Ich bin mir nicht ganz schlüssig, was ich da wie eingeben muss: Unsere Tochter war von Jan. bis Aug. in Japan, in dieser Zeit hat sie Auslandsbafög bekommen, das deutlich höher ist als das Inlandsbafög. Für diese Zeit ist ja auch kein Unterhalt absetzbar, logisch, hat sie ja auch keinen gebraucht. Von Sept. bis Dez. hat sie einen recht geringen Betrag Inlandsbafög bekommen und Unterhalt von uns. Meiner Ansicht nach müsste dann ja vom anteiligen Unterhalt für 4 Monate auch nur ihr Einkommen dieser 4 Monate abgezogen werden, richtig? Wie gebe ich das alles an?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Unterhalt Student zeitweise Ausland
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Nochmal: Bestand Kindergeldanspruch ? Wenn ja, brauchst Du Dir mit Deiner Frage keinen Kopp zu machen mangels Relevanz.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Das mit dem anteiligen klingt plausibel.
Die Frage mit dem Kindergeldanspruch wird aber nicht immer beachtet, daher die Frage. Wenn Du es wusstest und berücksichtigt hast in Deine Überlegungen, ist das top.Schönen Gruß
Picard777
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Das mit dem anteiligen klingt plausibel.
Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person im Unterhaltszeitraum angerechnet,
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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