Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen,

    bei mir verhält es sich ähnlich.
    Bei mir handelt es sich um unser Elternhaus, dass mein Bruder und ich als Erbengemeinschaft haben. es gehört also jedem zur Häflte.

    Ich google jetzt seit Stunden und habe schon alles möglich eingegeben, aber ich werde einfach nicht schlau aus dieser Fehlermeldung:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Bitte, kann mir jemand helfen?

    ELSTER-Grundsteuer-für-Baden-Württemberg-Angaben-zum-Grund-und-Boden.png
    Angehängte Dateien

    #2
    Es handelt sich bei mir um Baden-Württemberg, aber ich denke mal, das macht keinen Untschied (oder ich hoffe es vielmehr..)

    Kommentar


      #3
      Ich habe die Fragen in ein neues Thema verschoben, es geht ja nicht um Wohnungseigentum.

      Das Elternhaus ist eine wirtschaftliche Einheit. In Zeile 11 des Hauptvordrucks ist bei Zähler und Nenner deshalb jeweils 1 einzutragen.

      In der Anlage Grundstück ist die gesamte Fläche anzugeben. Eure Erbteile von je 1/2 sind nur bei euren persönlichen Daten zu erklären.

      Einer von euch muss sich zusätzlich unter Empfangsvollmacht eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Sie sind ein Engel und haben mir den Tag gerettet. Es war also wirklich nur diese 1 bei Zähler und Nenner! Das it ja wirklich Raktenwissenschaft!

        10000 Dank nochmal!

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich habe die Fragen in ein neues Thema verschoben, es geht ja nicht um Wohnungseigentum.

          Das Elternhaus ist eine wirtschaftliche Einheit. In Zeile 11 des Hauptvordrucks ist bei Zähler und Nenner deshalb jeweils 1 einzutragen.

          In der Anlage Grundstück ist die gesamte Fläche anzugeben. Eure Erbteile von je 1/2 sind nur bei euren persönlichen Daten zu erklären.

          Einer von euch muss sich zusätzlich unter Empfangsvollmacht eintragen.
          Steht in der Elster Hilfe nicht, dass wenn das Grundstück zu einer Erbengemeinschaft gehört, man keine Angaben zu den Anteilen der einzelnen Anteilen machen muss?

          Kommentar


            #6
            Man muss nicht, aber man kann.

            Kommentar

            Lädt...
            X