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steuerklassenwechsel: [nicht möglich für letztes jahr?]+[kein Effekt auf Erstattung?]

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    steuerklassenwechsel: [nicht möglich für letztes jahr?]+[kein Effekt auf Erstattung?]

    Guten Tag,

    Ich versuche gerade, meine Einkommensteuererklärung für 2021 auf der Elster-Website zu schreiben. Dabei stoße ich jedoch auf einige Probleme und habe drei Fragen an Sie (die Antworte habe ich leider unter “Elster/Hilfe” nicht finden können).


    Ich wurde dieses Jahr beraten, in die Steuerklasse 3 zu wechseln. (Meine Frau muss gleichzeitig in die Steuerklasse 5 wechseln; wir machen eine Einzelveranlagung).

    Ich habe zunächst versucht, einen Antrag von Kasse 4 auf Klasse 3 mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" zu stellen. Dies ist jedoch nur für 2022 möglich.

    Frage 1: Kann man das nicht auch für 2021 beantragen?

    Bei der Überprüfung meiner Steuererklärung habe ich festgestellt, dass es in der Anlage "N.2 - Angaben zum Arbeitslohn" ein Feld "Steuerklasse" gibt. Dort kann ich einfach Klasse 3 statt Klasse 4 eingeben.

    Frage 2: Wird die neue Steuerklasse einfach so direkt vom System angenommen? Wozu gibt es dann das "Antrag auf Steuerklassenwechsel" Formular?

    Ich habe festgestellt, dass die geschätzte Erstattung bei der unverbindlichen Steuerberechnung jedoch genau gleich rauskommt, egal ob die Steuerklasse 4 oder 3 angegeben ist, wobei alle anderen Felder unverändert bleiben.

    Frage 3: Warum berechnet ELSTER den Effekt der Steuerklassenänderung nicht? Ich habe erwartet (und wurde entsprechend beraten), dass die Lohnsteuer niedriger ausfällt, wenn ich zu Klasse 3 wechsle.
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und stehe Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Kristal


    #2
    Die Lohnsteuerklasse ist für die Höhe der Einkommensteuer völlig bedeutungslos.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Lohnsteuerklasse betrifft den laufenden Abzug von Lohnsteuer. Da man die Uhr nicht zurück drehen kann, ist ein Wechsel der Klasse für 2021 nicht möglich.

      Die Festsetzung der Einkommensteuer erfolgt ohne Einfluss durch die Lohnsteuerklasse. Auf die festgesetzte Einkommensteuer wird die gezahlte Lohnsteuer angerechnet. Sprich, wenn du 100 Euro Lohnsteuer gezahlt hast, hast du schon 100 Euro der festgesetzten Einkommensteuer getilgt. Dabei sind 100 Euro auf Steuerklasse 4 genauso viel wert wie 100 Euro auf Steuerklasse 3, daher kommt das Selbe raus.

      Kommentar


        #4
        Und da "2021" Vergangenheit ist und Dein Arbeitgeber sowieso schon das Lohnkonto abgeschlossen und eine Lohnsteuerbescheinigung erteilt hat, macht eine rückwirkende Steuerklassenänderung auch wenig Sinn. Erst recht nicht, wenn Du sowieso gerade Deine Einkommensteuererklärung machst, wird doch da sowieso Alles glatt gezogen, was noch nicht glatt war.

        Deine Beratung hatte einen Grund für die beabsichtigte Einzelveranlagung ? In der Regel ist nämlich die Zusammenveranlagung günstiger.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo,

          Ich wurde dieses Jahr beraten, in die Steuerklasse 3 zu wechseln. (Meine Frau muss gleichzeitig in die Steuerklasse 5 wechseln; wir machen eine Einzelveranlagung).
          Was für eine Beratung war das denn?

          Sorry, aber bei einer beabsichtigten Einzelveranlagung ist 3/5 ziemlich sicher die falsche Wahl, es wird zu einer Nachzahlung und wahrscheinlich auch zu einer Vorauszahlung kommen.
          Ich möchte aber fast wetten, dass die Zusammenveranlagung in diesem Fall besser ist, bedeutend besser.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Vielen Dank Ihnen allen für Ihre schnellen und präzisen Antworten.

            Ich verstehe jetzt etwas besser.


            Mein Fall ist ziemlich kompliziert, da die Gehälter und Bezüge meiner Frau von der staatlichen Einkommensteuer befreit sind.


            Die Modalitäten und Vorteile des 3/5-Splits und der Zusammen- / Einzelveranlagung sind mir leider nicht ganz klar. Dies hat jedoch nichts mit Mein-Elster und mit diesem Forum zu tun.

            Ich muss mich nochmal beraten lassen

            Beste Grüße
            Kristal

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              #7
              Zitat von Kristal Beitrag anzeigen
              [COLOR=#000000][FONT=Calibri][B]

              Mein Fall ist ziemlich kompliziert, da die Gehälter und Bezüge meiner Frau von der staatlichen Einkommensteuer befreit sind.
              Mit oder ohne Progressionsvorbehalt ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                Mit oder ohne Progressionsvorbehalt ?
                Mit Progressionsvorbehalt

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  OK, das ist eine Konstellation in der eine Zusammanveranlagung wirklich schlechter sein könnte.
                  Elster kann das leider nur indirekt zeigen (3 Erklärungen machen und dann vergleichen), und wenn man dabei Fehler macht ist das Ergebnis des Vergleichs vielleicht auch wieder falsch.

                  Wie ich es machen würde: Mit Elster ausrechnen was besser ist, und das dann einreichen. Stimmt der Bescheid dann nicht mit der Berechnung überein, so würde ich auf Fehlersuche gehen. Und anschließend den gefundenen Fehler auch in dem anderen Versuch korrigieren, und wieder vergleichen. Ändert sich dadurch die Wahl kann alles mittels Einspruch geändert werden - auch die Veranlagung.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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