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Reihenhaus Bayern 2 Eigentümer

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    Reihenhaus Bayern 2 Eigentümer

    Hallo liebes Forum, bei 2 Eigentümer gebe ich da bei wirtschaftlichen Nenner 1 und als Zähler 2 ein ? Bei beiden Eigentümern?
    Reicht es wenn ich die qm der Wohnfläche und den Rest als Nutzfläche eingebe so das ich auf die vom Bayernatlas angegebene Fläche komme ?

    #2
    Wo willst du die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen machen ? Bei der wirtschaftlichen Einheit darf das nicht gemacht werden.

    Wenn das Reihenhaus keine Eigentumswohnung ist, sondern auf dem eigenen Grundstück steht, dann muss in Zeile 6 der Anlage Grundstück

    als Zähler 1,00000 und als Nenner 1 eingetragen werden. Die Anteile der Eigentümer sind im Hauptvordruck nach den Personendaten in Zeile 30

    einzutragen.

    Die 2. Frage habe ich jetzt nicht wirklich verstanden ? Der Bayern-Atlas liefert nur die Grundstücksfläche.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was gebe ich bei Zeile 30 dann ein ? 50/50 ? Und die qm muss man wirklich ausmessen und nicht die qm vom Kaufvertrag?
      Zuletzt geändert von Marion#; 03.07.2022, 20:31.

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        #4
        Was gebe ich bei Zeile 30 dann ein ? 50/50 ?
        Nein ! Wenn jedem die Hälfte gehört, muss man entweder bei jedem 50/100 eintragen oder, was noch einfacher ist bei jedem Zähler 1 und Nenner 2
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zeile 6 der Anlage Grundstück

          als Zähler 1,00000 und als Nenner 1 eingetragen werden. Die Anteile der Eigentümer sind im Hauptvordruck nach den Personendaten in Zeile 30
          einzutragen.Nein ! Wenn jedem die Hälfte gehört, muss man entweder bei jedem 50/100 eintragen oder, was noch einfacher ist bei jedem Zähler 1 und Nenner 2
          Das habe ich jetzt gemacht.
          Und die qm wirklich selber ausmessen ?


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            #6
            Und die qm wirklich selber ausmessen ?
            Wenn du die Wohnflächenberechnung nicht findest, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Die Wohnflächenberechnung findet man in den

            Baugenehmigungsunterlagen. Es dürfen bei Baujahr vor 2004 auch die Wohnflächenberechnungen nach der II. Berechnungsverordnung

            verwendet werden, die sind im Rahmen von § 5 der Wohnflächenverordnung weiter gültig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ok. Werde meinen Vater suchen lassen ob wir so etwas haben. Vielen Dank für Deine Hilfe. Hoffe ich habe es bald geschafft.

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                #8
                Jetzt habe ich das Problem, das mein Vater keine Steuernummer hat und ich ohne diese das Formular nicht abschicken kann. Hat jemand eine Idee wie ich das umgehen kann?
                Krieg echt die Krise.

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                  #9
                  ohne Steuernummer kann manabsenden (nur orangener Hinweis), eine Steuer-ID-Nr. muss er aber haben.

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                    #10
                    Die ID habe ich. Nur die Steuernummer erscheint der Fehler rot. Ich nehme mal das Bundesland raus. Passt das dann schon , wenn das zuständige Finanzamt nicht angegeben ist?
                    Oder läuft das alles über meine FA

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                      #11
                      Es läuft über das FA mit dem Aktenzeichen des Grundstücks.

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                        #12
                        Ok. Dann ist es egal wenn das Aktenzeichen auf BW läuft ,der Vater aber Bayern ? . Ich habe es jetzt ohne Steuernummer abschicken können. FA werden sich das schon raussuchen was sie brauchen.

                        Danke für Eure Hilfe. Ohne das Forum wäre ich aufgeschmissen gewesen. Vielen Dank

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                          #13
                          Ok. Dann ist es egal wenn das Aktenzeichen auf BW läuft ,der Vater aber Bayern ?
                          Steht jetzt das Reihenhaus in Bayern oder nicht ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Das Haus steht in Bayern. Mein Vater Bayern aber ich in BW. Ich bin auch unlogischerweise als Steuerpflichtige umgestellt worden. Da da Aktenzeichen ja auf mich läuft,gehe ich doch davon aus das es für BW gilt. Aber ich habe es jetzt abgeschickt und die werden sich schon melden wenn was nicht passt. Ich habe getan was ich konnte.

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                              #15
                              Da da Aktenzeichen ja auf mich läuft,gehe ich doch davon aus das es für BW gilt.
                              Nein, das ist ein bayerisches Aktenzeichen, du hast ja hoffentlich auch die Vordrucke für Bayern ausgefüllt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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