Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freischaltung eines vollwertigen Benutzerkontos für Grundsteuer nötig?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freischaltung eines vollwertigen Benutzerkontos für Grundsteuer nötig?

    Hallo,
    meine Eltern waren bislang nicht in ELSTER angemeldet, da nur mein Vater Einkommen hatte und die Steuer über den Bauernverband läuft. Leider findet man zu dem Thema zwar viel allgemeine Informationen, aber nix, was wirklich weiter hilft. Der Bauernverband hat wohl eine Kanzlei beauftragt, die Grundsteuererklärungen für die Mitglieder zu machen aber ob das jetzt nur für das letzte Überbleibsel aus der Landwirtschaft gilt oder für alle Grundstücke und auch von Ehepartnern konnte uns bis jetzt keiner sagen. Die Kanzlei bittet von Anfragen abzusehen - sind wohl komplett überlastet.
    Da nun beide Eltern für verschiedene Grundstücke Grundsteuererklärungen abgeben sollen, habe ich auch beide bei ELSTER angemeldet.
    Nun steht da, dass man das Konto zu einem "vollwertigen Benutzerkonto" freischalten kann/soll. Wird das denn für die Grundsteuererklärung benötigt oder funktioniert die auch mit der einfachen Anmeldung in ELSTER?
    Falls es wichtig ist: Das Bundesland ist Bayern.

    #2
    Da nun beide Eltern für verschiedene Grundstücke Grundsteuererklärungen abgeben sollen, habe ich auch beide bei ELSTER angemeldet.
    Wobei es gereicht hätte einen Elternteil anzumelden oder, falls du selbst bei Mein ELSTER registriert bist, die Grundsteuererklärungen über dein Konto

    bei Mein ELSTER einzureichen. Als Angehöriger gemäß § 15 AO darf man das und den Eltern auch unentgeltlich Hilfe leisten.

    Nun steht da, dass man das Konto zu einem "vollwertigen Benutzerkonto" freischalten kann/soll. Wird das denn für die Grundsteuererklärung benötigt ... ?
    Steuererklärungen lassen sich nur in einem vollwertigen Benutzerkonto erstellen !

    Das Bundesland ist Bayern.
    In Bayern darf man auch auf Papier einreichen. Die am PC ausfüllbaren PDF-Formulare sind hier zu finden: https://www.grundsteuer.bayern.de/

    Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb, für den alle 7 Jahre eine Hauptveranlagung erfolgen muss, hat Mein ELSTER aber wohl den Vorteil, dass

    man die Daten in eine neue Erklärung übernehmen kann. Bei Grundstücken, die zum Grundvermögen gehören, muss man nur dann eine neue

    Erklärung einreichen, wenn es Flächenänderungen oder bauliche Veränderungen gibt. Du siehst, du hast viele Möglichkeiten.

    Meines Erachtens braucht man für die Grundsteuererklärungen keinen Steuerberater, aber das ist meine persönliche Meinung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Meines Erachtens braucht man für die Grundsteuererklärungen keinen Steuerberater, aber das ist meine persönliche Meinung.
      Nicht nur deine - und das gilt insbesondere für Bayern, da hier nur wenige allgemein zugängliche Daten abgefragt werden (jedenfalls für "normale" Wohnhäuser und Wohnungen - mit Landwirtschaft habe ich mich nicht beschäftigt). Insbesondere wird in Bayern kein Bodenrichtwert abgefragt - sondern im wesentlichen nur Anschrift, Flur- und Grundbuchblattnummer (stehen beide im Kaufvertrag), und Größe von Grundstück und Wohnung. Fertig - ois easy!

      Kommentar


        #4
        mit Landwirtschaft habe ich mich nicht beschäftigt
        Ab 01.07.2022 bis 31.12.2022 stellt die Bayerische Vermessungsverwaltung Auszüge aus dem Liegenschaftskataster über eine spezielle Seite

        des BayernAtlas kostenlos zur Verfügung. Sonst kostet das 8,00 € je Flurstück. Wenn man seine Flurstücksnummern kennt, was ich von einem

        Landwirt schon erwarte, kann man hier für jedes landwirtschaftliche Grundstück die benötigten Daten abrufen und in die Anlage Land- und Forstwirtschaft

        eintragen. Automatisch geht es allerdings auf diesem Wege nicht. Erreichbar ist der Dienst über Mein ELSTER. Grundstücksdaten kann man auch für

        nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke abrufen, aber da ist außer der Größe und dem Beschrieb nicht viel da.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die bayerischen Flürstücknummern kann man schon immer (kostenlos) herausfinden:
          1. auf diese Seite gehen und auf Weiter zur Datenbestellung klicken
          2. Adresse eingeben oder einfach ranzoomen
          3. mit dem blauen Punkt am Mauscursor ein oder mehrere Grundstücke auswählen
          4. rechts in der "Produktinformation" erscheinen dann die zugehörigen Flurstücknummern
          (oder den Auswahlmodus auf Gebiet setzen und einfach ein oder mehrere Grundstücke anklicken)

          Unten kann man auch noch auf "Gemarkung" umstellen - die braucht man auch noch.

          Leider wird die Fläche dabei stets mit "0 km²" angezeigt, Ich hoffe, dass dort ab dem 1.7. reale Angaben stehen...

          Kommentar


            #6
            Leider wird die Fläche dabei stets mit "0 km²" angezeigt, Ich hoffe, dass dort ab dem 1.7. reale Angaben stehen...
            Ich kenne den Dienst, umsonst gibt es dort bisher nichts. Über GEODATENONLINE werden die kostenlosen Daten m. W. auch nicht bereitgestellt.

