Ich bin mir nicht ganz schlüssig, was ich da wie eingeben muss: Unsere Tochter war von Jan. bis Aug. in Japan, in dieser Zeit hat sie Auslandsbafög bekommen, das deutlich höher ist als das Inlandsbafög. Für diese Zeit ist ja auch kein Unterhalt absetzbar, logisch, hat sie ja auch keinen gebraucht. Von Sept. bis Dez. hat sie einen recht geringen Betrag Inlandsbafög bekommen und Unterhalt von uns. Meiner Ansicht nach müsste dann ja vom anteiligen Unterhalt für 4 Monate auch nur ihr Einkommen dieser 4 Monate abgezogen werden, richtig? Wie gebe ich das alles an?
Unterhalt Student zeitweise Ausland
Einklappen
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Hallo Sera,
die Steuererklärung umfasst immer das Kalenderjahr, also müssen im Falle von Unterhalt auch alle Einkünfte im Jahr angegeben werden.
Bestand eigentlich noch Anspruch auf Kindergeld im Kalenderjahr? Wenn ja, dann entfällt dieser Zeitraum für Unterhaltsaufwendungen.
Tschüß
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Hmm. Ich habe jetzt eine Seite gefunden, die schreibt:
Angerechnet wird nur das Einkommen, das auf volle Unterstützungsmonate ("innerhalb des Unterstützungszeitraums") entfällt, nicht dagegen Einkommen "außerhalb des Unterstützungszeitraums".
Fände ich auch gerecht und logisch.
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Nochmal: Bestand Kindergeldanspruch ? Wenn ja, brauchst Du Dir mit Deiner Frage keinen Kopp zu machen mangels Relevanz.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Das mit dem anteiligen klingt plausibel.
Die Frage mit dem Kindergeldanspruch wird aber nicht immer beachtet, daher die Frage. Wenn Du es wusstest und berücksichtigt hast in Deine Überlegungen, ist das top.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:Das mit dem anteiligen klingt plausibel.
Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person im Unterhaltszeitraum angerechnet,
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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