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Grundsteuer Bayern - Wohnanlage erstreckt sich über zwei Flurstücke

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    Grundsteuer Bayern - Wohnanlage erstreckt sich über zwei Flurstücke

    Wir besitzen eine Eigentumswohnung in einer relativ großen Anlage, die erbaut ist in München, Sektion 8, Flurstück 16050/18 und 16050/19 (gem. Kaufvertrag).
    Im Formular Gemarkung/Flurstück muss ich wohl beide Flurstücke angeben. Unsere Eigentumsanteile (Wohnung, TG) kann ich aber nur einem Flurstück zuordnen. Was ist zu tun?

    #2
    Unsere Eigentumsanteile (Wohnung, TG) kann ich aber nur einem Flurstück zuordnen. Was ist zu tun?
    Wenn deine Miteigentumsanteile nur ein Flurstück betreffen, musst du auch nur dieses Flurstück erfassen. Das ist aus dem notariellen Kaufvertrag

    ersichtlich. Wenn du an beiden Flurstücken Miteigentumsanteile erworben hast, erfasst du beide.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Lieber Charlie24:
      In einer WEG erwerbe ich nicht Anteile an Flurstücken, sondern an einer Anlage, die (wie ich schrieb) sich über zwei Flurstücke erstreckt. Erfasse ich ein Flurstück, muss ich in Zeile 6 unseren Anteil angeben, das ist mein Problem.
      MfG
      Riebelsteiner

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        #4
        In einer WEG erwerbe ich nicht Anteile an Flurstücken...
        Natürlich erwirbt man einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück oder auch den Grundstücken, auf denen die Anlage errichtet wurde.

        Es muss aus dem Notarvertrag oder auch dem Grundbuchauszug hervorgehen, ob Miteigentumsanteile an beiden oder nur an einem Flurstück erworben wurden.

        Wenn sich der Miteigentumsanteil auf beide Flurstücke bezieht, müssen auch beide erfasst werden, damit der Äquivalenzwert für Grund und Boden richtig

        berechnet wird. Dass die Wohnung selbst nur auf einem der Grundstücke stehen kann, ist doch völlig belanglos
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Lieber Charlie24,
          das ist mir alles klar.
          Nochmals:Ich bin in Elster, Anlage Grundstück (BayGrSt2); 1 Angaben zu Grund und Boden; Gemeindebezogene Aufstellung (München): und gebe das erste von zwei Flurstücken ein (siehe Bild): In Zeile 6 wird Zähler/Nenner unseres Miteigentums gefragt. Diesen Anteil kenne ich nur bezogen auf die Summe der beiden Flurstücke.
          (Auszug aus der Hilfe zu Feld 18: Beispiel 1: Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Gesamtfläche des Flurstücks ist 1.500 m². Zum Wohnungseigentum gehören ein Miteigentumsanteil in Höhe von 333/10.000 an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Als Fläche des Flurstücks sind 1.500 m² und als Anteil "333/10.000" einzutragen.)
          Ich kann doch nicht das Miteigentum willkürlich auf zwei Flurstücke aufteilen oder nur einem Flurstück zuweisen! Richtig wäre, die beiden Flustücke ohne Ziffer 6 eintragen zu können und dann die Anteile bezogen auf beide Flurstücke eintragen zu können!
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            #6
            Ich glaube, dir unterläuft ein Logikfehler. Wenn ein Miteigentumsanteil in Höhe 333/10000 an beiden Grundstücken der Anlage beurkundet wurde,

            dann ist es doch korrekt, beide Flurstücke mit der jeweiligen Grundstücksgröße zu erfassen und als Anteil an der wirtschaftlichen Einheit jeweils

            333 als Zähler und 10000 als Nenner einzutragen. Das entspricht ja eurem Anteil am Grund und Boden. Ihr seid an jedem Grundstück mit dem

            gleichen Bruchteil beteiligt !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke, das war tatsächlich mein Gedankenfehler!

