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Selbstständige Ballettlehrerin - EÜR Zeile 125 und 126

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    Selbstständige Ballettlehrerin - EÜR Zeile 125 und 126

    Hallo, vielleicht kann jemand hier mir weiterhelfen

    meine Mutter arbeitet als Selbstständige Ballettlehrerin und letztes Jahr ging alles glatt mit Elster. Dieses Jahr will es die Zeilen 125 und 126.

    Alle Ausgaben wurden ja bereits vorher angegeben. (Berufskleidung und Monatskarten), ebenso alle Einnahmen (Gehalt). Also was soll dann noch in diesen Zeilen angegeben werden?

    MfG
    Merlin


    #2
    Auch im letzten Jahr gehörten die Angaben zu Einlagen und Entnahmen in den Zeilen 125 und 126 bereits zu den Pflichtangaben in der EÜR.

    Praktische Bedeutung erlangen diese Angaben nur, wenn irgendwann sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht werden.

    Was Einlagen und Entnahmen sind, wird in der Hilfe beschrieben. Wenn der Gewinn für den Lebensunterhalt ausgegeben wird, dann ist das z. B.

    eine Entnahme. Wenn nichts aus dem privaten Vermögen eingelegt wurde, gibt man bei den Einlagen eben keine Einlagen und als Wert 0,00 an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn der Gewinn für den Lebensunterhalt ausgegeben wird, dann ist das z. B.

      eine Entnahme.
      Würde dies ausgaben wie Essen, Internet, Miete, Nebenkosten, Arzt etc. mit einbeziehen?


      Kommentar


        #4
        Alles, was man für private Ausgaben vom "Geschäftskonto" entnimmt, sind Entnahmen. Nur Betriebsausgaben, dazu würden auch betriebliche Steuern gehören,

        sind keine Entnahmen. Das Geschäftskonto habe ich in Ausführungszeichen gesetzt, weil Soloselbstständige oft nur ein Girokonto haben. Kosten für

        Telefon und Internet werden teilweise auch geschäftlich genutzt, so etwas muss man dann aufteilen. Das ist alles kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke Charlie

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