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Anlage AV Riester Rente // Nur Ehefrau Riestervertrag // Ehemann kein Riestervertrag

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    Anlage AV Riester Rente // Nur Ehefrau Riestervertrag // Ehemann kein Riestervertrag

    Hallo..

    ich hoffe einer kann mir helfen.

    und zwar bin ich gerade dabei einen Riestervertrag für meine Frau zu machen. Folgende Situation:

    Ehemann: kein Riestervertrag
    Ehefrau: Riestervertrag, 450€ Job, gemeinsamen Sohn 8 Monate alt, Elternzeit 3 Jahre

    Was trage ich denn demnächst in der Elstersoftware ein damit meine Frau auch die vollen Zulagen erhält? Ist es selbsterklärend für das Finanzamt wenn ich auf der Spalte Antragstellende Person in der Anlage AV nichts eintrage und nur die Daten von meiner Frau?

    Meine Sorge ist, dass ich den Zulagen hinterherrennen muss.

    Vielleicht kennt sich ja einer aus.

    Vielen Dank

    #2
    achja für die Frau zahle ich 5€ im Monat für den Vertrag, was ja ausreichen müsste für die vollem Zulagen ?!

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      #3
      Die Anlage AV dient der Günstigerprüfung zwischen Zulage und Sonderausgaben. Der Antrag auf Zulage wird beim Anbieter gestellt.

      nicht beim Finanzamt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Was heißt Günstigerprüfung? Bin ich verpflichtet die Anlage AV auszufüllen? Also brauche ich keine befürchtung haben, dass mir Zulagen gestrichen werden wenn ich in die Anlage AV nur die Daten des Riestervertrages meiner Frau einfüge. Die wissen dann automatisch Bescheid, dass meine Frau auch nur 5€ im Monat zahlen muss um die Zulagen zu erhalten? Hatte erst die Befürchtung, dass bei einem Riestervertrag unter Eheleuten beide Einkommen zählen um die Zulage zu erhalten.

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          #5
          Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Deine Fragen betreffen die Riesterförderung. Beim Abschluss eines Vertrags kannst Du Dich da beraten lassen!

          Zitat von TheNeo1987 Beitrag anzeigen
          Was heißt Günstigerprüfung?
          Das sollte Dir der Versicherungsvertreter erklären können.

          Zitat von TheNeo1987 Beitrag anzeigen
          Bin ich verpflichtet die Anlage AV auszufüllen?
          Nein.

          Zitat von TheNeo1987 Beitrag anzeigen
          Also brauche ich keine befürchtung haben, dass mir Zulagen gestrichen werden
          Du bekommst keine Zulagen, wenn Du keinen Riestervertrag hast, und Dir werden keine gestrichen.

          Zitat von TheNeo1987 Beitrag anzeigen
          Die wissen dann automatisch Bescheid, dass meine Frau auch nur 5€ im Monat zahlen muss um die Zulagen zu erhalten?
          Das Finanzamt kann den Zulagenanspruch berechnen.

          Zitat von TheNeo1987 Beitrag anzeigen
          Riestervertrag unter Eheleuten
          Gibt es meiner Meinung nach nicht.

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            #6
            Zitat von TheNeo1987 Beitrag anzeigen
            Die wissen dann automatisch Bescheid, dass meine Frau auch nur 5€ im Monat zahlen muss um die Zulagen zu erhalten?
            Die können rechnen, ob durch die 5€ je Monat inklusive Zulage die 4% Mindestbeitrag für unmittelbar Begünstigte erreicht werden, denn mittelbar begünstigt kann deine Frau nicht sein. Ich hoffe, du weißt, welche Kriterien deine Frau für die unmittelbare Begünstigung erfüllen muss.

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              #7
              Ich hoffe, du weißt, welche Kriterien deine Frau für die unmittelbare Begünstigung erfüllen muss.
              Das wird ihm der Anbieter des Vertrags schon sagen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das wird ihm der Anbieter des Vertrags schon sagen.
                In der Theorie ja. In der Praxis interessiert es den Anbieter nicht, ob der Kunde begreift, ob er überhaupt begünstigt ist. Bis der das merkt, ist die Widerrufsfrist lange vorbei.

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                  #9
                  Einen Minijob hat die Ehefrau ja wohl. Wenn sie nicht die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt hat, könnte die erste Hürde schon geschafft sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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