Ich habe ein ELSTER Konto und in diesem Jahr habe ich einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt. Ich habe eine Statusmitteilung für Berechtigungen erhalten. Die Steuerberaterin bekommt keinen Zugang, Meinen vorhandenen Abrufcode kann sie nicht eingeben. Lt Auskunft der Hotline und auch vom technischen Finanzamt hätte ich alles richtig gemacht. Meine Steuerberaterin verlangt von mir, dass ich mein ELSTER Konto lösche und alles neu beantrage. Das kann doch nicht richtig sein. Was kann ich noch tun?
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Keine Ankündigung bisher.
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Hallo Gabriele58,
der Abrufcode ist an das bestehende Konto gebunden also nur von dir nutzbar.
Aber der Lohnsteuerhilfeverein kann doch von dir die Berechtigung über einen Freischaltcode erhalten.
Steuerberater nutzen doch die Vollmachtsdatenbank, da wird das darüber geregelt, wenn du eine Vollmacht erteilst.
Tschüß
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Aber der Lohnsteuerhilfeverein kann doch von dir die Berechtigung über einen Freischaltcode erhalten.
Die Genehmigung wird unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen erteilt.
Der Antrag des LHV müsste dort unter Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen stehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Gabriele58 Beitrag anzeigendie Abrufberechtigung liegt in meinem Konto für den LHV vor, die können aber nicht abrufen, da mein Abrufcode nicht dem Format entspricht, welches sie brauchen. Ich bin am Ende mit meinen Möglichkeiten.
Vermutlich wollen die einen Freischaltcode. Den gibt es bei dir nicht, weil du die Freischaltung selbst vorgenommen hast.
Das musst du dem Verein begreiflich machen oder dir einen suchen, der sich auskennt.
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