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Grundsteuer Niedersachsen

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    Grundsteuer Niedersachsen

    Ich drehe mich im Kreis.
    Habe ein bebautes Grundstück mit Einfamilienhaus und ein anteiliges Grundstück (Zuwegung) mit Grundsteuerbefreuung.

    Die Fehlermeldung erscheint immer wieder:
    "Sie haben sowohl eine Angabe zu einer Grundsteuerbefreiung des gesamten Grundbesitzes als auch Angaben zu einer Grundsteuerbefreiung bei den einzelnen Flurstücken/Gebäuden gemacht. Bei einer Grundsteuerbefreiung des gesamten Grundbesitzes sind keine Angaben zur Steuerbefreiung bei den einzelnen Flurstücken/Gebäuden zulässig. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben"

    Ich sehe den EIngabefehler nicht.

    Gibt es dafür ein Beispiel wie es richtig einzugeben ist?

    Als langjährlicher Nutzer von ELSTER macht der Grundsteuervordruck einen katastrophalen Eindruck.

    #2
    Als langjährlicher Nutzer von ELSTER macht der Grundsteuervordruck einen katastrophalen Eindruck.
    Ich habe mir zwar die Formulare für Niedersachsen soeben erst angesehen, aber so schlimm finde ich die Formulare insgesamt nicht.

    Das Bewertungsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, da findet man sich nur dann auf Anhieb zurecht, wenn man schon häufiger damit

    zu tun hatte. Was deinen Eingabefehler angeht, hast du wohl Angaben zur Steuerbefreiung für den gesamten Grundbesitz gemacht,

    was ja für das Einfamilienhaus nicht richtig sein kann. Ein Screenshot deiner Einträge wäre wahrscheinlich hilfreich.

    Nachtrag: Auf der Teilseite 3 der Anlage Grundstück darf meines Erachtens nichts eingetragen werden
    Zuletzt geändert von Charlie24; 03.07.2022, 17:09.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe da jetzt nicht reingeschaut, gehe aber davon aus, dass das so wie in Hessen ist. Da wurde tatsächlich in einer Maske einmal nach der Steuerbefreiung des gesamten Grundstücks gefragt und irgendwann Masken später nach der Steuerbefreiung bei den einzelnen Teilen. Der Satz, den Du da anzuhaken / nicht anzuhaken hast, ist relativ lang. Schaue Dir wirklich nochmal zu Deinem Grundstück von vorne beginnend Deine Angaben an, Du hast da sicher etwas mit Steuerbefreiung gelesen und sofort "hier" gerufen, ohne das vollständig zu lesen :-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Ich bekomme den Fehler auch nicht weg...
        Steuerbefreiung, Steuerermäßigung.....habe ich mit Sicherheit nicht angekreuzt oder eine Haken gemacht

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          #5
          In Niedersachsen sind die Angaben zur Befreiung von Teilflächen schon auf der Seite zu machen, auf der die Grundstücksflächen erfasst werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Nunja, ich glaube, dass Problem beginnt schon im
            Hauptvordruck (NiGrSt 1) bei den
            1 - Angaben zur Feststellung.
            1.4 - Entweder ein bebautes- oder ein unbebautes Grundstück ankreuzen (Ich habe beide).
            2.5-7 - Dann die Lage, Straße Hausnummer bei bebauten.
            3.11 - Die Angaben zu den Eigentümer
            4.58 - Grundsteuerbefreiung
            Es liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung des gesamten oder teilweisen Grundbesitzes vor
            Nur das umbebaute (Pkt 9 = öffentlichen Verkehr dienende Straße) anteilig.
            Anlage Grundstück (NiGrSt 2)
            1 - Angaben zum Grund und Boden
            1.4 - Gemeinde
            1.4.1.1 Flurstück 1 bebaut (Anteil 1/1)
            1.4.2.2 Flurstück 2 unbebaut (Anteil ⅛) - Grundsteuerbefreiung hinzufügen - Pkt. 9
            (Hier die Frage ⅛ oder die Gesamtfläche?)
            2.1 - Gebäude
            3.4 - Angaben bei vollständiger Grundsteuerbefreiung - Keine Angabe angekreuzt
            4 - Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung - keine Eingaben
            5 - 9 keine Eingaben

            Dann die Fehlermeldung:
            Sie haben als Art der wirtschaftlichen Einheit "bebautes Grundstück" ausgewählt. Bei bebauten Grundstücken dürfen keine Angaben zu unbebauten Grundstücken mit teilweiser Grundsteuerbefreiung getätigt werden. Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben. Sollte das Grundstück unbebaut sein, ändern Sie bitte auf dem Hauptvordruck Ihre Angabe unter "Angaben zur Feststellung" bezüglich der "Art der wirtschaftlichen Einheit".

