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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich bislang überhaupt nicht mit dem Thema Steuern auseinander gesetzt und musste bislang auch keine Einkommensteuererklärung machen/abgeben.
    Nun habe ich ein Brief vom Finanzamt erhalten, in dem ich ab dem 1.7. eine Grundsteuererklärung abgeben soll und es wird empfohlen es bequem online über Elster.de zu machen und wenn man bislang noch nicht registriert ist, sich kostenlos dort an zu melden.
    Wenn ich mich jetzt bei Elster.de registriere MUSS ich dann eine Einkommensteuererklärung machen und das dann für die Zukunft jedes Jahr oder ist das nur der "Zugang" zum Finanzamt, so dass ich diesen nutzen kann?
    Leider habe ich in den FAQs nichts darüber gefunden und der Chat-Bot konnte mir die Frage auch nicht beantworten.
    Wäre super wenn mir das jemand erklären könnte.

    Schönen Sonntagabend noch und einen schönen Start in die neue Woche


    M_m_B

    #2
    Die Registrierung bei Elster verpflichtet nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Selbst wenn eine Einkommensteuererklärung abzugeben wäre oder freiwillig abgegeben werden sollte, entsteht allein durch die Registrierung keine Verpflichtung, diese per Elster zu übermitteln.
    Es gibt natürlich andere Gründe, aus denen man verpflichtet sein kann, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, oder auch diese per Elster zu übermitteln.

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      #3
      Auf was man für Ideen kommt manchmal...

      Entweder ist man für die Steuererklärung X zur Erklärungsabgabe verpflichtet zur elektronischen Abgabe oder man ist es nicht. Ist man es, muss man sich darum kümmern, beispielsweise durch eigenen Zugang oder den des Bruders etc. oder durch Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Man kann sich auch freiwillig einen Zugang anlachen. Das hat aber keinerlei Relevanz für die Frage der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung überhaupt, geschweige denn zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung.

      Die einzige Konsequenz, die mir einfällt, wäre, dass Du im Falle einer Registrierung schwerer wirst argumentieren können, dass Du -im Fall einer Verpflichtung zur elektronischen Abgabe- ein Härtefall wärest.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Auf was man für Ideen kommt manchmal...
        ... wie z.B. auch die Mär, wer einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, ab dann für immer zur Abgabe verpflichtet sei, unausrottbar scheint.

        Kommentar


          #5
          :-) Hatte noch überlegt das auch zu schreiben, hatte es dann aber rausgelassen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Vielen Dank für die Erklärungen.

            Wünsche allen noch eine schöne Woche.

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