Grundsteuer RLP, ein AZ mehrere Grundstücke mit verschiedenen Bodenrichtwerten

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  • MobileMe
    Neuer Benutzer
    • 01.07.2022
    • 8

    #1

    Grundsteuer RLP, ein AZ mehrere Grundstücke mit verschiedenen Bodenrichtwerten

    Hallo,

    ich habe mir heute die neuen Formulare der Grundsteuer angeschaut und mal angefangen einzutragen. Das Problem ist, dass ich mehrere unterschiedliche Grundstücke habe, eines wo das Haus gebaut ist und dann noch weitere, welche nur als Wiese ausgeführt sind. Man kann allerdings unter einem Aktenzeichen im Hauptantrag 1 nur eine Nutzungsart eintragen, sprich bebautes Grundstück oder eben unbebautes Grundstück.
    Die anderen Grundstücke kann man somit nicht einfügen. Da alles unter einem AZ angelegt ist, kann man auch nicht für jedes Grundstück eine separate Erklärung machen, dazu benötige man normalerweise für jedes Grundstück ein eigenes AZ. Bisher gibt es hier anscheinend noch keine Lösung.
    Jemand eine Idee?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    mehrere unterschiedliche Grundstücke sind mehrere wirtschaftliche Einheiten, müssen also zwingend unterschiedliche EW-Aktenzeichen haben. Sonst wäre es nur ein Grundstück.

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    • MobileMe
      Neuer Benutzer
      • 01.07.2022
      • 8

      #3
      Genau da liegt anscheinend das Problem:-) Und es ist nicht nur bei der Fall.
      Warte nun auf Antwort vom FA.

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      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Und du bist sicher, dass du nicht mehrere Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheide hast?

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        • MobileMe
          Neuer Benutzer
          • 01.07.2022
          • 8

          #5
          Ja ich habe von RLP ein Schreiben bekommen, wo alle Grundstücke aufgeführt sind unter einem AZ. Zwei der Grundstücke sind Wiesen und eines davon ist das Baugrundstück.

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            das war nicht die Antwort auf meine Frage.

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            • Laie123
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2015
              • 263

              #7
              Es ist möglich, dass die Nachbargrundstücke, mit dem Hausgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dann wird nur ein einziger Einheitswert festgestellt und es gibt auch nur ein einziges Aktenzeichen.

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              • MobileMe
                Neuer Benutzer
                • 01.07.2022
                • 8

                #8
                Ich habe aktuell noch garkeinen Grundsteuerwertbescheid bekommen denk ich. Es ist ein Schreiben vom Finanzamt mit einem AZ und der Information der Grundstücke.
                Also kommt noch ein separater Bescheid? Ich dachte das Schreiben wäre schon der Bescheid, weil dieses bereits ein AZ hat

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                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  Aber wenn du die Grundstücke schon länger hast, hast du doch bisher auch schon Grundsteuer bezahlt, nach altem Recht. Dafür muss es doch bescheide geben.

                  Kommentar

                  • Laie123
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.04.2015
                    • 263

                    #10
                    Erst nach Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 kommt irgendwann ein Einheitswertbescheid, welcher ab 2025 die Grundsteuer bestimmt. Die alten Einheitswerte werden zeitgleich als ungültig erklärt.

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                    • MobileMe
                      Neuer Benutzer
                      • 01.07.2022
                      • 8

                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Aber wenn du die Grundstücke schon länger hast, hast du doch bisher auch schon Grundsteuer bezahlt, nach altem Recht. Dafür muss es doch bescheide geben.
                      wir bekamen nur einen Bescheid wo alle Grundstücke zusammengefasst sind. Dieser wird ja auch nur bei Änderung zugestellt und kommt nicht jedes Jahr. Diese wurden dann entsprechend, als die Grundstücke gekauft wurden, dazu gepackt bzw. hat sich die Grundsteuer dann auch entsprechend erhöht. Es sind die gleichen Flurstücke, der Zähler ist aber natürlich ein anderer. Und die Wertzone natürlich auch. Es handelt sich um Grundland, welches nicht bebaut werden kann.

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                      • Laie123
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.04.2015
                        • 263

                        #12
                        Zunächst ist zu klären: Handelt es sich um Grundvermögen ( Häuser Bauplätze Rohbauland) oder einen landwirtschaftlichen Betrieb. Falls ein LwB vorliegt, bilden Wohnhaus und landwirtschaftl. Flurstücke ebenfalls eine wirtschaftliche Einheit. Im neuen Gesetz soll allerdings der landwirtschaftliche Wohnteil jetzt dem Grundvermögen zugeschlagen werden.

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45928

                          #13
                          Wenn ich das so lese, könnte es sich um Stückländerei handeln, die als Land- und Forstwirtschaft zu erklären ist,

                          wobei der Wohnteil wohl zum Grundvermögen rechnet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • MobileMe
                            Neuer Benutzer
                            • 01.07.2022
                            • 8

                            #14
                            Ich warte jetzt einfach mal ab, was das FA mir erzählt. Fakt ist ja, dass ich diese Grundstücke wohl separat erklären muss und nicht in das Hauptaktenzeichen integrieren kann. Das geben die Elster Formulare nicht her. Da muss ich mich ja direkt schon zu Anfangs festlegen, ob bebaut oder nicht. Da das große Grundstück mit dem Hause bebaut ist werde ich das zunächst mal machen.

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                            • Laie123
                              Erfahrener Benutzer
                              • 07.04.2015
                              • 263

                              #15
                              Hallo Charlie24, war auch mein Gedanke bezüglich Stückländerei. In BW ist bei landi.Betr. die erste Zahl nach der Gemeindezahl eine "7". Wie es in anderen Bundesländer ist, weiß ich nicht.

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