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Fehlermeldung bei Flur

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    Fehlermeldung bei Flur

    Warum bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn bei Flur kein Eintrag erfolgt?????

    Hier der Hinweis unter Hilfe:
    Flur

    Tragen Sie hier bitte gegebenenfalls die Nummer der Flur ein.
    Hinweis: Nicht in jeder Gemarkung sind Fluren vorhanden. Bitte prüfen Sie daher, ob in der Gemarkung Fluren vorhanden sind. Falls nicht, lassen Sie dieses Feld leer.


    Selbst in der Lagebezeichnung die ich von meinem Finanzamt erhalten habe gibt es keine Angabe unter Flur auch bei Flurstück ist als Zähler eine 4-stellige Zahl eingetragen und bei Nenner keine Angabe.
    Auch in meinem Grundbuchauszug gibt es solche Dinge wie Flur, Zähler oder Nenner nicht.

    Wenn selbst das Finanzamt keine Angaben hat wie soll ich da welche machen!!!!!!!!

    Kann mir irgendein Nutzer weiterhelfen


    Gruß
    Flanigan
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    #2
    Das Problem mit Flur hatte ich auch. Ich habe einfach von Flurstück die erste Zahl genommen und weg konnte ich es schicken. Was anderes hatte ich nicht und das Grundstück ist auch so identifizierbar.

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      #3
      Hallo
      das Problem Flur hatte ich auch - siehe Beitrag Eingaben für Grundsteuer werden von der Software abgelehnt (ganz unten)

      Charlie24 hat die Lösung geschrieben - Zeile 11 ganz unten muss man ausfüllen, bei mir hat es funktioniert.
      Es hängt nicht am Eintrag Flur, ich habe 0 eingetragen Grüße Daniel
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        #4
        Es hängt nicht am Eintrag Flur, ich habe 0 eingetragen Grüße Daniel
        Diese Kennungen gibt es nur in einigen Bundesländern. Man kann das Feld auch einfach leer lassen, dann bekommt einen orangen Hinweis.

        Das ist zwar etwas nervig, weil man den Hinweis nicht wegklicken kann, aber übermitteln kann man problemlos.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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