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Reihenhaus Bayern / Eigentümer 50/50 Vater Tochter

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    Reihenhaus Bayern / Eigentümer 50/50 Vater Tochter

    Liebes Forum ,brauche nochmals Hilfe.
    Reihenhaus in Bayern. 2 Eigentümer. Was trage ich bei Eigentümer ein.? Bei dem Bayernatlas wurden mir die Daten nicht komplett angezeigt. Zähler Nenner fehlen Ganz.
    Enenso sind es 17 Flurgemarktungen. Zwar nur minimal- Kann ich die alle zusammenzählen ?
    Zuletzt geändert von Marion#; 02.07.2022, 12:59.

    #2
    Reihenhaus in Bayern. 2 Eigentümer. Was trage ich bei Eigentümer ein.?
    Beide mit ihren Anteilen. Ob es sich um eine Erbengemeinschaft (5) oder eine Grundstücksgemeinschaft (7) handelt oder um Ehegatten (4),
    weißt nur du selbst.

    Enenso sind es 17 Flurgemarktungen. Zwar nur minimal- Kann ich die alle zusammenzählen ?
    Als was muss es denn erklärt werden ? Grundvermögen oder Landwirtschaft ? Auch Stückländerei wäre Landwirtschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Keine Landwirtschaft. Aber jeder weg zum Müllplatz hat mehrere Flurstücke. Echt doof.
      Dann nehme ich einfach Erbengemeinschaft.

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        #4
        Zitat von Marion# Beitrag anzeigen
        Dann nehme ich einfach Erbengemeinschaft.
        Ähm, eine Erbengemeinschaft existiert meines Wissens nach nur in dem Zeitraum zwischen dem Ableben einer Person und der Vollstreckung des Testaments.
        Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, würde ich von einer Grundstücks- oder Bruchteilsgemeinschaft ausgehen.

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          #5
          Eine Erbengemeinschaft existiert so lange, bis die Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist. Wenn keine Auseinandersetzung erfolgt,

          bleibt die Erbengemeinschaft bestehen. Nicht jede Erbengemeinschaft beruht auf einem Testament und nicht in jedem Testament wird

          Testamentsvollstreckung angeordnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Oh mann ist das kompliziert. Was nehme ich denn dann ? 50/50 Vater Tochter ohne Erbenauseinandersetzung

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              #7
              [QUOTE=midair;n386265]
              Ähm, eine Erbengemeinschaft existiert meines Wissens nach nur in dem Zeitraum zwischen dem Ableben einer Person und der Vollstreckung des Testaments.
              Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, würde ich von einer Grundstücks- oder Bruchteilsgemeinschaft ausgehen.

              Ok. Das geht ja schon kompliziert los. Danke

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                #8
                Was nehme ich denn dann ? 50/50 Vater Tochter ohne Erbenauseinandersetzung
                Wie bereits geschrieben. Ob ihr als Erbengemeinschaft eingetragen seid, ist aus dem Grundbuch ersichtlich. Auch im Einheitswertbescheid

                (Zurechnungsfortschreibung) wird das normalerweise erwähnt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ok. Danke. Hatte da einen Denkfehlrer drin. Mach jetzt Bruchgemeinschaft.
                  Bei wirtschaftlichen Einheit Zähler Nenner kommt da dann Zähler 1 und Nenner 2 ?

                  Da die Flurnummer bei den vielen Flurstücken (scheinbar Wege Müllplatz) alle gleich sind und nur die zahlen hinter dem Strich anders sind, muss ich die dann vielleicht gar nicht eingeben ?
                  Zuletzt geändert von Marion#; 02.07.2022, 17:50.

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