Grundsteuer NRW Eigentumswohung in Mehrfamilienhaus

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  • Frank70
    Neuer Benutzer
    • 02.07.2022
    • 7

    #1

    Grundsteuer NRW Eigentumswohung in Mehrfamilienhaus

    Guten Tag,
    ich hab eine Problem mit der Zeile 11 im Hauptvordruck - "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
    Nenner". Lt meinen Unterlagen ist mein eingetragenes Wohnungseigentums 80,39/1000 Miteigentumsanteil. Gebe ich das ein, so bekomme ich folgenden Hinweis:
    "
    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

    Die Flächen habe ich mit 50m2 und 1008m2 eingetragen (habe zwei Flurstücke). Was kommt in diese Zeile dann für ein Wert?
    Danke für Eure Hilfe!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Was hast du denn in der Anlage Grundstück bei den anteiligen Quadratmeterwerten eingetragen ? Wenn die Gesamtfläche 1.058 m² sind und dein Anteil

    daran 80,39/1000, dann wären das in Summe abgerundet 85 m² für die Anlage Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Frank70
      Neuer Benutzer
      • 02.07.2022
      • 7

      #3
      In der Anlage Grundstück, unter "3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" habe ich 50m2 eingetragen, größer ist die Whg auch nicht.

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Und was bei der Gesamtfläche?

        Kommentar

        • Frank70
          Neuer Benutzer
          • 02.07.2022
          • 7

          #5
          Anlage Grundstück
          4 - Angaben zum Grund und Boden

          Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks: 1058


          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Dann bin ich ganz bei Charlie:

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn die Gesamtfläche 1.058 m² sind und dein Anteil daran 80,39/1000, dann wären das in Summe abgerundet 85 m² für die Anlage Grundstück

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45927

              #7
              Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks: 1058
              Wenn die 2 Flurstücke der Eigentumswohnanlage zusammen 1.058 m² haben, dann beträgt dein Miteigentumsanteil 85 m² (Siehe Beitrag #2 !)
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • Frank70
                Neuer Benutzer
                • 02.07.2022
                • 7

                #8
                aber die Whg ist ja nur 50m2 - wo trage ich die weiteren 25m2 ein?

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45927

                  #9
                  aber die Whg ist ja nur 50m2 - wo trage ich die weiteren 25m2 ein?
                  Du darfst die Wohnfläche und den Miteigentumsanteil am Grundstück nicht vermengen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  • Frank70
                    Neuer Benutzer
                    • 02.07.2022
                    • 7

                    #10
                    das verstehe ich, aber wo trage ich die Wohnfläche und wo das Miteigentum ein?
                    Die Wohnfläche habe ich in der GW2 mit 50m2 angegeben.
                    Sorry, das ich da so auf der "Leitung stehe"

                    Kommentar

                    • Frank70
                      Neuer Benutzer
                      • 02.07.2022
                      • 7

                      #11
                      ich habs :-)

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45927

                        #12
                        Deine Miteigentumsanteile am Grundstück / an den Grundstücken musst du auf Seite 4 der Anlage Grundstück in Zeile 4 erfassen.

                        Die Wohnfläche deiner Wohnung gibst du auf der Teilseite 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert unter

                        3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen an. Auf der Teilseite 5 sind auch Angaben zu Baujahr des Gebäudes zu machen.



                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • Chakakan
                          Neuer Benutzer
                          • 02.07.2022
                          • 7

                          #13
                          Moin, wenn ich mich hier mal einmischen darf
                          ich krieg noch die Kriese. Hab auch eine ETW blick aber nicht mehr durch, was ich wo eingeben muß.
                          Gemarkung ok,
                          Flur ohne führende Nullen ok,
                          Flurstück: Zähler ohne führende Nullen ok,
                          Nenner = 000 kann ich nicht eingeben also leer lassen
                          Fläche gesamt = 1036 ok
                          Richtwert auch ok.
                          Geb ich das ein, kommt folgende Fehlermeldung:"Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
                          Ob der Eigenanteil an qm bereits noch hinterlegt ist ??

                          Wäre dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet.
                          Mit freundlichem Gruß

                          Kommentar

                          • Frank70
                            Neuer Benutzer
                            • 02.07.2022
                            • 7

                            #14
                            Hallo Chakakan, hast Du es gelöst? Bei mir klappt es jetzt.
                            Wenn die Flurstücke der Eigentumswohnanlage zusammen zB 1.058 m² haben, dann beträgt dein Miteigentumsanteil 85 m² (Siehe Beitrag #2 !). Du musst also rechnen.....

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