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Fehler Grundsteuererklärung NRW: Hauptvordruck (GW1) Zeile 3

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    Fehler Grundsteuererklärung NRW: Hauptvordruck (GW1) Zeile 3

    Bei Hauptvordruck (GW1) 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens - Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag) sind die Felder, die als Unvollständig angegeben werden, gefüllt und werden trotzdem als Fehler angezeigt.
    Es kann bei dem "Zur wirtschaftlichen Einheit zugehörigen Anteil" auch nicht 100,00 angegeben werden (Nenner darf nicht mit führender 0 beginnen und nicht leer sein)
    Der Eintrag wurde schon einmal komplett gelöscht und neu angelegt. Die Daten stimmen mit dem Informationsblatt genau überein (außer dass auch der Flur nicht mit einer führenden 0 beginnen darf)
    Die Anlage Grundstück ist passend ausgefüllt in dem ersten Eintrag zu diesem Eintrag.

    Grundsteuer NRW Fehler.PNG


    #2
    Edit: Den Fehler bei "Zur Wirtschaftlichen EInheit gehörender Zähler und Nenner" hab ich erkannt - wenn alles dazu gehört, dann qm / qm eitragen.
    Danach lösen sich magischerweise alle Fehler auf, auch die, die keinen Sinn ergeben haben.
    Zuletzt geändert von Naers; 01.07.2022, 20:59.

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      #3
      In Zeile 11 muss auch ein Wert stehen. In der Regel ist da 1 / 1 richtig. Nicht jedes Flurstück hat in der Flurstücksnummer einen Nenner.

      Einen Nenner 000 gibt es bei uns z. B. nicht. Mir gehören Grundstücke mit der Flurstücksnummer 471 und 471/1. Bei 471 bleibt das Feld für den Nenner leer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dankeschön. Kann den Thread nicht selbst schließen, ist für mich aber fertig Schönes Wochenende.

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          #5
          Wir schließen hier selten Threads, eigentlich nur auf ausdrücklichen Wunsch der Fragesteller.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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