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Grundsteuerreform NRW - Fragen zum Hauptvordruck (GW1) & zur Anlage Grundstück (GW 2)

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    Grundsteuerreform NRW - Fragen zum Hauptvordruck (GW1) & zur Anlage Grundstück (GW 2)

    Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

    ich hätte folgende Fragen:

    Zum Hauptvordruck (GW 1):

    1. Meine Frau und ich haben eine Doppelhaushälfte als "WEG" Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz auf einem Grundstück mit einer Größe von 570m2 und laut Grundbuch ein "1/2 Teileigentum" also 285m2. Es ist nur ein Flurstück vorhanden!
    Was gebe ich nun bei 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens in der Zeile 11 unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" ein?
    Zähler: 1 / Nenner: 2 ?
    und
    bei “Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks“ erste Fläche (Schlüsselwert: 1)

    2. Eigentümer(innen)/Beteiligte: Wird hier dann in der Zeile 51 bei Zähler, Nenner ebenfalls bei Zähler eine 1 und bei Nenner eine 2 eingetragen für meine Frau und mich?


    Zur Anlage Grundstück (GW 2):

    1. Angaben zur Grundstücksart: Was wähle ich hier aus in meinem Fall --> Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum?

    2. Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks: Zeile 4 Fläche des Grundstücks --> Trage ich hier die Hälfte der 570m2 also 285m2 ein?
    und
    Bodenrichtwert --> Hier habe ich bereits den einzutragenden Wert ermittelt!

    Mit den vorgeschriebenen bereits eingetragenen Daten von mir welche ich vorstehend unterstrichen habe, bekomme ich zwar bei "prüfen" keine Fehlermeldung, aber möchte doch nochmal hier im Forum meine Einträge hinterfragen bevor ich auf "senden" klicke.

    Es sind zwar einige Fragen, dennoch würde es mich riesig freuen wenn ich hierzu meine Antworten finde bzw. bestätigt bekomme. :-)

    Vorab herzlichen Dank an alle.








    #2
    Beim Hauptvordruck sieht alles richtig aus. Beim Anteil an der wirtschaftlichen Einheit würde ich im Notarvertrag nachsehen, was dort als Anteil steht.

    Objektiv richtig sind Zähler 1 und Nenner 2 natürlich, im Notarvertrag könnten aber auch 500/1000 stehen. Dann würde ich diese Werte nehmen.

    Bei der Anlage Grundstück musst du Wohnungseigentum auswählen 285 m² sind korrekt, das ist die Grundstücksgröße der wirtschaftlichen Einheit,

    die ihr erklären müsst.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      besten Dank für die schnelle und kompetente Rückmeldung!
      Ich werde nochmals im Notarvertrag nachsehen, wobei ich der Meinung bin am gestrigen Sonntag beim durchlesen des Notar- & Kaufvertrag auch immer nur vom 1/2 Teileigentum gelesen zu haben und daher bei Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen habe.

      Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße

      Gaffelmann

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        #4
        ... beim durchlesen des Notar- & Kaufvertrag auch immer nur vom 1/2 Teileigentum gelesen zu haben und daher bei Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen habe.
        Dann passt das schon !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
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