Moin. Mein gemischt genutztes Grundstück hat nur eine Flurstücksnummer. Also entweder keinen Nenner oder keinen Zähler. Egal ob ich die Nummer als Zähler eingebe (und Nenner freilasse) oder als Nenner (und Zähler freilasse), ich bekomme immer eine Fehlermeldung. Was tun?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Gundsteuer - MV - gemischt genutztes Grundstück - Flurstücksnummer
				
					Einklappen
				
			
		
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 Es hat keinen Nenner, wenn die Flurstücksnummer z. B. 471 lautet. Diese Nummer ist immer bei Zähler einzutragen, der Nenner bleibt dann leer.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Danke für deine schnelle Antwort. Wenn ich nur den Zähler eintrage und den Nenner freilasse, bekomme ich die Fehlermeldung .... zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig. Ausserdem meckert er die Gemarkung und die Fläche an. Alles ist korrekt angegeben.
 Kommentar
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 Das ist aber doch die Zeile 11 ! Da ist so gut wie immer 1 und 1 zutreffend, was heißt, das gesamte Flurstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.... zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Kommentar
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 Die Hilfetexte sind nicht der Burner, das ist mir auch schon aufgefallen. Aber das wird von Fachleuten (für Fachleute) geschrieben.Könnte auch im Hilfetext stehen
 
 Die Materie Bewertungsrecht ist außerdem ein ziemlich exotisches Rechtsgebiet, mit dem man als Laie selten etwas zu tun hat.
 
 Da ist man mit den Begriffen nicht vertraut.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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