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Sterbegeldversicherung

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    Sterbegeldversicherung

    Hallo,
    ich bin neu im Forum
    Wer kann mir helfen ?
    Ich ( bin 85 Jahre alt ) habe 2021 eine Sterbegeldversicherung mit Eimalzahlbetrag abgeschlossen. Ich habe gelesen, dass dieser Betrag steuerlich absetzbar ist.
    Wo muss ich den Betrag bei Elster eintragen?
    Gruss
    HaHeiSchu

    #2
    Wo muss ich den Betrag bei Elster eintragen?
    Falls es sich um eine Risikolebensversicherung handelt, was von den konkreten Vertragsinhalten abhängt, kannst du den Beitrag

    in Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Ob er sich steuerlich auswirkt, hängt von der Höhe deiner Beiträge zur Kranken-

    und Pflegeversicherung ab. Wenn die den Höchstbetrag für weitere Vorsorgeaufwendungen bereits ausschöpfen, hat der Beitrag steuerlich

    keine Auswirkungen. Das siehst du in der Steuerberechnung.

    Das gewählte Unterforum ist falsch !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24,
      es handelt sich nicht um eine Risikolebensversicherung sondern um eine Sterbegeldversicherung, damit sind die Kosten, die nach meinem Ableben für meine Nachfahren anfallen - Transport, Beerdigung, Anwälte, Notare, Behörden usw - abgedeckt
      Den Begriff Sterbegeldversicherung oder einen Änlichen finde ich nicht unter Vorsorgeaufwendungen, deswegen bin ich so unsicher wo ich den Betrag eintragen kann.
      Freundliche Grüsse
      HaHeiSchu

      Kommentar


        #4
        Danke Charlie24,
        es handelt sich nicht um eine Risikolebensversicherung sondern um eine Sterbegeldversicherung, damit sind die Kosten, die nach meinem Ableben für meine Nachfahren anfallen - Transport, Beerdigung, Anwälte, Notare, Behörden usw - abgedeckt
        Den Begriff Sterbegeldversicherung oder einen Änlichen finde ich nicht unter Vorsorgeaufwendungen, deswegen bin ich so unsicher wo ich den Betrag eintragen kann.
        Freundliche Grüsse
        HaHeiSchu

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          #5
          Wenn derartige Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand nicht abgefragt werden, dann hat das seinen Grund, denn dann sind sie nicht steuerlich relevant.

          Eine Sterbegeldversicherung ist üblicherweise tatsächlich eine Risikolebensversicherung. Mit dem Begriff wird aber nicht geworben, da der quasi "verbrannt" ist und sonst klar machen würde, dass das nach meiner privaten Meinung eher Geldmacherei und viel zu teuer ist insbesondere bei dem Einstiegsalter.

          Die Eingabehilfe zu Zeile 48 sagt: "Beiträge zu Lebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kombination mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung), tragen Sie bitte in Zeile 48 ein. Beiträge zu Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können ebenfalls hierunter fallen."

          Nochmal der Hinweis auf Charlie24, dass sich das Ganze bei Erreichen der Höchstbeträge steuerlich nicht auswirkt !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Auch wenn es keine Rückantwort mehr gab, verschiebe ich das Thema nach Mein ELSTER. Mit dem Anwenderforum hat die Frage nichts zu tun.

            Wenn die Sterbegeldversicherung nur für den Todesfall eine Leistung vorsieht, passt die Zeile 48 in jedem Fall.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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