Liebes Forum,
meine Schwiegermutter besitzt eine Eigentumswohnung. Ich mache die Grundsteuererklärung für sie.
Unter "Eigentumsverhältnisse" habe ich Bruchteilsgemeinschaft eingetragen. Ihr gehören 47/10.000.
Nun habe ich drei Probleme:
1. Ich erhalte die Fehlermeldung: "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein". Der entsprechende Komplex gehört ca. 200 Menschen. Ich weiß nicht - soll ich genau eine weitere, von mir gewählte Person aufschreiben oder alle 200, was mir unrealistisch erscheint.
2. Ich weiß nicht, welche Adresse ich unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" eintragen soll. Die Verwaltungsfirma?
3. Ich weiß nicht, wen ich unter "Empfangsvollmacht" eintragen soll. Auch die Verwaltungsfirma?
Vielleicht hat eine aus dem Forum die Erklärung als Eigentumswohnungsbesitzer schon erfolgreich gemacht und kann mir helfen.
Viele Grüße, Jörg
meine Schwiegermutter besitzt eine Eigentumswohnung. Ich mache die Grundsteuererklärung für sie.
Unter "Eigentumsverhältnisse" habe ich Bruchteilsgemeinschaft eingetragen. Ihr gehören 47/10.000.
Nun habe ich drei Probleme:
1. Ich erhalte die Fehlermeldung: "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein". Der entsprechende Komplex gehört ca. 200 Menschen. Ich weiß nicht - soll ich genau eine weitere, von mir gewählte Person aufschreiben oder alle 200, was mir unrealistisch erscheint.
2. Ich weiß nicht, welche Adresse ich unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" eintragen soll. Die Verwaltungsfirma?
3. Ich weiß nicht, wen ich unter "Empfangsvollmacht" eintragen soll. Auch die Verwaltungsfirma?
Vielleicht hat eine aus dem Forum die Erklärung als Eigentumswohnungsbesitzer schon erfolgreich gemacht und kann mir helfen.
Viele Grüße, Jörg
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