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Grundsteuer RLP: Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert

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    Grundsteuer RLP: Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert

    Grundsteuer RLP: Fehler, Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht

    Wir sind eine Eigentümergemeinschaft, bei Punkt 3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen soll ich die Anzahl der Wohnungen und deren Größe eingeben.
    Woher soll ich wissen wie groß die einzelnen Wohnflächen sind, da wir ein Reihenhaus sind und jeder seine Wohneinheit beliebig ausgebaut hat. Zumal mich die Wohneinheiten der anderen Eigentümer ja auch nichts angehen.
    Wie geht man bei diesem Punkt vor, bzw. was trage ich hier ein.

    Danke schon mal im vorraus

    #2
    Eigentumswohnungen sind jeweils eine eigene wirtschaftliche Einheit, das gilt auch für Reihenhäuser. Man erklärt seinen Anteil !

    Dazu muss man im Hauptvordruck das Grundstück erfassen und in Zeile 11 den zur eigenen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Miteigentumsanteil angeben.

    In der Anlage Grundstück trägt man dann den selbst berechneten m²-Anteil am Grund und Boden ein und macht die Angaben zu den eigenen Gebäuden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort, genau das habe ich auch eingetragen und erhalte dann folgende Meldungen:

      Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

      Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.


      Hängt warscheinlich damit zusammen, dass der Teilungswert der im Grundbuch steht nur für die Verrechnung der Nebenkosten, aber nicht für den Grund und Boden ist.
      Zuletzt geändert von Weowe; 04.07.2022, 19:28.

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        #4
        Hängt warscheinlich damit zusammen, dass der Teilungswert der im Grundbuch steht nur für die Verrechnung der Nebenkosten,
        Nein, die Flächenangaben im Hauptvordruck und in der Anlage Grundstück passen nicht zusammen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Habe das gleiche Problem wie Weowe mit der gleichen Fehlerangabe. Es hängt sicherlich mit der Aufteilung der Flächen zusammen und die scheint kompliziert.
          Bei uns ist es ein Grundstück mit Eigenheim und Garage, die je eigene Flurbezeichnungen haben. Dazu kommen je 1/6 Miteigentum an zwei unbebauten Flächen (Garagenvorplatz, Zuwegung). Zu den Miteigentümern zählen also in Summe 6 Parteien.
          Grundstück mit Wohneigentum und Garage teilen wir uns als Ehepartner.
          Jetzt habe ich sämtliche Grundstücke im Normaleigentum (2 Flurteilstücke) im Hauptvordruck mit den entsprechenden Angaben aus dem Grundbuch eingetragen (mit 1/2 Anteil), die beiden Flurstücke im Miteigentum zu 1/12-Anteil. Für mich erscheint das erst einmal logisch. Warum ich dennoch eine Fehleranzeige mit o.g. Angabe erhalte, kann ich mir bis jetzt leider nicht erklären, trotz Klickanleitung etc. von Elster. Ich frage mich wirklich, wie weniger technisch-affine Nutzer mit diesen Seiten fertig werden!!!
          Kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen?
          Lieben Dank

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            #6
            Bei den Flurstücken, die nur deiner Frau und dir gehören, darf in Zeile 11 jedenfalls nicht 1 und 2 stehen. Bei einem Einfamilienhaus

            z. B. wäre da 1 und 1 richtig. Nur in Zeile 51 des Hauptvordrucks ist 1 und 2 korrekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              https://forum.elster.de/anwenderforu...402#post389402

              Danke!!! Das hat mir schon zu einem Teil geholfen! Problem habe ich aber noch mit den unbebauten Flächen im Miteigentum und der Garagenfläche mit separater Flurstückbezeichnung. Zählt die Garage evtl. zum Wohneigentum und wo muss ich das eintragen?

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                #8
                Zählt die Garage evtl. zum Wohneigentum und wo muss ich das eintragen?
                Das Flurstück, auf dem die Garage steht, musst du in jedem Fall mit dem Miteigentumsanteil erfassen. Der m²-Anteil muss berechnet

                und zu dem Wert in Zeile 4 der Anlage Grundstück addiert werden, vorausgesetzt, der Bodenrichtwert für alle Flurstücke ist identisch.

                Das gilt entsprechend für deine Miteigentumsanteile an den unbebauten Flurstücken. Alles zusammen gehört zu deiner wirtschaftlichen

                Einheit. Bitte meine Tabelle einfach mal gedanklich nachvollziehen.

                Die Nutzfläche der Garage muss man nicht angeben, nur die Anzahl der Stellplätze in der/den eigenen Garage/n
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ich habe das Problem mittlerweile gelöst. Die Kommastellen bei den errechneten Flächen müssen aufgerundet werden. Was aber nicht gelöst werden konnte ist das Elster nur die errechneten Werte annimmt aber nicht die korrekten. Warum macht man dann so eine unsinnige Abfrage wenn man doch die falschen Werte benutzt und es keine Möglichkeit gibt die richtigen anzugeben.

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                    #10
                    Die Kommastellen bei den errechneten Flächen müssen aufgerundet werden.
                    Nein, die einzelnen Anteile werden zunächst ohne zu runden aufaddiert, das Ergebnis darf auf volle m² abgerundet werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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