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Antrag stellen _ Angeklicktes wird nicht richtig übernommen

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    Antrag stellen _ Angeklicktes wird nicht richtig übernommen

    Hallo,

    dies ist meine Premiere in diesem Forum, hoffe ich bin hier richtig.

    Folgendes Problem:
    Nach Ausfüllen des Grundsteuerantrags (Hamburg) bekomme ich drei Fehlermeldungen. Schon die erste kann ich nicht beheben, weil: Die Fehlermeldung resultiert daraus, dass angeblich ein unbebautes Grundstück angegeben wurde. Rcihtig ist aber, dass ich ein bebautes Grundstück angeklickt habe. Ich habe also richtig angegeben, bei der Prüfung wird aber eine falsche Einstellung erkannt - was soll ich tun?

    Nachtrag: Ich bin unsicher, wie ich eine Eigentumswohnung in einem nach WEG aufgeteilten Mehrfamilienhaus (Hamburg) anmelden muss. Ist es denkbar, dass Fehler im Antrag "erkannt" werden, weil ich ausschließlich meine Wohnung anmelde (und nicht die weiteren WEG-Eigentümer)?

    Dank im voraus und beste Grüße
    Kara

    #2
    Nein, Du bist nicht richtig, ich verschiebe.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke! WOHIN verschiebst Du..?

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        #4
        Das Thema wurde nach Mein ELSTER verschoben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nachtrag: Ich bin unsicher, wie ich eine Eigentumswohnung in einem nach WEG aufgeteilten Mehrfamilienhaus (Hamburg) anmelden muss. Ist es denkbar, dass Fehler im Antrag "erkannt" werden, weil ich ausschließlich meine Wohnung anmelde (und nicht die weiteren WEG-Eigentümer)?
          Die Eigentumswohnung ist die wirtschaftliche Einheit. In der Anlage Grundstück sind aber die gesamte Fläche des Flurstücks und

          deine Miteigentumsanteile
          anzugeben. Ansonsten machst du nur Angaben zu deiner Wohnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke!!! Hab's gefunden. Kann ich etwas tun, um das Problem noch zu verdeutlichen? Oder sollte ich ggf.,meine Frage, wie eine nach WEG aufgeteilte Eigentumswohnung anzugeben ist (1/1 oder Miteigentumsanteil lt. Teilungserklärung) noch wo anders einstellen? Es betrifft Hamburg

            LG Kara

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              #7
              Bei nach WEG aufgeteilten Eigentumswohnungen wäre 1/1 beim Grundstück der Anlage natürlich falsch.

              Da muss der Miteigentumsanteil lt. Teilungserklärung eingetragen werden. Die einzelne Eigentumswohnung ist die wirtschaftliche Einheit,

              für die die Erklärung erstellt werden muss.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Oops... danke! Vielleicht entstehen die Folgefehler ja schon dadurch... Ich werd mal versuchen, das zu ändern. Aber muss ich denn dann auch irgendwo alle anderen Eigentümer und deren Anteile angeben? Gelten die dann als Mit-Eigentümer ...?
                Vermutlich bin ich mit dieser Frage jetzt hier auch wieder falsch...? Falls ja, sorry!!!

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                  #9
                  Du und alle anderen Besoitzer von Eigentumswohungen müsst unterscheiden: Einmal die Grundfläche, also das gesamte Grundstück, davon habt ihr einen Anteil von ein paar Tausendstel siehe Notarvertrag. Und zweitens die Wohnfläche und eure Wohnung. Die gehört euch zu 1/1 bzw. bei Ehegatten oft 1/2.

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