Beiträge zur Berufsgenossenschaft absetzen / Pacht / keine Land-/Forstwirtschaft

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • JJW
    Neuer Benutzer
    • 05.04.2010
    • 11

    #1

    Beiträge zur Berufsgenossenschaft absetzen / Pacht / keine Land-/Forstwirtschaft

    Hallo, ich bin Angestellter in einem Industriebetrieb und beziehe daraus mein Gehalt,
    d.h. nicht aus einem landwirtschaftlichem oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

    Allerdings habe ich ca. 200 Euro Pachteinnahmen durch Verpachtung eines Ackers.
    Insgesamt bezahle 100€ an die Berufsgenossenschaft (Landwirtschaft/Forst , Forstbestand : 0,52 ha)

    Die Pacht habe ich in Anlage V -> 32 eingetragen.
    Wie/Wo kann ich mein Ausgaben zur Berufsgenossenschaft geltend machen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Wie/Wo kann ich mein Ausgaben zur Berufsgenossenschaft geltend machen?
    Bei Verpachtung muss doch der Pächter die Beiträge zahlen oder hast du die Verpachtung der Berufsgenossenschaft nicht angezeigt.

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • JJW
      Neuer Benutzer
      • 05.04.2010
      • 11

      #3
      Hall Charlie24, wie kann ich jetzt das Unterforum wechseln?
      Forst ist nicht verpachtet, daher die Beiträge, Beitrag beinhaltet aber auch den Acker.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Du gibst halt keine Informationen.

        Deinem Vortrag nach möchtest Du offenbar die Einkommensteuererklärung machen. Mit welcher Anwendung erstellst Du die denn? Die meisten hier verwenden wahrscheinlich Mein Elster. Aber es gibt ja auch Kaufsoftware, z. B. Wiso, Steuersparerklärung etc. Mit dem Elster Anwenderforum geht's jedenfalls nicht. Deshalb ... hier bist Du falsch.

        Verschieben kann nur ein Erfahrener Benutzer. Also, teil einfach noch mit wo's hingehen soll.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Forst ist nicht verpachtet, daher die Beiträge
          Das ist bei mir auch so, aber meine verpachteten Äcker sind da garantiert nicht dabei, deshalb kann der Beitrag auch nicht als Werbungskosten

          geltend gemacht werden. Man kann das als Unfallversicherungsbeitrag unter Weitere Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand

          erfassen, es hat aber steuerlich in der Regel keine Auswirkungen.

          Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • JJW
            Neuer Benutzer
            • 05.04.2010
            • 11

            #6
            Der Acker ist jedenfalls bei der Berufsgenossenschaft gemeldet.Beitrag richtet sich nach dem Hauptgewerbe, daher muß er schon dabei sein.
            Ich benutze Elster für meine Einkommensteuer.

            Kommentar

            • JJW
              Neuer Benutzer
              • 05.04.2010
              • 11

              #7
              Danke erstmal für euer Feedback und eure Hilfsbereitschaft!

              Kommentar

              • schachsommer12
                Erfahrener Benutzer
                • 13.09.2013
                • 101

                #8
                Zitat von JJW Beitrag anzeigen
                Die Pacht habe ich in Anlage V -> 32 eingetragen.
                In Zeile 32 heißt es Einkünfte, nicht nur Einnahmen. Einkünfte = (Pacht-)Einnahmen minus Ausgaben (Werbungskosten)

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  In Zeile 32 heißt es Einkünfte, nicht nur Einnahmen. Einkünfte = (Pacht-)Einnahmen minus Ausgaben (Werbungskosten)
                  Das ist schon bekannt. Aber zu den Werbungskosten gehört regelmäßig nur die Grundsteuer A. In die Beitragsbemessung bei der LBG werden

                  verpachtete Ackerflächen nicht einbezogen, auch wenn hier etwas anderes behauptet wurde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...