            Das befristete kostenlose Angebot wird über diesen Dienst bereitgestellt: https://www.geodaten.bayern.de/bayer...gsbedingungen/

            Nachtrag: Der Dienst funktioniert anscheinend schon !
            Zuletzt geändert von Charlie24; 25.06.2022, 21:22.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Ja, habs grad ausprobiert - die Fläche steht da schon. Danke für den Tipp!

              (Naja, dass bei einem Garagenhof "Wohnbaufläche" steht, ist ja nun nicht so 100% exakt - aber egal.)
              Zuletzt geändert von mhanft; 25.06.2022, 21:27.

              Kommentar


                #8
                Naja, dass bei einem Garagenhof "Wohnbaufläche" steht, ist ja nun nicht so 100% exakt
                Im Liegenschaftskataster gibt es bestimmte Vorgaben für die Bezeichnungen. Wenn ein Garagenhof einem Mehrfamilienhaus zugeordnet ist,

                wird das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen, Uns gehört eine nur mit einer Einzelgarage und einem Stellplatz bebaute Bauparzelle,

                die an unser Wohngrundstück unmittelbar angrenzt. Auch hier wird die bebaute bzw. befestigte Fläche als Wohnbaufläche definiert, der Rest

                des Grundstücks, das von uns weder gärtnerisch noch landwirtschaftlich genutzt wird, wird als unkultivierte Fläche angegeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Wow,
                  zuerst mal vielen Dank für eure Antworten. Ihr seid ja super schnell!
                  Mein Vater ist mittlerweile Rentner, weshalb von der Landwirtschaft nur noch ein Gebäude übrig ist, was er aus steuerlichen Gründen (Betriebsaufgabe -> Verkauf würde als Betriebseinnahme gewertet und besteuert, was weitere Steuernachzahlungen für andere Jahre zur Folge hätte) einige Zeit lang nicht verkaufen darf. Danach ist es Privateigentum und darf nach normalen Regeln veräußert werden. So hab ich das zumindest verstanden aber darum geht es hier ja nicht :-)
                  Kurze Info falls ihr euch wundert: Der Bauernverband macht die Steuern als Service auch wenn der Bauer in Rente ist.
                  Wenn ich eure Antworten hier so anschaue, bin ich drauf und dran, das über meinen eigenen Elster-Account zu machen, da ich darüber sowieso meine Steuer mache.
                  Mal sehen, ob sich die Kanzlei noch rechtzeitig meldet. Die haben schon vorab angekündigt, dass sie die Deadline vermutlich nicht einhalten können.

                  Nochmal vielen Dank und viele Grüße
                  zwiefl

                  Kommentar


                    #10
                    Der Bauernverband macht die Steuern als Service auch wenn der Bauer in Rente ist.
                    Kostenlos arbeiten die BBV-Buchstellen doch sicher auch nicht. In den Fällen, die mir bekannt sind, haben die ganz normal Gebühren als Steuerberater

                    in Rechnung gestellt. Zu dem Thema Betriebsaufgabe und Versteuerung des Aufgabegewinns werde ich mich nicht äußern, da braucht man gute Berater.

                    Das ist auch nicht Thema dieses Forums. Ich würde auch den eigenen ELSTER-Account nutzen, das ist vom Verwaltungsaufwand am einfachsten.

                    In 7 Jahren ist ja zumindest für die Landwirtschaft erneut eine Hauptfeststellung fällig , du müsstest das/die Zertifikate der Eltern dauerhaft pflegen.

                    Das ist schon bei 2 Zertifikaten ein gewisser Mehraufwand, drei wären sowieso Luxus

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      In 7 Jahren ist ja zumindest für die Landwirtschaft erneut eine Hauptfeststellung fällig
                      Meines Wissens nicht nur für die Landwirtschaft, sondern ganz allgemein, also auch für Wohnbauten? Oder nicht?

                      Wobei ich tatsächlich nicht wüsste, welchen "Grund der Feststellung" ich nach den sieben Jahren für Wohnbauten auswählen sollte - eigentlich passt da keiner so recht:

                      elster147.png

                      Oder ists für Wohnbauten - wenn sich nix ändert - tatsächlich nur "einmal im Leben"?!

                      Was ist, wenn man eine Wohnung kauft oder verkauft?

                      Kommentar


                        #12
                        Meines Wissens nicht nur für die Landwirtschaft, sondern ganz allgemein, also auch für Wohnbauten? Oder nicht?
                        Aber nicht in Bayern ! Unter anderem damit hat man ja das reine Flächenmodell beim Grundvermögen begründet.

                        Was ist, wenn man eine Wohnung kauft oder verkauft?
                        Da musst du selbst gar nichts erklären. Die sog. Zurechnungsfortschreibung erfolgt von amtswegen und zwar auf den 1. Januar des Folgejahres

                        Beim Grundvermögen muss man in Bayern nur bei baulichen Veränderungen und bei Aufteilung von Flächen u. ä. selbst tätig werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Aber nicht in Bayern ! Unter anderem damit hat man ja das reine Flächenmodell beim Grundvermögen begründet.
                          Ah, danke für die Info! Das war mir so noch nicht klar.

                          Dann ists ja gut, dass ich für "einmal im Leben" nur das absolut nötige Minimum programmiert habe - und dass alle meine Grundstücke in Bayern liegen

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X