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Grundsteuer Hessen Was zählt zur Nutzungsfläche?

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    Grundsteuer Hessen Was zählt zur Nutzungsfläche?

    Hallo zusammen,

    irgendwie stehe ich gerade total auf dem Schlauch. Ich muss bei der Grundsteuererklärung für Hessen einen Wert bei Wohnfläche und einen bei Nutzungsfläche eingeben. Wohnfläche ist ja soweit verständlich. Aber Nutzungsfläche? Ist das nur bei gewerblichen Einheiten relevant oder muss ich hier dann meinen Keller oder was auch immer angeben?

    #2
    Es sollte eine Hilfe geben, was bei den Nutzflächen anzugeben ist. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, ich habe das nicht

    alles im Kopf. Zumeist wird bei Wohnnutzung nicht nach den Nutzflächen außerhalb der Wohnung im Haus gefragt. nach Garagen und Nebengebäuden

    eventuell schon. In Hessen entfällt das wohl bei Wohngebäuden: https://finanzamt.hessen.de/grundste...er-b-in-hessen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke @Charlie24,

      der LINk hat es für mich auch nochmal deutlich gemacht. Aus dem "tollen" Info-schreiben hatte ich es nämlich auch anderst gelesen.
      Aber die Erläuterungen und Beispiele sind eindeutig. Bei einem reinen Wohngebäude bleibt die Nutzfläche (Keller) außen vor.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        So isses tatsächlich.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Danke für die Antworten. Leider ist das Ganze in Elster nicht wirklich klar fomuliert. Hier steht: "Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sind grundsätzlich als Nutzungsfläche anzugeben. Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die (..) sonstigen Zwecken (...) dienen und keine Wohnflächen sind." Nur auf der oben verlinkten Seite unter den FAQ findet man den Hinweis: "Bei reinen Wohngebäuden ist nur die Wohnfläche zu erklären." Also irgendwie dann doch etwas wirr.

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            #6
            Hallo ihr Wissenden,
            zur Nutzfläche von Nebengebäuden stellen sich mir immer noch ein paar Fragen.
            Bei uns auf dem Grundstück stehen zwei alte Nebengebäude.
            Welche Fläche muß ich angeben?
            Grundfläche der einzelnen Gebäude?
            Nutzfläche?
            Da in den Dachgiebeln auch Stauraum vorhanden ist, diese Fläche auch?
            Danke
            LG
            DKW Hobby

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              #7
              Wenn du aus Hessen bist muss du Gebäude erst angeben wenn sie größer sind als 30 m² Nutzflächen.
              Garagen gehören zur Wohnung müssen nicht extra angegeben werden. Wenn deine Nebengebäude größer sind wie 30 m²
              musste sie angeben bei der Nutzflächen Berechnung beachte Raumhöhe ab 2 m 100% bis 1 m nichts ab ein m 50%.

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                #8
                .... bei der Nutzflächen Berechnung beachte Raumhöhe ab 2 m 100% bis 1 m nichts ab ein m 50%.
                Die DIN 277 kennt diese Regelung nicht !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die Antworten.
                  Was ich allerdings nirgends finde ist Folgendes.
                  Diese 30qm gelten die für jedes Gebäude einzeln oder zusammen für alle?
                  LG
                  DKW Hobby

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                    #10
                    Diese 30qm gelten die für jedes Gebäude einzeln oder zusammen für alle?
                    Hier der Link zu § 5 des Grundsteuergesetzes für Hessen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de...jlr-GrStGHEpP5

                    Die Vorschrift ist für mich nicht auf Anhieb so zu verstehen, dass man nur die über 30 m² hinausgehende Nutzfläche angeben muss.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke
                      LG
                      DKW Hobby

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