Liebe Leute,
in den Mitteilungen zu den steuerpflichtigen Leistungen beispielsweise aus Altersvorsorgeverträgen findet sich der Hinweis, dass die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Deshalb soll die Anlage R-AV/bAv nur ausgefüllt werden, wenn die übermittelten Daten korrigiert werden sollen.
Ich hatte jetzt zunächst für die Steuererklärung 2021 die alten Daten von 2020 im Formular übernommen.
Jetzt komme ich zu meinen Fragen:
in den Mitteilungen zu den steuerpflichtigen Leistungen beispielsweise aus Altersvorsorgeverträgen findet sich der Hinweis, dass die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Deshalb soll die Anlage R-AV/bAv nur ausgefüllt werden, wenn die übermittelten Daten korrigiert werden sollen.
Ich hatte jetzt zunächst für die Steuererklärung 2021 die alten Daten von 2020 im Formular übernommen.
Jetzt komme ich zu meinen Fragen:
- Nach dem Gesagten oben könnte ich diese alten Daten von 2020 jetzt löschen und die Felder leer lassen?
- Wie kommen die aktuellen Daten von 2021 in das Formular, wenn ich sie nicht eintrage? Kann ich das irgendwie veranlassen?
- Wenn ja, wie mache ich das?
- Wenn nein, wie kann ich am Ende der Eintragungen probeweise anzeigen lassen, ob ich Steuern nachzahlen muss oder etwas rausbekomme, wenn bestimmte Felder leer bleiben?
Kommentar