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Grundsteuer Feld "wirtschaftliche Einheit"!?

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    Grundsteuer Feld "wirtschaftliche Einheit"!?

    Hi
    also die Ausfüllerei ist eine Katastrophe. Aber letztendlich habe ich denke ich alles soweit richtig eingegeben.
    Allerdings hänge ich hier bei dem Screenshot.
    Hier muss unten bei:
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

    noch anscheint ein Wert hin. nur welcher? Die Info bringt mich nicht weiter....wirtschaftlicher Anteil!?
    Es ist ein ganz normales Wohnhaus mit ELW...
    Trage ich unten zb 100 / 100 ein, ist alles ok. Lasse ich den Zahlen weg, markiert er mehrere Felder rot.

    Bildschirmfoto 2022-07-04 um 13.06.01.png


    #2
    Scheint also Saarland zu sein, wenn ich den Gemarkungsnamen als bare Münze sehe.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zähler 1 und Nenner 1 ist bei einem Wohnhaus mit Einliegewohnung ebenfalls richtig. Das gesamte Grundstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

      Leer
      bleiben dürfen die Felder nicht !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Scheint also Saarland zu sein, wenn ich den Gemarkungsnamen als bare Münze sehe.
        ja das ist richtig. und nun? :-)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Zähler 1 und Nenner 1 ist bei einem Wohnhaus mit Einliegewohnung ebenfalls richtig. Das gesamte Grundstück gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

          Leer
          bleiben dürfen die Felder nicht !
          irgendwie bringt mich das jetzt nicht weiter. was soll ich denn nun dort bei 17 und 18 eintragen? :-(

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            #6
            was soll ich denn nun dort bei 17 und 18 eintragen? :
            Zähler 1 und Nenner 1, das habe ich doch geschrieben. Wenn du lieber jeweils 100 eintragen willst, ist das auch nicht verboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              auchso jeweils die 1. ok sorry :-D Hatte Nachtschicht.
              dankeschön

              Kommentar


                #8
                was passiert eigentlich, wenn man aus versehen Fehler in der Grundsteuererklärung macht!? Fallen die auf, oder ....was passiert da ;-)
                Habe Angst, einen Fehler zu machen, der die Steuer unnötig erhöht

                Kommentar


                  #9
                  Habe Angst, einen Fehler zu machen, der die Steuer unnötig erhöht
                  Du kriegst doch zu gegebener Zeit einen oder auch zwei Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung. Die musst du auf ihre Richtigkeit überprüfen.

                  Sachliche Fehler kann Mein ELSTER natürlich nicht erkennen und deshalb auch nicht verhindern.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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