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Grundsteuerreform: Hauptvordruck

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    Grundsteuerreform: Hauptvordruck

    Hallo,

    ich bearbeite das Formular (Brandenburg) und muss zunächst mal sagen, dass man ohne "Googel" und "Foren" ziemlich aufgeschmissen wäre. Auch die Doppelerfassung identischer Daten an unterschiedlichen Stellen nervt... Die Hotline vom Finanzamt ist zudem hoffnungslos überlastet und man fliegt ständig aus der Leitung. Deshalb schön, dass es dieses Forum gibt:

    1. Im Hauptformular (GW1) gibt es einen Punkt "Empfangsvollmacht". Was trage ich da ein? MUSS ich da jemanden eintragen, oder geht es hier um freiwillige Einträge (z.B. wenn man einen Steuerberater hat)?

    2. Ebenfalls in GW1: Unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" findet sich in Zeile 11 "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:" ein Drpdwon-Menü, bei dem man zwischen k.A., 1. Fläche, 2. Fläche ... auswählen soll. Woher weiß man, was das bedeutet und was man hier angeben soll?

    3. Im Formular Anlage Grundstück (GW2) geht es u.a. um die Grundstücksgröße "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks". Man soll die Grundstücksgröße eintragen und den Bodenrichtwert: 1. Wie errechne ich die korrekte Fläche des Bodens bei meiner Eigentumswohnung? 2. Woher bekomme ich den aktuellen und validen Bodenrichtwert?

    Viele Grüße


    #2
    MUSS ich da jemanden eintragen,
    Bei einer Erben- oder Bruchteilsgemeinschaft muss man da jemand angeben, bei Ehegatten oder Alleineigentümern natürlich nicht.

    Unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" findet sich in Zeile 11 ...
    Beim ersten Flurstück wählt man erste Fläche aus. Die erfasst man in der Anlage Grundstück dann ebenfalls an erster Stelle.

    1. Wie errechne ich die korrekte Fläche des Bodens bei meiner Eigentumswohnung? 2. Woher bekomme ich den aktuellen und validen Bodenrichtwert?
    Indem du aus der Gesamtfläche des Grundstücks deinen Quadratmeteranteil selbst berechnest. Zähler und Nenner hast du im Hauptvordruck

    in Zeile 11 angegeben. Die Bodenrichtwerte haben einzelne Bundesländer im Internet veröffentlicht, andere haben den Eigentümern Infoschreiben geschickt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Grundsteuer Gw1
      In Angaben zur Feststellung in die Art der wirtsch. Einheit wird nur eine Angabe verlangt. Ich habe aber sowohl ein unbebautes Grundstück als auch Anlage 3 für Landwirtschaft. Wo liegt der Fehler?

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        #4
        Ich habe aber sowohl ein unbebautes Grundstück als auch Anlage 3 für Landwirtschaft. Wo liegt der Fehler?
        Du musst 2 Erklärungen erstellen. Das sind jeweils eigene wirtschaftliche Einheiten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei mir ist das Grundstück ebenfalls geteilt, einmal in landwirtschaftliche Nutzfläche und Nutzung anderer Art! Nach Anruf bei der Hotline sagte man mir das man auf keinen Fall 2 Steuererklärungen für ein Grundstück abgeben kann, da für ein Grundstück auch nur ein Steuerbescheid erstellt wird, insofern es die Option "Nutzung anderer Art" gar nicht zum anklicken gibt? Was ist denn nun richtig?
          Zuletzt geändert von wex111; 04.07.2022, 14:40.

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            #6
            Was ist denn nun richtig?
            Die Hotline liegt wahrscheinlich falsch. Zumindest der Wohnteil einer Hofstelle gehört zum Grundvermögen und nicht zum Betrieb.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Aber ich habe weder einen landwirtschftl. Betrieb noch einen Hof? Das Grundstück liegt mitten in der Stadt!
              Stichtag: 01.01.2022, Bodenrichtwert: 85 Euro/m², Entwicklungszustand: baureifes Land, Nutzungsart: allgemeines Wohngebiet, Fläche (ggf. Anteil am Flurstück): 1053 m²
              Gesetzliche Klassifizierung: Landwirtschaftliche Nutzung: 607 m²
              Fläche anderer Nutzung: 446 m²
              Ertragsmesszahl: 176

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                #8
                Aber ich habe weder einen landwirtschftl. Betrieb noch einen Hof? Das Grundstück liegt mitten in der Stadt!
                Das Grundstück musst du als unbebautes Grundstück des Grundvermögens erklären. Die im Liegenschaftskataster eingetragenen Nutzungen sind

                nicht von Bedeutung, auch die Ertragsmesszahl ist uninteressant. Die 1053 m² sind nur eine wirtschaftliche Einheit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank!

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