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Grundsteuer BW - Hauptvordruck GW1 - Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit ..."

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    Grundsteuer BW - Hauptvordruck GW1 - Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit ..."

    Hallo,

    ich komme bei der Feststellungserklärung "Grundsteuer" derzeit nur durch Raten weiter. Ich habe nur ein Einfamilienhaus und keine Besonderheiten. Die Hilfe ist völlig unverständlich.

    Im Hauptvordruck GW1 gebe ich in Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bei Zähler und Nenner jeweils "1" an (ich bin alleiniger Eigentümer).
    Darunter steht ein kryptisches Feld: "enthalten in". Nur wenn ich hier "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" auswähle, bekomme ich keine Fehlermeldung.

    In der Hilfe steht:
    "Verschiedene Bodenrichtwertzonen
    Hier kann eine Angabe entfallen, wenn das oder die (Teil-)Grundstück(e) in einer Bodenrichtwertzone liegt bzw. liegen.
    Liegt das bzw. liegen die (Teil-)Grundstück(e) jedoch in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so geben Sie hier bitte an, welcher Fläche das (Teil-) Grundstück in Zeile 3 der Anlage Grundstück (GW2) zugeordnet ist."

    Die Fläche liegt in nur einer Bodenrichtwertzone. Anlage GW2 ist ordnungsgemäß ausgefüllt.

    Mir ist völlig unklar, ob die Auswahl "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" korrekt ist.
    Hat jemand hier schon Erfahrung gesammelt?

    Joe



    #2
    Im Hauptvordruck GW1 gebe ich in Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bei Zähler und Nenner jeweils "1" an (ich bin alleiniger Eigentümer).
    Darunter steht ein kryptisches Feld: "enthalten in". Nur wenn ich hier "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" auswähle, bekomme ich keine Fehlermeldung.
    Der Eintrag in Zeile 11 ist korrekt, aber der hat nichts damit zu tun, dass du alleiniger Eigentümer bist, sondern sagt nur aus, das das gesamte Grundstück zur

    gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört. Dein Eigentumsanteil von ebenfalls 1 und 1 wird an anderer Stelle abgefragt.

    Die Auswahl erste Fläche (Schlüsselwert 1) ist notwendig, um die Verknüpfung mit den Angaben in der Anlage Grundstück herzustellen.

    In der Anleitung steht das angeblich anders drin, aber diese Anleitungen wurden für die Papierformulare geschrieben..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        Danke, genau das war auch mein Problem.

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