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                #8
                Das gleiche Problem habe ich heute auch gehabt, wie mache ich es dann wenn noch eine Tiefgarage hinzu kommt, der Eigentumsanteil ist natürlich anderst wie bei der Wohnung, aber beide Eigentumsanteile beziehen sich auf die Gesamtfläche von 4 Flurstücken?
                Kann mir jemand weiterhelfen?
                Vielen Dank.
                Zuletzt geändert von lara.s01; 07.10.2022, 11:18.

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                  #9
                  wie mache ich es dann wenn noch eine Tiefgarage hinzu kommt, der Eigentumsanteil ist natürlich anderst wie bei der Wohnung, aber beide Eigentumsanteile beziehen sich auf die Gesamtfläche von 4 Flurstücken?
                  Man erfasst alle 4 Flurstücke doppelt, einmal mit dem Miteigentumsanteil der Wohnung und nochmal mit dem Miteigentumsanteil für den TG-Stellplatz.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ah super vielen Dank!

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                      #11
                      Weißenseestraße

                      Ich sitze gerade - zum wiederholten mal - an dieser Grundsteuererklärung und komme mit dem Eintragen des Tiefgaragenstellplatzes nicht zurecht.

                      Aus dem Notarvertrag und der Anlage konnte ich noch herauslesen, welche Flur Nr. bei der Tiefgarage betroffen sind.
                      16050/18 und 16050/19.
                      Die Gesamtfläche kann ich jedoch nur bei 16050/19 (5654 qm) rauslesen, da meine Wohnung sich ebenfalls auf diesem Grundstück befindet.

                      Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte in meinem Fall (1 Wohnung und 1 Stellplatz) 3 Einträge bei Elster (Flurbezogene Daten) vorhanden sein.

                      Ist das richtig?

                      Vielen Dank

                      Alexander

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                        #12
                        An welchen Flurstücken bist du denn mit der Wohnung beteiligt ? Das muss ja auch nicht nur das Flurstück sein, auf dem die Wohnung steht.

                        Kannst du die genauen Formulierungen im Notarvertrag hier wörtlich wiedergeben ? Einfach die Gemarkung weglassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Ich habe jetzt nochmal im Bayernatlas geschaut

                          Wohnung steht auf 16050 / 19 = 5.654 m2 (steht auch so im Notarvertrag)

                          Stellplatz ist in TG die auf
                          16050 / 18 = 3.607 m2
                          und
                          16050 / 19 = 5.654 m2
                          steht.

                          Zur Tiefgarage stehen im Notarvertrag leider keine Flächen der beiden Flurstücke, sondern nur der Tausendstelanteil

                          Somit ist die Gesamtsumme der Flächen 14.915 m2, oder?

                          Aber dann bin ich über 10.000 m2 und muss die Frage "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist" beantworten. Keine Ahnung, wie ich das rausrechnen kann.

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                            #14
                            Aber dann bin ich über 10.000 m2 und muss die Frage "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist" beantworten. Keine Ahnung, wie ich das rausrechnen kann.
                            Nein, das musst du nicht. Dein rechnerischer m²-Anteil an den Flurstücken liegt weit unter 10.000 m². Was mir auffällt, ist folgendes:

                            Du sagst, dass sich der Miteigentumsanteil beim Tiefgaragenstellplatz auf 2 Flurstücke erstreckt, was durchaus häufig vorkommt.

                            Du sagst aber auch, dass sich der Miteigentumsanteil bei der Wohnung nur auf ein Flurstück der Anlage erstreckt. Das ist zwar

                            möglich, kommt aber eher selten vor.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Wenn ich diese des 10.000er Feld nicht befüllen muss, bin ich schon mal beruhigt.

                              Ja, tatsächlich erstreckt sich die TG über zwei Flurstücke, die EWG für die Wohnung (da zwei EWG) jedoch nur über ein Flurstück.

                              Vielen Dank für die Unterstützung !!!

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