Einen guten Tag wünsche ich.
Frage an das Forum: Zu einer vermieteten Einheit (Arztpraxis) gehört ein kleines Dachbodenabteil (ohne feste Ummauerung, lediglich ein Lattenverschlag als Begrenzung) von drei Quadratmetern. Bezieht man dieses in die Nutzflächenangabe beim Punkt "Gebäude/Gebäudeteil" mit ein, auch dann, wenn es betrieblich nicht genutzt wird bzw. bestenfalls als Rumpelkammer sich eignet?
Es handelt sich laut Grundbuch um Sondereigentum.
Danke im voraus.
Frage an das Forum: Zu einer vermieteten Einheit (Arztpraxis) gehört ein kleines Dachbodenabteil (ohne feste Ummauerung, lediglich ein Lattenverschlag als Begrenzung) von drei Quadratmetern. Bezieht man dieses in die Nutzflächenangabe beim Punkt "Gebäude/Gebäudeteil" mit ein, auch dann, wenn es betrieblich nicht genutzt wird bzw. bestenfalls als Rumpelkammer sich eignet?
Es handelt sich laut Grundbuch um Sondereigentum.
Danke im voraus.
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