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Arbeitnehmer Sparzulage elektronisch nicht übrmittelt

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    Arbeitnehmer Sparzulage elektronisch nicht übrmittelt

    Hallo,
    habe meinen Beischeid vom Finanzamt bekommen. Nun steht folgendes in der Erläuterung: Sie haben die Arbeitnehmer Sparzulage beantragt. Diese konnte ich nicht gewähren, weil ihr Anbieter bisher keine Daten elektronisch übermittelt hat. Ihr Anbieter kann diese nur elektronisch übermitteln, wenn Sie hierzu eingewilltigt haben.....

    Das hatte ich in all den Jahren noch nie, immer wurden die 80 Euro eingerechnet. Die Einwilligung muß ich gegeben haben, sonst hätte ich jedes Jahr das gleiche Problem.
    Kann es sein, das mein Anbieter die Daten noch nicht übermittelt hat?? oder sonst ein Fehler?

    Gruß
    funny


    #2
    Zitat von funny Beitrag anzeigen
    Das hatte ich in all den Jahren noch nie, immer wurden die 80 Euro eingerechnet. Die Einwilligung muß ich gegeben haben, sonst hätte ich jedes Jahr das gleiche Problem.
    Kann es sein, das mein Anbieter die Daten noch nicht übermittelt hat?? oder sonst ein Fehler?
    Für die Übermittlung der Daten hatte der Anbieter bis Ende Februar Zeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass er noch nicht übermittelt hat und dies noch vorhat, ist somit gering.

    Du musst also heraus finden, ob der Anbieter übermittelt hat, aber die Daten irgendwo versickert sind, oder ob der Anbieter Probleme hat.

    Dazu kann man den Anbieter befragen, oder im Bescheinigungsabruf nachschauen, ob die Beiträge dort auftauchen (unter der Maßgabe, dass VL Daten dort grundsätzlich sichtbar sind).

    Kommentar


      #3
      unter der Maßgabe, dass VL Daten dort grundsätzlich sichtbar sind.
      Bereitgestellt werden die Bescheinigungen mit den Beiträgen für VWL schon, immer vorausgesetzt, es ist nichts schiefgegangen.

      Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:
      • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
      • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
      • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
      • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
      • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
      • Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
      Zuletzt geändert von Charlie24; 27.06.2022, 12:32.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:
        Tatsächlich gefunden, aber nicht für 2021, ansonsten immer übermittelt. Hilft jetzt nur anrufen beim Anbieter?

        Danke

        Kommentar


          #5
          Hilft jetzt nur anrufen beim Anbieter?
          Das ist der nächste Schritt. Bei mir wurden im letzten Jahr die Bescheinigungen für meine Riesterrente auch erst Ende Juni übermittelt
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ok. Super mit der Info zum nachschauen, wo ich die übermittelten Bescheinigungen finden kann. Jetzt wird die Übermittlung der Daten ja später erfolgen, muß ich beim Finanzamt nochmals die Sparzulage beantragen?? oder läuft das dann automatisch ab und ich bekomme einen neuen Bescheid?

            Kommentar


              #7
              Jetzt wird die Übermittlung der Daten ja später erfolgen, muß ich beim Finanzamt nochmals die Sparzulage beantragen?? oder läuft das dann automatisch ab und ich bekomme einen neuen Bescheid?
              Auswendig weiß ich das nicht. Enthält der Steuerbescheid insoweit einen Vorläufigkeitsvermerk ? Wenn nicht, dann wirst du den Antrag wohl

              neu stellen müssen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Finanzamt schreibt weiter: ...Ihre Einwilligung muss spätestens bis zum 31.12.2023 erfolgen. Wenn Sie bereits in die Datenübermittlung eingewilligt haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter, damit dieser die Datenübermittlung prüft und nachholt. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Arbeitnehmer-Sparzulage vorliegen, kann ich erst prüfen, wenn Ihr Anbieter die Daten elektronisch übermittelt hat.

                Heißt das, es würde dann automatisch laufen??

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                  #9
                  Heißt das, es würde dann automatisch laufen??
                  So verstehe ich das.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich auch.

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