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Grundsteuer BW: Fehler, Angabe von Teilgrundstücken, Miteigentumsanteil, Flurstücke

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    Grundsteuer BW: Fehler, Angabe von Teilgrundstücken, Miteigentumsanteil, Flurstücke

    1.) Brav die Angaben eingeben:
    Mehrere Teilgrundstücke werden in GW1, Gemarkung, angegeben.
    Bei allen Teilstücken wird "enthalten in" mit "Keine Angabe" beantwortet, wie in der Hilfe beschrieben.

    2.) Speichern und verlassen, Formular neu aufrufen, denn sicher ist SW nie...

    3.)
    Prüfung ausführen, wegen Problem kann man nicht versenden, denn leider tritt bei der Prüfung jetzt für einen Miteigentumsanteil ein Fehler auf.
    Fehler lautet:
    "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."

    4.)Lösung
    Bei dem Grundstück mit Miteigentumsanteil durch Auswahl von "Schlüsselwert:1" bei "enthalten in" (GW1 > 3-Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens > Gemarkungen beziehnungsweise Flurstücke von dem Grundstück mit Miteigentumsanteil) lässt sich das Problem lösen.


    Fehler in Hilfetext?
    "Verschiedene Bodenrichtwertzonen

    Hier kann eine Angabe entfallen, wenn das oder die (Teil-)Grundstück(e) in einer Bodenrichtwertzone liegt bzw. liegen.
    Liegt das bzw. liegen die (Teil-)Grundstück(e) jedoch in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so geben Sie hier bitte an, welcher Fläche das (Teil-) Grundstück in Zeile 3 der Anlage Grundstück (GW2) zugeordnet ist.
    "
    Gemäß dieser Hilfe ist keine Eingabe notwendig, alle Grundstücke liegen in einer Bodenrichtwertzone.

    Fehler in SW? Ist immerhin einen mögliche Annahme ;-)

    Ich verstehe den Text bzgl. meines Eingabefehlers nicht?
    Es wurde auf dem Hauptvordruck (hier ist GW1 gemeint) im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück (hier ist '3- Gemarkung(en) und Flurstücke(e) des Grundvermögens' gemeint) kein Flurstück angegeben, das in dem auf der 'Anlage Grundstück' (hier ist wohl GW2 gemeint) im Bereich 'Angaben zum Grund und Boden' (hier ist '1 - Angaben zum Grundstück' gemeint) erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist.
    Wie kommt in der SW diese Verbindung zustande???

    Und wieder ist ein sonniger Sonntagnachmittag vergangen, wozu? Damit wir alle mehr Steuern zahlen :-(

    #2
    Die Grundsteuerreform war nötig, da aufgrund der bisherigen Basis der Wertverhältnisse (im Westen 01.01.1964, im Osten 01.01.1935) die Ergebnisse nicht mehr passten. Das Ziel der Reform ist, dass per Saldo die jeweilige Kommune "danach" genauso viel einnimmt wie vorher, aber gerechter auf die Eigentümer verteilt. Daher weiß Niemand, wie hoch Deine künftige Grundsteuer sein wird (höher, gleich oder niedriger). Dass unabhängig davon die Kommune die Idee haben kann, dass sie mehr oder weniger Grundsteuer braucht und deshalb unabhängig davon am Messbetrag dreht, ist klar, hat aber mit der Reform nichts zu tun !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ja danke. War ja grundsätzlich gut, was in Karlsruhe geschah. Nur der Aufwand ist wieder beim Steuerzahler gelandet, das ist doch enttäuschend. Das FA weiß doch mehr und besser als ich, was wo eingetragen werden muss. Uups, jetzt habe ich denjenigen auf den Schlips getreten, die mit den Einträgen Geld verdienen.

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        #4
        Die Daten, die die Bewertungsstellen haben, sind zum Teil veraltet und auch nicht immer richtig. Ich habe das bei mir bei 3 von 5 wirtschaftlichen Einheiten,

        feststellen müssen. Wie sollen Fehler in den Unterlagen der Finanzämter denn ohne eine Erklärung des Steuerpflichtigen bereinigt werden können ?

        Bei bestimmten Ländermodellen müssen Angaben zu Nutzflächen von Nebengebäuden gemacht werden, die den Finanzämtern bisher überhaupt nicht bekannt sind.

        Ohne Erklärung funktioniert das alles nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mag ja sein und selbst wenn das in jedem zweiten Fall so wäre, dass Daten fehlen, dann könnte das Finanzamt doch wenigstens die Formblätter mit vorhandenen Daten füllen und uns allen eine Menge Zeit ersparen. Denn eine postalische Adresse hatten die FAs schon und eine grobe Ahnung, wo das Flurstück liegt auch. Im nächsten Schritt kann dann jeder die Daten korrigieren und erweitern. In meinem Fall sehe ich keinen Grund weshalb bei einer Kooperation zwischen Grundbuchamt und FAs das Ausfüllen nicht automatisiert funktionieren könnte. Vielleicht stehen wir uns da mit dem Datenschutz im Weg? Dann hat wohl jemand nicht weit gedacht oder wollte für Umsatz bei den Steuerberatern sorgen.
          Da bleibt noch etwas Platz für Verbesserung in dem Service von The Länd...

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            #6
            Zitat von Fujinobe Beitrag anzeigen
            Kooperation zwischen Grundbuchamt und FAs
            Genaugenommen müsste es heißen Grundbuchämter und FÄ, von den Bauämtern mal abgesehen.^^ Aber wenn das funktionieren würde, dann wären die gesamten Grundsteuererklärungen überflüssig, wenigstens größtenteils. Theoretisch möglich wäre ein behördliches Auskunftsersuchen, aber das Problem ist die Anzahl der Fälle im Millionenbereich, wofür wahrscheinlich eine Digitalisierung notwendig wäre.

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              #7
              Es gibt aber auch Viele, die die eine oder andere Änderung weder dem Grundbuchamt, dem Finanzamt noch dem Bauamt gemeldet haben, daher sind ggf. auch da die Daten veraltet. Außerdem hat sich im Laufe der Jahrzehnte die Wohnflächenberechnung geändert. ggf. hast Du ja vielleicht mittlerweile einen Kellerraum zum Partyraum umfunktioniert. Da macht es doch durchaus Sinn "vor Ort" nach im Extremfall 58 Jahren / 87 Jahren mach aktuelle Daten zu erheben.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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