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Grundsteuer - Eigentumswohnung = Alleineigentum oder Bruchteilsgemeinschaft

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    Grundsteuer - Eigentumswohnung = Alleineigentum oder Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo Leute, ich brauche mal eine Hilfestellung zum Thema Grundsteuer mit Elster bei einer Eigentumswohnung im NRW-Formular

    Bei "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" / "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" habe ich, sagen wir mal 10 / 1000 eingegeben.

    Bei "Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" war ich mir schon unsicher.

    Bruchteilsgemeinschaften kann ich ja nicht angeben, denn dann fragt mich Elster nach den Steuernummern von allen anderen Miteigentümern. Woher soll ich die bekommen?

    Nun gebe ich "Alleineigentum einer natürlichen Person" an. Bin ich ja, da mir die Eigentumswohnung alleine gehört.

    In der Folge habe ich bei "Eigentümer(innen)/Beteiligte" / "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" auch wieder meinen Zähler / Nenner 10 / 1000 eingegeben.

    Im GW2 habe ich unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" als "Fläche des Grundstücks" die tatsächliche Fläche in qm angegeben, die sich aus 10/1000 ergibt.

    Soweit so gut.

    Bei der Fehlerprüfung kommt Elster hoch mit:

    Gefundene Fehler und Konflikte:

    Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit 10/1000 angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.

    Ich verstehe nicht, wo der Fehler liegt. Kann da jemand helfen? Wie definiert man Eigentumswohnungen, bei der die Wohnung einem 1/1 gehört, das Grundstück aber 10 / 1000?

    #2
    Nun gebe ich "Alleineigentum einer natürlichen Person" an. Bin ich ja, da mir die Eigentumswohnung alleine gehört.
    Das ist richtig.

    In der Folge habe ich bei "Eigentümer(innen)/Beteiligte" / "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" auch wieder meinen Zähler / Nenner 10 / 1000 eingegeben
    Das ist natürlich falsch, richtig ist 1/1 !

    Der Anteil 1/10 am Grundstück der Wohnanlage steht nur für deinen zur wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum gehörenden Miteigentumsanteil.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Das ist natürlich falsch, richtig ist 1/1 !
      Sorry Charlie24, verstehe ich nicht... Zeile 51 fragt ausdrücklich nach dem "Anteil am Grundstück". Nicht nach dem "Anteil an der Wohnung"!!

      Kommentar


        #4
        Zeile 51 fragt ausdrücklich nach dem "Anteil am Grundstück".
        Welcher Anteil deines Miteigentumsanteils am Grundstück der Eigentumswohnanlage gehört dir allein ? Das sind 100%, also 1 /1

        So ist die Frage in Zeile 51 zu verstehen, es wird nicht erneut nach deinem Miteigentumsanteil am Grundstück der Eigentumswohnanlage gefragt,

        den hast du ja in Zeile 11 bereits angegeben, sondern nach deinem Anteil an der wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ja, wie so oft bei Elsterformularen, sie nicht nicht wirklich schlüssig und für "jeden" verständlich. Dank Dir Charlie24 für Deine Hinweise!!

          Kommentar


            #6
            Das liegt nicht an den Elsterformularen, die zwangsläufig die amtlichen Papierformulare nachbilden müssen, sondern an den Begriffen

            des Bewertungsrechts und teilweise auch an den Anleitungen, die für Laien oft schwer verständlich sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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