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Grundsteuer Bayern - Gehört Dachbodenabteil zur Nutzfläche einer gewerblichen Einheit

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    Grundsteuer Bayern - Gehört Dachbodenabteil zur Nutzfläche einer gewerblichen Einheit

    Einen guten Tag wünsche ich.
    Frage an das Forum: Zu einer vermieteten Einheit (Arztpraxis) gehört ein kleines Dachbodenabteil (ohne feste Ummauerung, lediglich ein Lattenverschlag als Begrenzung) von drei Quadratmetern. Bezieht man dieses in die Nutzflächenangabe beim Punkt "Gebäude/Gebäudeteil" mit ein, auch dann, wenn es betrieblich nicht genutzt wird bzw. bestenfalls als Rumpelkammer sich eignet?
    Es handelt sich laut Grundbuch um Sondereigentum.
    Danke im voraus.
    Zuletzt geändert von grenhorn; 02.07.2022, 09:35.

    #2
    Das ist jetzt keine Frage zur elektronischen Steuererklärung.

    Hier geht es zur Anleitung: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort mit dem Verweis auf die Anleitung. Ich konnte darin für mich die Antwort finden, daß die Fläche des Dachbodenabteils zur Nutzfläche zählt.

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