Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW, Hauptvordruck GW1, Anteil am Grundstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW, Hauptvordruck GW1, Anteil am Grundstück

    Ich scheiter schon an der Angabe zu den Anteilen am Grundstück. Wir sind ein klassisches Ehepaar mit Grundstück und Einfamilienhaus. Jedem gehört das Grundstück zur Hälfte (so steht es auch im Grundbuch). Dashalb würde ich gerne für den Zähler 1/2 oder 0,5 eintragen, aber bekomme immer eine Fehlermeldung (siehe Screenshot). Einen Nenner gibt es nicht.

    Screenshot 2022-07-02 091935.png

    Mache ich da einen Denkfehler beim Eintrag?

    #2
    Du musst bei Zähler 1 eintragen und bei Nenner im Feld rechts daneben 2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      feld 70 --- 1 feld 71 --- 2

      Kommentar


        #4
        Ich häng mich mal an dieses Thema an, da die Situation ähnlich ist.
        Ein Einfamilienhaus, das jeweils zur Hälfte 2 Geschwistern gehört (nicht den Eltern).

        GW1:
        Bei Gemarkungen, Zeile 11 wirtsch. Einheit jeweils 1/1.
        Angaben Eigentümer, Zeile 32, Bruchteilsgemeinschaft? (da bin ich mir unsicher).
        Darunter dann die beiden Geschwister als Eigentümer, mit jeweils in Zeile 51 Anteil am Grundstück 1/2.

        GW2:
        4. Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert: Die Summe aller Gemarkungen als Fläche und den Bodenrichtwert.

        Ist das so ok?

        Kommentar


          #5
          Ich würde Grundstücksgemeinschaft gegenüber Bruchteilsgemeinschaft bevorzugen, wobei es für die Höhe der Grundsteuer keine Rolle spielt.

          Ansonsten sieht das für ein Einfamilienhaus alles richtig aus. Eine Erbengemeinschaft seid ihr ja nicht, die stünde auch noch zur Auswahl ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Nein, keine Erbengemeinschaft. Die beiden Kinder haben das Haus gekauft, die Eltern haben lebenslanges Wohnrecht.

            Bei der Grundstücksgemeinschaft steht nichts von natürlichen Personen, nur Personengesellschaften, deswegen hatte ich das ausgeschlossen.

            Grundstücksgemeinschaft:
            Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) etc.). Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen.


            Wenn es steuerlich nichts ändert würde ich es dann bei Bruchteilsgemeinschaft belassen.

            Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

            Kommentar


              #7
              Bei der Grundstücksgemeinschaft steht nichts von natürlichen Personen, nur Personengesellschaften, deswegen hatte ich das ausgeschlossen.
              Die Hilfetexte habe ich jetzt zwar nicht gelesen, aber es gibt die Auswahl 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.

              Mir schien das zu passen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Meine Frage betrifft den gleichen Bereich: Was gebe ich in Zeile 32 ein, wenn das Grundstück zu 100% einem der Ehepartner gehört, das Haus darauf aber beiden?
                Alleineigentum einer natürlichen Person? (das Grundstück ist entscheidend?)

                Kommentar


                  #9
                  Was gebe ich in Zeile 32 ein, wenn das Grundstück zu 100% einem der Ehepartner gehört, das Haus darauf aber beiden?
                  Rechtlich gehört das Haus dem, dem das Grundstück gehört, nur bei Erbbaurecht könnte das anders sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,
                    nachdem ich jetzt stundenlang vergeblich mit diversen Fehlermeldungen gekämpft habe, wünsche ich mir,das alle Elster-Programmierer in eine Zelle gesperrt werden. Wer in der Lage ist, die Grundsteuererklärung fehlerlos auszufüllen darf wieder raus.
                    Voller Wut auf diesen Mist, klasi

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die Hilfetexte habe ich jetzt zwar nicht gelesen, aber es gibt die Auswahl 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.

                      Mir schien das zu passen.
                      Ja stimmt, dann scheint sich die Hilfe eher auf Auswahl "8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen" zu beziehen.
                      Allerdings frage ich mich, wo dann der Unterschied zwischen "6 Bruchteilsgemeinschaft" und "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" besteht?
                      Wenn es bei der Berechnung keine Rolle spielt, soll es mir egal sein, aber benutzerfreundlich ist das nicht.

                      Kommentar


                        #12
                        Bei einer Grundstücksgemeinschaft geht man davon aus, dass die Beteiligten nicht völlig unabhängig voneinander über ihre Anteile verfügen können.

                        Wenn ihr z. B. im Kaufvertrag mit den Eltern vereinbart hättet, das die Aufhebung der Gemeinschaft zu Lebzeiten der Eltern ausgeschlossen ist,

                        dann seid ihr eine Grundstücksgemeinschaft. Auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags hat diese Zuordnung keinen Einfluss.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X