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Steuerklärung nach dem Tod

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    Steuerklärung nach dem Tod

    Hallo,
    ich muss als Alleinerbin / Rechtsnachfolger einer Verstorbenen die EK-St.erklärung 2020 u. 2021durchführen.
    Leider habe ich keine Rentenbescheide / Lohnsteuermeldungen vorliegen.
    Ein Anruf im zuständigen Finanzamt ergab, dass ich die Daten über ELSTER abrufen soll.
    Die Verstorbene war aber dort nicht registriert. Neuregistierung scheitert (Eingabe ihrer Daten plus meine Email).
    Hier kommt Fehler
    082005225: Bearbeitung scheitert aufgrund vorliegender Meldedaten. Was kann ich tun?

    #2
    Was kann ich tun?
    Da gibt es nicht viele Möglichkeiten. Der Bescheinigungsabruf kann für Verstorbene nicht mehr eingerichtet werden.

    Du kannst versuchen, die Daten von der Rentenversicherung zu bekommen. Da wirst du den Erbschein vorlegen müssen.

    Mein Finanzamt hat mir in einem Fall die Rentendaten am Telefon durchgegeben, das macht aber nicht jeder Bearbeiter.

    Lohnsteuerbescheinigungen sollten sich in den Unterlagen des Verstorbenen finden lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Rentenbescheinigungen kannst Du von der DRV online oder per Telefon kostenlos anfordern, Lohnbescheinigungen vom früheren Arbeitgeber. Technisch wirds in solchen Fällen schwierig. Wenn Du der Alleinerbe bist, würde ich das FA nochmal höflich per E-Mail oder telefonisch bitten, dir das mitzuteilen.

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        #4
        Die Rentenbescheinigungen kannst Du von der DRV online oder per Telefon kostenlos anfordern,
        Online kann ich mir nicht recht vorstellen, der Todesfall ist ja bei der Rentenversicherung gemeldet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, danke für die Rückmeldungen.
          Mittlerweile bin ich auch bei der Hotline durchgekommen: Ein Zertifikat für Verstorbene gibt es nicht.
          Nochmaliger Anruf beim Finanzamt: Leider ist mein Finanzbeamter nicht so hilfsbereit - Daten liegen vor, gibt er mir aber nicht.
          Also versuche ich es bei der DRV.

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            #6
            Leider ist mein Finanzbeamter nicht so hilfsbereit - Daten liegen vor, gibt er mir aber nicht.
            Das kann vorkommen. Dahinter steckt ein falsches Rechtsverständnis bezüglich Datenschutz und Steuergeheimnis.

            Der Alleinerbe als Gesamtrechtsnachfolger hat eigentlich einen Auskunftsanspruch. Ausstreiten bringt aber nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Oder verlässt er sich "nur" nicht auf Deine mündliche Aussage, dass Du Alleinerbin seist ? Eigentlich ist § 45 AO ja eindeutig.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Oder verlässt er sich "nur" nicht auf Deine mündliche Aussage, dass Du Alleinerbin seist ?
                In Bayern wissen die Finanzämter genau, wer Erbe geworden ist. Die werden nämlich von den Nachlassgerichten schriftlich informiert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Naja, das Finanzamt hat mich als Rechtsnachfolger ja selbst angeschrieben. Daher wissen die schon, dass ich die Erbin bin.
                  Ich bekomme die Daten jetzt von der Rentenstelle. Ist ein Umweg und kostet Zeit (3 verschiedene Hotline a 30 Minuten heute morgen), aber es geht voran.
                  Aber ja: es hat mich auch gewundert, dass er die Daten nicht rausrückt. Er möchte stattdessen, dass ich eine Steuerklärung ohne diese Einkommensdaten mache, das aber möchte ich nicht.
                  Ich hätte schon gerne vorab den Überblick, was am Ende an Nachzahlung oder Rückzahlung zu erwarten ist.

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                    #10
                    Ich hätte schon gerne vorab den Überblick, was am Ende an Nachzahlung oder Rückzahlung zu erwarten ist.
                    Dafür habe ich großes Verständnis.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo,

                      ich würde die Erklärungen einfach mit geschätzten Daten abgeben (etwa anhand von Unterlagen aus den Jahren davor, oder Kontoauszügen).
                      Das Finanzamt kennt die Daten ja (das ist immer so) und ändert fehlerhafte Angaben sowieso.

                      Wenn man es ganz rechtssicher machen will (weil: man unterschreibt ja, dass alles korrekt und vollständig ist) dann schreibt man noch dazu, dass geschätzt wurde da die realen Daten nicht vorliegen.

                      EDIT:
                      Dafür habe ich großes Verständnis.
                      Ich eigentlich nicht - was soll das ändern?


                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Ich eigentlich nicht - was soll das ändern?
                        Wie soll ich einen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit überprüfen, wenn ich nicht die richtigen bzw. die vollständigen Daten habe ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von AMuhl Beitrag anzeigen
                          Er möchte stattdessen, dass ich eine Steuerklärung ohne diese Einkommensdaten mache ...
                          Oh man, und wahrscheinlich meint er damit eine Papiererklärung, weil Du da an den mit @ gekennzeichneten Stellen nichts eintragen musst.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Du kannst jetzt immer noch eine Mail oder einen Brief ans Finanzamt schreiben, nochmal darlegen, dass du als Alleinerbe einen Rechtsanspruch hast. Dieser Brief oder Mail geht i. d. R. über einen Vorgesetzten. Erfahrungsgemäß hilft das.

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                              #15
                              Hallo,

                              Wie soll ich einen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit überprüfen, wenn ich nicht die richtigen bzw. die vollständigen Daten habe ?
                              Verstehe ich immer noch nicht.
                              Was ändert sich dadurch, dass das Finanzamt die Daten direkt verwendet? Das sind doch die gleichen Daten die man auch bekommen würde ...

                              Ob die Daten korrekt sind weiß man dann immer noch nicht.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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