            Es scheint nicht erlaubt zu sein, ein bebautes und ein nichtbebautes (Grundsteuerbefreites) anzugeben.
            Da wäre natürlich noch die Frage, ob der Anteil des Grundstückes (öffentlichen Verkehr dienende Straße) überhaupt steuerfrei ist.



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              #7
              Wahrscheinlich sind das jeweils eigene wirtschaftliche Einheiten, die getrennt erklärt werden müssen.

              Gehört die Zuwegung mehreren Eigentümern ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ja, 8 Parteien mit je ⅛ Anteil

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                  #9
                  Ja, 8 Parteien mit je ⅛ Anteil
                  Ich würde mit dem Finanzamt klären, ob das nicht als eigene wirtschaftliche Einheit erklärt werden darf.

                  Wenn ja, dann verständigt ihr euch wer die Erklärung dafür einreicht. Wenn da jeder ein Achtel bei sich erklärt, ist das fehleranfällig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich habe den gleichen Fall. Unser Hinterliegergrundstück ist über einen Stichweg erschlossen. Das Flurstück für den Stichweg gehört anteilig allen Hinteranliegern.
                    Ich kann den Weg nicht in Elster zusammen mit dem Grundstück + Haus unter einem Aktenzeichen angeben, da Elster dann meckert, dass ich bebaute und unbebaute Grundstücke habe, bzw. bebaute Grundstücke ausgewählt habe, aber einen Befreiungsgrund für unbebaute Grundstücke ausgewählte habe.

                    Die Aussage meines FA war, dass nun auch beide Flurstücke zusammen erklärt werden sollten....

                    Das FA klärt dies nochmal und möchte sich nochmal bei mir melden.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich habe mir noch einmal das Anschreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung der Grundsteuerfeststellung angeschaut.
                      Hier wird nur vom bebautem Grundstück mit Aktenzeichen und Lage (HsNr.) gesprochen.

                      Mein Kaufvertrag von damals beinhaltet aber das Baugrundstück und den 1/8 Miteigentumsanteil an einer Verkehrsfläche.

                      Danach müsste eigentlich die Verkehrsfläche ein eigenes Aktenzeichen haben.

                      Laut Finanzamtsschreiben brauche ich also nur das bebaute Grundstück deklarieren.
                      Und das läuft Fehlerfrei ab.

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                        #12
                        Finde den Fehler nicht...
                        Bitte keine Doppelpostings !

                        Wie man ein neues Thema erstellt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Nachdem ich hier im Forum keine konkrete Hilfe meiner Problemstellung:

                          - 1 bebautes Flurstück mit Einfamilienhaus und integrierter Garage
                          - 1 unbebautes, anteiliges (⅛) Straßenflurstück mit Grundsteuerbefreiung

                          gefunden habe und jede Elstereingabe mit einer Fehlermeldung endete, habe ich mich an das Finanzamt Hannover (Niedersachsen) gewendet und eine telefonische Hilfestellung bekommen.
                          Das Ergebnis ist eine fehlerfreie Eingabe mit erfolgreicher Übermittlung, die ich hier gerne, leicht angepasst, als png-Dateien zur Verfügung stelle.

                          Angehängte Dateien

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                            #14
                            Das Thema hier wurde am 03.07.2022 eröffnet, da haben wir das mit den Anteilen an Privatwegen, die ja regelmäßig nicht von

                            der Grundsteuer befreit sind, noch nicht komplett durchschaut.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Gefunden auf:
                              https://datenbank.nwb.de/Dokument/61486_18/

                              (1) 1Dem öffentlichen Verkehr dient ein Grundstück, wenn es der Öffentlichkeit zur Benutzung offensteht und tatsächlich auch von ihr benutzt wird. 2Straßen, Wege, Plätze usw. sind demnach von der Grundsteuer befreit, wenn sie ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis allgemein zugänglich sind. 3Eine öffentlich-rechtliche Widmung ist weder erforderlich noch für sich allein ausreichend (BFH-Urteil vom 11.11.1970,BStBl 1971 II S. 32). 4Wegen der Steuerfreiheit von Grundstücken, auf denen eine Straße gebaut werden soll, vgl. § 7 Satz 2 GrStG. 5Nicht dem öffentlichen Verkehr dienen Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen usw., die nur gegen Entgelt benutzt werden können.

                              (2) 1Zu den öffentlichen Straßen und Wegen gehören auch die Seitengräben, Böschungen, Schutzstreifen und Mittelstreifen sowie Rast- und Parkplätze, wenn sie von jedem benutzt werden können. 2Zu den Schutzstreifen zählen nicht Waldungen längs der Bundesfernstraßen, die nach § 10 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1974 (BGBl I S. 2413) zu Schutzwaldungen erklärt worden sind.

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