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Elektronische Übermittlung bestimmter Daten an das Finanzamt

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    Elektronische Übermittlung bestimmter Daten an das Finanzamt

    Liebe Leute,
    in den Mitteilungen zu den steuerpflichtigen Leistungen beispielsweise aus Altersvorsorgeverträgen findet sich der Hinweis, dass die Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Deshalb soll die Anlage R-AV/bAv nur ausgefüllt werden, wenn die übermittelten Daten korrigiert werden sollen.
    Ich hatte jetzt zunächst für die Steuererklärung 2021 die alten Daten von 2020 im Formular übernommen.

    Jetzt komme ich zu meinen Fragen:
    • Nach dem Gesagten oben könnte ich diese alten Daten von 2020 jetzt löschen und die Felder leer lassen?
    • Wie kommen die aktuellen Daten von 2021 in das Formular, wenn ich sie nicht eintrage? Kann ich das irgendwie veranlassen?
    • Wenn ja, wie mache ich das?
    • Wenn nein, wie kann ich am Ende der Eintragungen probeweise anzeigen lassen, ob ich Steuern nachzahlen muss oder etwas rausbekomme, wenn bestimmte Felder leer bleiben?
    Vielen Dank

    #2
    Wenn du die Erklärung mit Mein ELSTER erstellst, solltest du natürlich alle Daten übermitteln, auch die sog. eDaten.

    dazu musst du den Bescheinigungsabruf nutzen. Der Aufruf erfolgt bei geöffnetem Entwurf über den Button mit den 3 Punkten.

    Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24,
      muss ich vor dem Abruf die alten Daten löschen oder erfolgt das automatisch bei der Übernahme.

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        #4
        muss ich vor dem Abruf die alten Daten löschen oder erfolgt das automatisch bei der Übernahme.
        Das geht automatisch.

        Wenn alles fertig ist, kannst du auch die Steuerberechnung laufen lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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