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Grundsteuer - NRW - Eigentumswohnung - Viele Eigentümer, alle auflisten?

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    Grundsteuer - NRW - Eigentumswohnung - Viele Eigentümer, alle auflisten?

    Liebes Forum,
    meine Schwiegermutter besitzt eine Eigentumswohnung. Ich mache die Grundsteuererklärung für sie.

    Unter "Eigentumsverhältnisse" habe ich Bruchteilsgemeinschaft eingetragen. Ihr gehören 47/10.000.

    Nun habe ich drei Probleme:
    1. Ich erhalte die Fehlermeldung: "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein". Der entsprechende Komplex gehört ca. 200 Menschen. Ich weiß nicht - soll ich genau eine weitere, von mir gewählte Person aufschreiben oder alle 200, was mir unrealistisch erscheint.
    2. Ich weiß nicht, welche Adresse ich unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" eintragen soll. Die Verwaltungsfirma?
    3. Ich weiß nicht, wen ich unter "Empfangsvollmacht" eintragen soll. Auch die Verwaltungsfirma?

    Vielleicht hat eine aus dem Forum die Erklärung als Eigentumswohnungsbesitzer schon erfolgreich gemacht und kann mir helfen.

    Viele Grüße, Jörg
    Zuletzt geändert von ETG; 02.07.2022, 17:39.

    #2
    Kann es sein, dass "Bruchteilsgemeinschaft" falsch ist?

    Kommentar


      #3
      Kann es sein, dass "Bruchteilsgemeinschaft" falsch ist?
      Ja, das ist falsch ! Die Erklärung ist auf die wirtschaftliche Einheit zu beschränken. Das sind die Eigentumswohnung (Sondereigentum)

      und der Miteigentumsanteil am Grundstück der Wohnanlage. Wenn die Schwiegermutter Alleineigentümerin ist, musst du das auch so erklären.

      Du trägst die Adresse deiner Schwiegermutter ein, sonst nichts. Deine Daten kannst du unter Mitwirkung angeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank, lieber Charlie24.

        Kommentar

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