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Grundsteuer: Wohnung mit Tiefgarage, 2x Grundbuch / Eigentümer Bruchteilsgemeinschaft

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    Grundsteuer: Wohnung mit Tiefgarage, 2x Grundbuch / Eigentümer Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo zusammen, ich komme bei zwei Punkten nicht weiter.
    Betrifft Baden Württemberg.

    Ich habe eine Eigentumswohnung incl. Tiefgarage auf dem selben Grundstück in einer WEG. Anteil 38/1000 für die Wohnung, 3/1000 für die Tiefgarage. Es ist beides auf dem selben Flurstück, aber auf zwei Blättern im Grundbuch.

    Sowohl wenn ich beide Blätter einzeln eingebe als auch wenn ich nur eines angebe erhalte ich folgende Fehlermeldung:
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Es steht in beiden fällen die Zahl 1383 drin (dies ist auch der Wert, den ich im Schreiben vom Notar habe). Die Hausverwaltung hat mir ein Schreiben geschickt mit 1392 qm. Aber auch damit funktioniert es nicht. Prüft Elster die qm mit den Blättern der Grundbücher ab?


    Weiter:
    Die WEG stellt doch eine Bruchteilsgemeinschaft dar. Wen trage ich nun als Eigentümer ein? Mich oder die WEG? Ich bekomme folgende Fehlermeldung: Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein.

    Wieso muss ich denn hier, neben mir, noch weitere Eigentümer angeben? Ich habe keinerlei Informationen hierzu.

    #2
    Gleich, ob die Gesamtfläche des Grundstücks jetzt 1383 oder 1392 m² ist, doppelt darf die Fläche jedenfalls nicht erfasst werden, denn sowohl deine 38/1000 wie

    3/1000 Miteigentumsanteile beziehen sich auf die gesamte Grundstücksfläche. Vielleicht geht es mit 41/1000. Wohnungseigentum ist als eigene wirtschaftliche

    Einheit zu erklären, du musst da nichts für die WEG erklären.

    Diese Antwort vom 01.07.2022 ist veraltet !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.07.2022, 18:41.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe das gleiche Problem. Haben Sie die Lösung gefunden ?

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        #4
        Hallo,

        ich habe exakt dasselbe Problem: das Finanzamt hat mich aufgefordert, für Eigentumswohnung und Garage jeweils eine Erklärung abzugeben (zwei Grundbücher, zwei Steuernummern).
        Unabhängig von der Fehlermeldung oben (ich könnte das natürlich neu durchrechnen und anpassen, dann müsste ich aber unsere Wohnungsgröße fälschlich mit mehr als 10qm mehr angeben als im Teilungsplan verzeichnet), ist mir auch nicht klar, wie ich die Garage eingeben soll. Das ist ja kein Wohnraum, ich werde aber immer nach den Wohnungsgrößen gefragt.

        Hat jemand eine Idee? Danke!

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          #5
          ... das Finanzamt hat mich aufgefordert, für Eigentumswohnung und Garage jeweils eine Erklärung abzugeben (zwei Grundbücher, zwei Steuernummern).
          Das ist aber ungewöhnlich. Ist denn die Garage nicht in der Nähe der Wohnung ? Normalerweise gehört die Garage zur Wohnung, also zur

          gleichen wirtschaftlichen Einheit
          . Wie man so etwas technisch erklärt, wissen wir inzwischen, da ist der Stand 01.07. nicht mehr aktuell.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,
            auch bei mir das gleiche Problem, wie bennyamman beschreibt. 2 verschiedene Grundbuchblätter ,gleiche Flurstücke und Flächenangaben im Schreiben vom Finanzamt. Wohnungsgrundbuch 193/10000 Anteil = 75,15qm und Grundstück 26/10000 Anteil = 10,12 qm , also 85 qm
            bei einer Gesamtfläche von 3894 qm. Miteigentumsanteile Gesamt 219/0000
            Meine Wohnung ist 85,58 qm groß.
            Habe beide Blätter einzeln mit Schlüsselwert 3 (beide Flächen) Hauptvordruck (GW1) eingegeben.
            In Anlage Grundstück (GW2) unter 4. Angabe zu Grund und Boden
            Eintrag 1: Fläche des Grundstück mit 85 qm und dem Bodenrichtwert angegeben.
            Eintrag 2: Fläche des Grundstück mit 85 qm und dem Bodenrichtwert angegeben.
            Mit diesen Eingaben ergab die abschließende Prüfung keinen Fehler.
            Bei anderen Eintragungen 75 qm und 10 qm erschien die Fehlermeldung:
            Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
            Das Formular habe ich noch nicht gesendet, weiß evtl. jemand, ob dies der richtige Weg ist?
            Danke

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              #7
              85 m² stimmt zwar, aber die dürfen in Zeile 4 GW2 nur einmal erfasst werden und in Zeile 11 GW1 muss auf erste Fläche abgeändert werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie 24,
                Super, habe ich in GW1 beide auf erste Fläche umgestellt und in GW2 die 2 Fläche gelöscht. Geht jetzt bei der Prüfung ohne Fehler durch.
                Vielen Dank

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                  #9
                  Hallo Charlie24, bei mir ist der Fall ähnlich gelagert: Ba-Wü, Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Flurstück nur Zähler, kein Nenner) gehört mir und meinem Bruder, die dazu gehörende Tiefgarage (Flurstück gleicher Zähler, aber Nenner 1) mir allein. Es dürfte sich wohl um eine wirtschafliche Einheit handeln und daher in einem Formular eingetragen werden, oder?
                  Zur Frage nach Eigentümer/Beteiligte: Sind mein Bruder und ich eine Erbengemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft.
                  Danke für die Unterstützung.

