Ich bin (Allein)-Eigentümer eines Grundstücks mit Einfamilienhaus. Bei der Erstellung des Online-Formulars zur Feststellung der Grundsteuer bekomme ich leider Fehlermeldungen bei den Angaben zum Flurstück. Der Hilfe-Text ist leider in "Behördensprache" verfasst und wenig hilfreich (siehe Screenshot). Die Eingaben in den Spalten 10 und/oder 11 werden immer wieder abgelehnt.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuerfeststellung, Angaben zum Flurstück immer mit Fehlermeldung
Einklappen
X
-
z.B. Flurstück: 225 Nenner: 000
zu 11) Hier ist 1 im Nenner einzugeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Bin Alleineigentümer von Einfamilienhaus, Baden Württemberg,
habe ein paar Stunden getüfftelt und mich geärgert.
Musste Forenbeiträge lesen und ausprobieren.
Bin mir immer noch nicht sicher ob "erste Fläche (Schlüsselwert:1)" stimmt.
Nachdem es aber nach den Eingaben in Zeile 11 keine Fehler mehr gab habe ich
es abgesandt.
Trotzdem:
Unmöglich dass keine Beispiele im Web sind:
Beispiel für Eingaben bei einem Einfamilienhaus.
Beispiel für Eingaben bei einer Eigentumswohnung usw.
Gemarkung beziehungsweise Flurstück
9 Gemarkung Schweinhausen 10 Grundbuchblatt 2029 10 Flurstück: Zähler 355 10 Flurstück: Nenner 33 10 Fläche in m² 730 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 1 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner 1 11 enthalten in erste Fläche (Schlüsselwert: 1)
Kommentar
-
Bei einem Einfamilienhaus ist das alles richtig. Beispiele für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gibt es durchaus, aber meist in Textform.
Es gibt auch Videos, aber die sind wohl länderspezifisch: https://www.elster.de/eportal/formul.../grundsteuerby
Ich habe mir allerdings noch kein Video angesehen. In BW helfen dir die Bayerischen Fassungen auch nichts, da die Formulare ganz anders
aufgebaut sind. BW bietet anscheinend nichts an. Die Schwaben sind eben sparsam.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar