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Unterjähriger Kirchenaustritt

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    Unterjähriger Kirchenaustritt

    Hallo!

    Ich habe schon diverse Forenbeiträge gewälzt, aber leider noch keine zufriedenstellende Aussage gefunden.

    Ich bin Mai 2021 aus der Kirche ausgetreten, habe aber partout nicht die Stelle gefunden, an der ich das in Mein Elster angeben kann. Dadurch wird mir jetzt am Ende eine recht ordentliche Nachzahlung ausgerechnet. In einem Beitrag (leider recht alt) stand, dass Mein Elster wohl einen unterjährigen Kirchenaustritt nicht berücksichtigt und dadurch bei der Prüfung keine zuverlässige Berechnung stattfindet, dem Finanzamt mein Austritt jedoch vom zuständigen Amt mitgeteilt wurde und das Finanzamt das dann entsprechend berücksichtigt.

    Ist das so richtig? Kann ich meine Steuererklärung so abschicken oder kann ich das irgendwo angeben?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    Man kann das schon monatsweise angeben und zwar auf Seite 10 des Hauptvordrucks. Dann musst du auf Seite 1 HV in Zeile 11 auf keine Angabe

    zur Religionszugehörigkeit umstellen. Die Berechnung stimmt nicht immer, weil da in jedem Bundesland anders gerechnet wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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