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                    #10
                    ... gehört mir und meinem Bruder, die dazu gehörende Tiefgarage (Flurstück gleicher Zähler, aber Nenner 1) mir allein.
                    Wenn Wohnung und Tiefgaragenstellplatz bisher als wirtschaftliche Einheit behandelt wurden, was aus dem bisherigen Einheitswertbescheid

                    ersichtlich sein müsste, bleibt es dabei.

                    Sind mein Bruder und ich eine Erbengemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft.
                    Eine Erbengemeinschaft ist man nur, wenn man die ETW von den Eltern oder anderen Verwandten geerbt hat.

                    Wenn ihr die ETW und den Stellplatz gekauft habt und jeder über sein Eigentum ohne Zustimmung des anderen

                    verfügen kann, seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft. Wenn die Verfügungsbefugnis eingeschränkt ist, kommt die

                    Auswahl Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen in Betracht.

                    Die Anteilsverhältnisse für Zeile 51 Hauptvordruck muss man anhand der m²-Anteile, die auf jeden entfallen, berechnen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo,
                      ich habe ein ähnliches Problem in NRW:
                      Laut finanzamt soll ich eintragen:
                      Zwei Grundbuchblätter (gbb) mit gleichem Flur und unterschiedlichen Flurstücken
                      gbb1, Flur 45, Flurstück 238, 83qm
                      gbb1, Flur 45, Flurstück 239, 1814qm
                      gbb2, Flur 45, Flurstück 238, 83qm
                      gbb2, Flur 45, Flurstück 239, 1814qm
                      Da es die gleichen flurstücke sind und die Fläche auch eher 1814 als 3628qm groß ist, gehe ich davon aus, dass es einfach gedoppelt ist.
                      Im Miteigentumsanteil des Mehrfamilienhauses finde ich 435/10000) für die Wohnung und 50/10000 für den TG-Stellplatz.
                      Also mein Anteil 1897x(435+50)/10000 = 92qm ist.
                      Ich verzweifle gerade ein bisschen daran, was ich in Z. 11 bei den Grundstücken angeben muss.
                      Und ob 1 oder 2 Grundstücke in der GW2 (ich würde denken, 1, aber es kommt immer ein Fehler. Ich denke, weil ich 2x 1897 qm angegeben habe.
                      Ein Fehler könnte auch sein, dass die Wohnung 2 Eigentümer hat, die ich auch angebe, aber bei den Miteigentumsanteilen den Anteil der Wohnung+TG (485) am Gesamteigentum ist.
                      Was muss ich also angeben?
                      Es wäre super, wenn einer die Lösung kennt... ;-)
                      Danke,
                      Ute

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                        #12
                        Wie man bei mehreren Flurstücken vorgeht, ist aus dieser Tabelle ersichtlich.

                        Tabelle_SH.JPG
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Mein Problem ist gleich gelagert, so richtig verstehen tue ich das alles wirklich noch nicht.

                          Ich besitze eine:
                          - Eigentumswohnung (in NRW) mit 120/1000 Anteil am gesamten Grundbesitz
                          - Garage mit 20/1000 Anteil am Grundbesitz
                          (beides ist so in der Teilungserklärung festgehalten)

                          Intuitiv würde ich meinen Grundbesitzanteil am Flurstück jetzt bei (120+20)/1000 sehen.
                          Möchte ich aber später unter "4 - Angaben zu Grund und Boden, Anlage GW2" die anteilige Fläche des Grundstücks eintragen, steht dort explizit im Hilfetext zu "Fläche des Grundstücks", dass die Fläche des (Tief)garagenstellplatzes nicht gesondert erfasst werden müsse, sondern es ausreichend sei, die Anzahl zugehöriger Garagen in einem späteren Formular anzugeben. Ignoriere ich in diesem Formular jetzt aber die 20/1000 Garagenanteile, bekomme ich später eine Fehlermeldung wegen Unstimmigkeiten zwischen den Angaben.

                          Kurzum: liegt mein Anteil am Flurstück jetzt bei (120+20)/1000, oder nur bei 120/1000 (da die Garage ja außen vor bleiben soll)?

                          Vielen Dank für Eure Hilfe!

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                            #14
                            ... dass die Fläche des (Tief)garagenstellplatzes nicht gesondert erfasst werden müsse, sondern es ausreichend sei, die Anzahl zugehöriger Garagen in einem späteren Formular anzugeben.
                            Dieser Hilfetext ist leider irreführend bzw, missverständlich. Gemeint ist damit nämlich die tatsächliche Nutzfläche des (Tief)garagenstellplatzes,

                            nicht der rechnerische m²-Anteil am Flurstück der Wohnanlage, der dir aufgrund des Miteigentumsanteils von 20/1000 zuzurechnen ist. Mit der

                            tatsächlichen Nutzfläche deiner Garage hat das ja nichts zu tun. Die Hilfe ist in vielen Punkten leider wenig hilfreich.

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              Ist bei zwei Grundbuchblättern dann das erste automatisch für die Wohnung und das zweite für den Stellplatz zu nehmen oder wie weiß ich die richtige Zuordnung?

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