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Fehlermeldung bei Grundsteuerfeststellungserklärung

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    #16
    @horse: vielen Dank - das ist aber wirklich sehr versteckt und könnte sicherlich einfacher gemacht werden.
    Ich bekomme allerdings eine Fehlermeldung mit dem Hinweis, dass die Eingaben im Hauptvordruck und in GW2 nicht übereinstimmen. Sie sind aber identisch (2 Flurstücke = eine wirtschaftliche Einheit - Wohnbebauung). Was mache ich falsch?
    Freundliche Grüße
    wi.kr

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      #17
      Habe auch diesen Fehler:
      "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
      Vielleicht bin ich sehr begriffsstutzig.
      Die Daten:
      ETG, Grundstück 554, Ges. Wohnfläche 358 qm, mein Anteil 117qm
      Die Eingaben:
      Zeile 10 554 qm

      Zeile 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner 117 358
      So verstehe ich wenigstens die Ausfüllhilfe.
      Wo liegt der Denkfehler?




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        #18
        Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner 117 358
        Dein Miteigentumsanteil am Grundstück steht im Notarvertrag, den solltest du nicht selbst anhand der Wohnflächen ermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Ich habe auch den bereits mehrfach beschriebenen Fehler: "Die Summe.......". Alle Werte entsprechen dem Kaufvertrag und zusätzlich auch dem Info-Schreiben der Immobilienverwaltung. Komma-Werte des Miteigentumsanteils kann ich auch nach nochmaliger Neuanlage der Erklärung nicht eingeben. Hat noch jemand eine Idee???

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            #20
            Habe in Zeile 11 100 100 eingetragen.
            Der Fehler war zu meiner Überraschung weg.
            ​​Habe das Formular, obwohl ich Zweifel habe, mit Kommentar so abgeschickt. Gespannt was draus wird.

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              #21
              Habe in Zeile 11 100 100 eingetragen.
              Der Fehler war zu meiner Überraschung weg.
              Und wie viel m² hast du in Zeile 4 der Anlage Grundstück eingetragen ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Die qm des gesamten Grundstück entsprechend der Mitteilung des Finanzamtes.

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                  #23
                  Die qm des gesamten Grundstück entsprechend der Mitteilung des Finanzamtes.
                  Von dem dir aber nur ein Anteil von 117/358 gehört. Du hast zwar keine Fehlermeldung bekommen, aber die Grundsteuer würde ein teures Vegnügen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Ich glaube den Fehler gefunden zu haben.
                    In Zeile 4 Anlage Grundstück bin ich bei den gesamt Qm geblieben.
                    Bei den Anteilen der Eigentümer habe ich nicht mehr die qm Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche angegebn (bei mir 117 / 358 sondern den Anteil an den Gesamt -Quaratmetern (33 / 100). Ist so im Grundbuch eingetragen
                    Sollte eigentlich das gleiche prozentuale Ergebnis ergeben, es ergibt sich aber eine Differenz durch Effekte der Rundung.

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                      #25
                      Maßgeblich für Grund und Boden ist der Miteigentumsanteil am Grundstück laut Grundbuch, nicht die Wohnfläche der eigenen Eigentumswohnung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Ich habe eine Eigentumswohnung, für die ich die Feststellungserklärung machen möchte. Auch ich erhalte diese Fehlermeldung:
                        Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
                        Mögliche Fehlerquellen
                        • Anlage Grundstück (GW2)
                          • 4 - Angaben zum Grund und Boden
                        • Hauptvordruck (GW1)
                          • 1 - Angaben zur Feststellung
                        • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
                          • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)
                        Ich vermute, es liegt daran, dass mein Miteigentumsanteil (66,87/1000) gemessen an den Gesamtquadratmetern (611qm) nicht dem Anteil der tatsächlichen Quadratmeter der Wohnung (60qm) an den Gesamtquadratmetern des Hauses entspricht. Wenn ich den Miteigentumsanteil zugrundelegen, kommen in der Anlage Grundstück - 4 - Angaben zum Grund und Boden - Fläche des Grundstücks nur 40 qm raus. Wenn ich 40 qm eingebe, sagt das Programm, nun seien keine Fehler mehr vorhanden und ich dürfe das Formular abschicken. Das Programm legt also MEA zugrunde und nicht die tatsächlichen Quadratmeter, obwohl eigentlich bekannt ist, dass MEA nicht immer mit den Anteilen in Quadratmetern übereinstimmen. Die MEA werden in den Teilungserklärungen festgelegt und bleiben dann so bestehen.

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                          #27
                          Das Programm legt also MEA zugrunde und nicht die tatsächlichen Quadratmeter, obwohl eigentlich bekannt ist, dass MEA nicht immer mit den Anteilen in Quadratmetern übereinstimmen. Die MEA werden in den Teilungserklärungen festgelegt und bleiben dann so bestehen.
                          Die Grundsteuer wird nun mal auch nach deinem Miteigentumsanteil am Grund und Boden bemessen. Die Wohnfläche ist ein davon unabhängiges

                          Merkmal der BMG.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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