Liebe Wissende,
da ich für sage und schreibe fünf Eigentumswohnungen eine Feststellungserklärung abzugeben habe, erst mal ein herzlicher Dank an dieses Forum, in dem ich die nötigen Informationen für die Feststellungserklärungen 1-3 gefunden habe, so daß ich drei von fünf bereits fertigstellen konnte. Ich kann definitiv sagen, daß ich das ohne dieses Forum nicht hingekriegt hätte.
Bei Nummer 4 hakt es aber gerade, denn es handelt sich um eine WEG, die sich über zwei aneinander angrenzende Gebäude mit zwei verschiedenen Hausnummern erstreckt, noch dazu über zwei Flurstücke hinweg.
Der Miteigentumsanteil dieser Wohnung bezieht sich auf beide Gebäude (und Flurstücke) zusammen, und ich rätsle gerade, ob es irgendeine vernünftige Methode gibt, das einzutragen. Als denkbare Lösung könnte ich mir aber bislang nur vorstellen, unter "3 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" das zweite Flurstück einzutragen. Aber die zweite Hausnummer bringe ich so natürlich nicht unter, und das macht mich stutzig. Den Miteigentumsanteil, bezogen auf jeweils eines der beiden Flurstücke, müßte ich dann außerdem wohl erst ausrechnen, und damit der Unterhaltungswert für mich noch größer wird, sind beide Flurstücke nicht mal gleich groß.
Kann das wirklich sein, daß ich das trotzdem so machen muß? Ich bin mir fast sicher, daß ich eine praktikablere Lösung übersehen haben muß, aber ich finde sie leider nicht ...
Schon im voraus ganz herzlichen Dank fürs Mitgrübeln und alle gute Ideen!
da ich für sage und schreibe fünf Eigentumswohnungen eine Feststellungserklärung abzugeben habe, erst mal ein herzlicher Dank an dieses Forum, in dem ich die nötigen Informationen für die Feststellungserklärungen 1-3 gefunden habe, so daß ich drei von fünf bereits fertigstellen konnte. Ich kann definitiv sagen, daß ich das ohne dieses Forum nicht hingekriegt hätte.
Bei Nummer 4 hakt es aber gerade, denn es handelt sich um eine WEG, die sich über zwei aneinander angrenzende Gebäude mit zwei verschiedenen Hausnummern erstreckt, noch dazu über zwei Flurstücke hinweg.
Der Miteigentumsanteil dieser Wohnung bezieht sich auf beide Gebäude (und Flurstücke) zusammen, und ich rätsle gerade, ob es irgendeine vernünftige Methode gibt, das einzutragen. Als denkbare Lösung könnte ich mir aber bislang nur vorstellen, unter "3 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" das zweite Flurstück einzutragen. Aber die zweite Hausnummer bringe ich so natürlich nicht unter, und das macht mich stutzig. Den Miteigentumsanteil, bezogen auf jeweils eines der beiden Flurstücke, müßte ich dann außerdem wohl erst ausrechnen, und damit der Unterhaltungswert für mich noch größer wird, sind beide Flurstücke nicht mal gleich groß.
Kann das wirklich sein, daß ich das trotzdem so machen muß? Ich bin mir fast sicher, daß ich eine praktikablere Lösung übersehen haben muß, aber ich finde sie leider nicht ...
Schon im voraus ganz herzlichen Dank fürs Mitgrübeln und alle gute Ideen!
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