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Grundsteuer Berlin - Miteigentumsanteil

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    Grundsteuer Berlin - Miteigentumsanteil

    Hallo, wir wohnen in einer WEG (Alles Reihenhäuser) mit 92 Eigentümern und 17742 Quadratmeter Gesamtfläche.

    Das gebe ich alles an.
    In der Anlage muss ich aber auch mein Wohneigentum angeben: mir gehören 194 Quadratmeter Sondereigentum mit 80 Quadratmeter Wohnfläche darauf.

    Elster erlaubt mir das aber nicht.
    Denn:
    17742 Quadratmeter durch Eigentümeranteil ergibt für das Programm: 192,8478260869565

    Lt. Sondereigentum habe ich aber 194 Quadratmeter.
    Da beide Summen nicht übereinstimmen -> Fehlermeldung -> kein Abschicken möglich. Was kann ich da tun?

    #2
    Wenn es sich bei der Reihenhausanlage um Wohnungseigentum handelt, erklärst du zu den anderen Eigentümern überhaupt nichts !

    Du gibst im Hauptvordruck die Gesamtfläche des Grundstücks und deinen Miteigentumsanteil als Bruch bei Zähler und Nenner ein.

    Das Ergebnis musst in der Anlage Grundstück auf volle m² abrunden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deinen Hinweis.
      Ja es ist Wohnungseigentum. Meinen Eigentumsanteil gebe cih mit 1/92 bei Zähler und Nenner ein. Auch gemacht. Bei der Anlage Grundstück gebe ich mein Grundstück (als Sondereigentum) an: Das wären lt. notariell beglaubigter Urkunden aber 194m².

      Wie geschrieben ergibt der 17724m² geteilt durch 92: 192,... -> Wenn ich bei Grundstück "194" m² eingebe, geht es nicht. Du sagst nun 'abrunden' -> das ist doch aber unwahr.
      Wenn ich 193m² eingebe, lässt das Elster zu und ich kann es abschicken. Mh....

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        #4
        Wenn ich 193m² eingebe, lässt das Elster zu und ich kann es abschicken.
        Mein ELSTER rundet in Steuerformularen zumeist zugunsten des Steuerpflichtigen, es sei denn, die Steuergesetze schließen die Rundung aus.

        Hier in Bayern ist z. B. die Abrundung auf volle m² gesetzlich zugelassen bzw, geregelt. Ich kenne bei Wohneigentum in der Praxis nur die Aufteilung mit

        einem Nenner 1000 oder 10000 und einem entsprechendem Zähler, aber wenn bei euch eine andere Methode gewählt wurde, wird das schon stimmen.

        Eine kaufmännisch Rundung ergibt 193 m², ich würde es auch mit der Abrundung auf 192 m² probieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Doubleyou4 Beitrag anzeigen
          Ja es ist Wohnungseigentum. Meinen Eigentumsanteil gebe cih mit 1/92 bei Zähler und Nenner ein. Auch gemacht.
          Hallo Doubleyou4, Du solltest deinen Eigentumsanteil so angeben wie er in Kaufvertrag, der Teilungserklärung oder dem Grundbuch steht. Nur weil zur WEG 92 Wohnungen gehören und Du eine davon besitzt, ist Dein Eigentumsanteil normalerweise nicht 1/92, da die Wohnungen aller Wahrscheinlichkeit nach unterschiedlich groß sind.

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