Fehler bei Zahllast / Überschuss bei Vermögensverwaltungs-Gesellschaft

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  • Lennart
    Neuer Benutzer
    • 29.06.2022
    • 6

    #1

    Fehler bei Zahllast / Überschuss bei Vermögensverwaltungs-Gesellschaft

    Liebes Forum,

    im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft" unter Abschnitt 17 müssen u.a. Angaben Kleinunternehmer-Regelung und Zahllast / Überschuss gemacht werden. Laut meiner Gründungsberatung muss dies bei einer reinen Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht ausgefüllt werden (bei mir handelt es sich um eine Holding-GmbH).

    Trotzdem bekomme ich dazu Fehlermeldungen (siehe Screenshot). Wie sind hier die Angaben zu machen?

    Herzlichen Dank und viele Grüße,
    Lennart
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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Ich würde es bei der Zahllast mit mit dem Eintrag von 0-Werten probieren, das sollte funktionieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Lennart
      Neuer Benutzer
      • 29.06.2022
      • 6

      #3
      Danke für die Antwort!

      Wenn ich bei Zahllast 0 eintrage, kommen leider neue Fehlermeldungen auf, und zwar bei der Kleinunternehmer-Regelung und bei der Durchschnittssatzbesteuerung. (siehe Screenshot).

      Noch eine Idee? Ist es grundsätzlich richtig, dass bei Vermögensverwaltungsgesellschaften keine Angaben zur Kleinunternehmerregelung gemacht werden müssen?
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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Offenbar will die Anwendung doch eine Angabe zur Kleinunternehmerregelung haben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Ich kann jetzt nicht den gesamten Fragebogen ausfüllen. Ich würde mal auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und weitere Fragen

          wie etwa die zur Durchschnittsversteuerung oder zu steuerfreien Umsätzen verneinen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Hallo Lennart,
            ich habe das bei meinem Sohn auch gehabt, der hat mit seinem Job nichts mit Umsatzsteuer zu tun, aber hat eben angekreuzt Kleinunternehmer und Zahllast Null, dann konnte man ihn wegschicken.

            Tschüß

            Kommentar

            • Lennart
              Neuer Benutzer
              • 29.06.2022
              • 6

              #7
              Ich danke euch.

              Es hat geklappt mit Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und Istversteuerung aufrund geringer Umsätze. Zur Durchschnittsversteuerung musste ich mich nicht äußern.

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Warum Verzicht auf Kleinunternehmerregelung? Ok, Deine Entscheidung

                Kommentar

                • jmduhrsen94
                  Neuer Benutzer
                  • 21.05.2025
                  • 1

                  #9
                  Bei mir hat er auch ganz lange KU-Regelung + Zahllast = 0 nicht akzeptiert. Nachdem ich bei Ist/Soll-Versteuerung alle Kreuze weggenommen habe, also keine Angabe, hat es dann funktioniert.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    Die Antworten aus dem Jahr 2022 sind überholt, es gibt neuere Beiträge zu dem Thema Fragebogen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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