Neue Grundstuer - hier Grundstücksart

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  • Hansemann
    Neuer Benutzer
    • 03.07.2022
    • 3

    #1

    Neue Grundstuer - hier Grundstücksart

    Hallo zusammen, habe mal gleich eine Frage zum Ausfüllen der Erklärung für die neue Grundsteuer. Bei der Grundstücksart sind 1-Familienhäuser oder auch 2-Famielienhäuser genannt.
    Aber worunter fällt ein 3-Familienhaus? Da kann hoffentlich jemand weiterhelfen.
    Dank im voraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Bisher wurden Häuser mit 3 und mehr Wohnungen, die nicht auf Eigentumswohnungen aufgeteilt waren, als Mietwohngrundstücke eingestuft.

    Warum fragst du das ? Wird das irgendwo abgefragt ? Bei uns musste ich nur angeben, ob bebaut oder nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Hansemann
      Neuer Benutzer
      • 03.07.2022
      • 3

      #3
      Also ich habe hier bei der Angabe zur Grundstücksart mehrere Antwortmöglichkeiten. Da es kein Einfamilienhaus und auch keine Zweifamilienhaus ist kommt ja nur als Antwort Mietwohngrundstück infrage. Alle weiteren Eingabemöglichkeiten machen überhaupt keinen Sinn. Wollte sichergehen, dass ich richtig liege, wenn ich Mietwohngrundstück angebe.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Bei uns in Bayern wurde das überhaupt nicht abgefragt, bei unserem reinen Flächenmodell spielt das anscheinend künftig keine Rolle mehr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Hansemann
          Neuer Benutzer
          • 03.07.2022
          • 3

          #5
          Glückliches Bayern. Danke für die Antwort und viele Grüße aus NRW.

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          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1703

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei uns in Bayern wurde das überhaupt nicht abgefragt, bei unserem reinen Flächenmodell spielt das anscheinend künftig keine Rolle mehr.
            Ich hab mir "Mein Elster" noch nicht angeschaut, aber im (ERiC-)Datensatz gibts in der Gegend, wo man die Wohnfläche angibt, ein Freitextfeld, wo ich z.B. "Eigentumswohnung" oder "Einfamilienhaus" oder "Doppelgarage" reinschreibe. Gibts das in "Mein Elster" nicht?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Ich habe den Gebäudetyp Einfamilienhaus zwar bei der Gebäudebezeichnung angegeben, aber Pflicht war das nicht. Ich hätte auch nur

              Wohnhaus schreiben können. Bei einem Haus mit 3 Wohnungen habe ich das auch so gemacht. Irgendein Schlaumeier hat die Zeichenzahl

              bei den Gebäudebezeichnungen auf 25 Zeichen limitiert, Wohnhaus mit 3 Wohnungen müsste man da schon abkürzen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • mhanft
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2006
                • 1703

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wohnhaus mit 3 Wohnungen müsste man da schon abkürzen.
                "Dreifamilienhaus"

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Ja, das wäre eine Möglichkeit. Da aber in Bayern diese Einstufung für die Grundsteuer selbst keine Bedeutung mehr haben wird, habe ich mir das geschenkt.

                  Für Zwecke der Erbschaftsteuer erfolgt die Bewertung nach wie vor nach diesen Einstufungen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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