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Nachzahlung bei Steuerklasse 1 möglich?

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    Nachzahlung bei Steuerklasse 1 möglich?

    Hallo,
    bei der Prüfung im Elster-Programm bekomme ich eine hohe dreistellige Nachzahlung angezeigt.Ich habe Steuerklasse 1, keinen Arbeitgeberwechsel im Jahr 2021, keine zusätzliche Steuerkarte, keine Kapitalerwerbe, keinen Freibetrag, keine Kinder - sprich keine Besonderheiten. Ich dachte, dass in diesem Fall eine Nachzahlung ausgeschlossen werden kann. Bisher habe ich niedrige dreistellige Beträge pro Jahr zurückerhalten, jetzt wird mir ein hoher dreistelliger Betrag (also etwa das, was ich sonst in 3-4 Jahren zurückbekomme) als Nachzahlung ausgewiesen.
    Kann es sein, dass im Programm eine falsche Berechnung durchgeführt wird? Ich bin ja nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, aber da ich normalerweise ja etwas zurückbekomme, möchte ich darauf auch nicht verzichten. Das zu versteuernde Einkommen wird richtig nach unten berechnet.

    #2
    Es sind Konstellationen denkbar, in denen es wegen der Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug zu einer Nachzahlung kommen kann, aber das eher in Verbindung mit einem eher niedrigen Einkommen oder mit einer sehr günstigen PKV., die dann übrigens i.A. zu einer Pflichtveranlagung führen.

    In der Praxis wird es i.A. meist an einer fehlenden oder unvollständigen Anlage Vorsorgeaufwand liegen.

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      #3
      Hallo,

      von Kleingeld abgesehen kann das in der Regel nicht vorkommen.
      Ein Sonderfall sind bestimmte Kostellationen im öffentlichen Dienst (dann sind die in der Lohnsteuer berücksichtigten Sozialversicherungsbeiträge zu hoch).

      Der Klassiker ist aber eine vergessene oder falsch ausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand. Da würde ich als erstes schauen.

      Stefan

      Leider zu langsam.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Wenn es zu einer (so hohen) Nachzahlung kommt, gibt es zu 99 % auch eine Verpflichtung zur Erklärungsabgabe. Du solltest das nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Verspätungszuschläge, bei denen das Finanzamt nach einer gewissen Zeit keinen Ermessensspielraum hat, betragen dann zwingend mindestens 25 € pro angefangenen Monat, also kläre das !

        Ergänzende Möglichkeiten: Tippfehler, Lohnsteuerbescheinigung doppelt erfasst, Abfindung, Lohnersatzleistungen, Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte und und und.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          ..nun ja, ich klicke immer auf Daten übernehmen und trage eigentlich nur wenig händisch ein, da ich sowieso mit meinen Beträgen meist unter dem Pauschbetrag liege.Das einzigste, was noch was bringt, sind die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Die Kontrolle der Vorsorgeaufwendungen entspricht auch genau den Zahlen in der Lohnsteuerbescheinigung. Ich habe keine Freibeträge, Abfindungen oder sonstige Änderungen zu den Vorjahren, wo die Berechnung ja immer tadellos geklappt hat.
          Im Internet gibt es ja noch weitere Seite Bsp Einkommensteuerrechner 2022, 2021, 2020, 2019, ... (finanz-tools.de)- oder Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung (bmf-steuerrechner.de)Wenn ich dort das zu versteuernde Einkommen eingebe, wird mir auch ein anderer Betrag ausgespuckt, in beiden Berechnungen übrigens der gleiche Betrag, der mir wieder eine kleine Erstattung bringen würde.

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            #6
            Im VZ 2021 würde ich auf Kurzarbeitergeld in Kombination mit geringeren Werbungskosten (keine/weniger Entfernungspauschale) tippen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              kein Kurzarbeitergeld - wie schon gesagt, keine andere Konstellation als die Jahre vorher.

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                #8
                Zitat von Alex2222 Beitrag anzeigen
                kein Kurzarbeitergeld - wie schon gesagt, keine andere Konstellation als die Jahre vorher.
                Wenn, wie du angibst, der Einkommensteuertarif für das errechnete zvE von dem in der Berechnung ausgewiesenen abweicht, deutet das aber in der Tat darauf hin, dass dort mit Progressionsvorbehalt gerechnet wurde.

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                  #9
                  ... dass dort mit Progressionsvorbehalt gerechnet wurde.
                  Wobei das in der ausführlichen Steuerberechnung auch angegeben wird. Könnte es sein, dass übernommene Daten aus dem Vorjahr in der Erklärung

                  stehen geblieben sind, die 2021 nicht mehr zutreffen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    stimmt, jetzt les ich das auch in dem erstellten Prüf-PDF, dass die Berechnung mit Progressionsvorbehalt gemacht wurde. Aber warum? Ich hatte keine steuerfreien Bezüge

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                      #11
                      ich habe nichts gefunden, was nicht hineinpassen würde. Alle Daten sind elektronisch übernommen worden, ich habe manuell nochmals gegegecheckt. Aber ich geh nochmals alles langsam durch, wer weiß, wo ich einen falschen Haken gesetzt habe...

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                        #12
                        Nachsehen musst du im Hauptvordruck auf Seite 7 und in der Anlage N auf Seite 8. Deine Lohnsteuerbescheinigung musst du

                        bei einem Eintrag auf Seite 8 der Anlage N auf Einträge unter Nummer 15 überprüfen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank an alle für die Hinweise: ich habe tatsächlich noch einen Eintrag aus dem Vorjahr gefunden, der nicht mehr reingehört hat. Nun wird die erwartete Erstattung berechnet :-)

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