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Steuerberechnungen / Günstigerprüfung

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    Steuerberechnungen / Günstigerprüfung

    Wie kann ich die Steuern berechnen lassen, wenn ich die getrennte oder die Zusammen-Veranlagung für Eheleute eingebe und berechnen lassen will, ob es günstiger ist, die getrennte oder die Zusammenveranlagung zu beantragen und bei getrennter Veranlagung, ob es günstiger ist, die Sonderausgaben direkt oder jeweils hälftig zuordnen zu lassen?

    Im alten Programm ElsterFormular konnte man die Eheleute im Rahmen der Zusammenveranlagung in einer Steuererklärung anlegen und dann berechnen lassen, was steuerlich am günstigsten ist:
    a) die Zusammenveranlagung
    b) die getrennte Veranlagung
    c) die getrennte Veranlagung mit jeweils hälftiger Zuordnung der Sonderausgaben

    Es ging dann eine Tabelle auf, aus der man für alle 3 Fälle die jeweilige Steuerlast entnehmen konnte.

    Wie geht das in der neuen Elster-Software?

    #2
    Zitat von SH1 Beitrag anzeigen
    Wie geht das in der neuen Elster-Software?
    In der alten Online-Anwendung Elster Online, das 2017 in Mein Elster umbenannt wurde, geht das nicht. Du müsstest also mindestens drei Steuererklärungen erstellen und dann selber die Ergebnisse vergleichen.

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      #3
      Du müsstest also mindestens drei Steuererklärungen erstellen und dann selber die Ergebnisse vergleichen.
      Die Alternative wäre der Kauf eines kommerziellen Steuerprogramms, die können das in aller Regel. Ob das mit der Webanwendung jemals möglich sein wird,

      weiß hier niemand.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Unabhängig davon ist die Zusammenveranlagung in der Regel günstiger. Hast du irgendeine Konstellation, die Dich vermuten lässt, dass es bei Dir im Jahr XY ausnahmsweise anders sein könnte oder fragst Du ganz generell ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo Piccard777,
          die Zusammenveranlagung ist wegen des besonderen Kirchgelds nicht günstiger. In den letzten Jahren waren immer die getrennten Veranlagungen günstiger. Sodann variiert es, ob die direkte oder die hälftige Zuordnung günstiger ist.
          Danke für den Hinweis wegen des gewählten Forums. Ich werde ein passendes Forum suchen und meine Frage noch mal eingeben. Bin neu hier und mit dem Forum noch nicht so vertraut.
          Beste Grüße,
          SH1

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            #6
            Hallo L.E.Fant,
            also bei mir ging das im ElsterFormular problemlos. Wenn es mit dem neuen Programm keine Lösung gibt, müsste ich die Steuererklärungen sogar 5 x eingeben, da das neue Programm noch nicht einmal die hälftigen Zuordnung korrekt berechnen kann. Bevor ich das mache, werde ich mir ein Steuerprogramm kaufen.
            Beste Grüße,
            SH1

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              #7
              Ich werde ein passendes Forum suchen und meine Frage noch mal eingeben
              Du bist doch schon im richtigen Unterforum unterwegs !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                ... da das neue Programm noch nicht einmal die hälftigen Zuordnung korrekt berechnen kann.
                Neu ist die Webanwendung nun wirklich nicht ! Es fehlen ihr einfach einige Features, die ElsterFormular hatte..

                Um je nach Aufteilung bei den Sonderausgaben zu richtigen Rechengrößen zu kommen, muss die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                beigefügt und ausgefüllt werden. Alles ziemlich umständlich !

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Charlie24,
                  O.K. ich werde mir heute Abend die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung mal ansehen. Danke schon mal!
                  Beste Grüße,
                  SH1

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                    #10
                    Zitat von SH1 Beitrag anzeigen
                    Danke für den Hinweis wegen des gewählten Forums. Ich werde ein passendes Forum suchen und meine Frage noch mal eingeben. Bin neu hier und mit dem Forum noch nicht so vertraut.
                    Das ist nur meine Signatur und ganz allgemein gemeint, Du bist davon gar nicht betroffen, denn wir sind hier gar nicht in dem dort erwähnten Unterforum.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Hallo Charlie24,
                      ich habe mir das Zusatzformular angesehen und es scheint wirklich die Lösung für mein Berechnungsproblem zu sein - jedenfalls dann, wenn die getrennte Veranlagung feststeht und es nur um die Günstigerprüfung für die direkte oder die hälftige Zuordnung der Sonderausgaben geht. Danke!
                      Beste Grüße und noch einen schönen Abend,
                      SH1

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                        #12
                        Hallo Zusammen,
                        also ich habe mich durchgekämpft und die Einkommensteuererklärung für meinen Mann und mich erstellt.

                        Zu meinem Berechnungsproblem und der Lösung:

                        1. Zuerst die detaillierten Steuerberechnungen (bei direkter Zuordnung der Sonderausgaben und der haushaltsnahen Dienstleistungen / Handwerkerleistungen) beider Ehegatten speichern oder ausdrucken.


                        Dann zur Berechnung der jeweiligen Steuerlast bei je hälftiger Zuordnung der Sonderausgaben und Handwerkerleistungen/haushaltsnahen Dienstleistungen:

                        2. Bei der Anlage "Sonstiges" kann man den "Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern" stellen. Wenn man das Häkchen setzt, werden in der betreffenden Steuererklärung die beschränkt und unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben hälftig angesetzt. In der detaillierten Steuerberechnung wird der volle Betrag und dann der hälftige Betrag mit dem Text "abziehbare Zuwendungen aufgrund der im Rahmen der Einzelveranlagung gewählten hälftigen Aufteilung im Veranlagungszeitraum abziehbar" ausgewiesen.

                        Dies entsprechend auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen.

                        3. Bei der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" gibt es die Unterpunkte "Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner bei Einzelveranlagung" und dann "Abzugsbeträge für Sonderausgaben". Dort in Zeile 18 den Gesamtbetrag der hälftigen beschränkt und unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben des Ehegatten (aus der Berechnung gemäß Ziffer 2) eintragen.

                        Dies ebenso bei den Handwerkerleistungen / haushaltsnahen Dienstleistungen im Unterpunkt "Steuerermäßigungen" Zeile 31.

                        4. Sodann die Steuerberechnung durchführen und vorsorglich die Zahlen anhand der detaillierten Berechnung prüfen.

                        5. Das Gleiche dann beim Ehegatten mit den eigenen hälftigen Sonderausgaben und haushaltsnahen Dienstleistungen / Handwerkerleistungen machen.

                        6. Sodann die gesamte Steuerlast bei der Einzelveranlagung mit der direkten Zuordnung und bei Einzelveranlagung mit je hälftiger Zuordnung abgleichen und fertig!

                        Viel Erfolg an Alle, die auch dieses Problem hatten!

                        Beste Grüße,
                        SH1




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                          #13
                          Danke für die Rückmeldung ! Arbeit macht das schon. Ich kaufe mir zur Prüfung solcher Fälle jedes Jahr für 5 € das Steuerprogramm vom Discounter.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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