Gundsteuer - MV - gemischt genutztes Grundstück - Flurstücksnummer

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  • annabella
    Neuer Benutzer
    • 02.07.2022
    • 3

    #1

    Gundsteuer - MV - gemischt genutztes Grundstück - Flurstücksnummer

    Moin. Mein gemischt genutztes Grundstück hat nur eine Flurstücksnummer. Also entweder keinen Nenner oder keinen Zähler. Egal ob ich die Nummer als Zähler eingebe (und Nenner freilasse) oder als Nenner (und Zähler freilasse), ich bekomme immer eine Fehlermeldung. Was tun?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Es hat keinen Nenner, wenn die Flurstücksnummer z. B. 471 lautet. Diese Nummer ist immer bei Zähler einzutragen, der Nenner bleibt dann leer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • annabella
      Neuer Benutzer
      • 02.07.2022
      • 3

      #3
      Danke für deine schnelle Antwort. Wenn ich nur den Zähler eintrage und den Nenner freilasse, bekomme ich die Fehlermeldung .... zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig. Ausserdem meckert er die Gemarkung und die Fläche an. Alles ist korrekt angegeben.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        ... zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig.
        Das ist aber doch die Zeile 11 ! Da ist so gut wie immer 1 und 1 zutreffend, was heißt, das gesamte Flurstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • annabella
          Neuer Benutzer
          • 02.07.2022
          • 3

          #5
          Es hat geklappt! Und deine Erklärung ist schlüssig. Könnte auch im Hilfetext stehen. Danke!

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Könnte auch im Hilfetext stehen
            Die Hilfetexte sind nicht der Burner, das ist mir auch schon aufgefallen. Aber das wird von Fachleuten (für Fachleute) geschrieben.

            Die Materie Bewertungsrecht ist außerdem ein ziemlich exotisches Rechtsgebiet, mit dem man als Laie selten etwas zu tun hat.

            Da ist man mit den Begriffen nicht vertraut.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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