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Feststellungserklärung Grundsteuer Baden-Württemberg

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    Feststellungserklärung Grundsteuer Baden-Württemberg

    Liebe Wissende,

    da ich für sage und schreibe fünf Eigentumswohnungen eine Feststellungserklärung abzugeben habe, erst mal ein herzlicher Dank an dieses Forum, in dem ich die nötigen Informationen für die Feststellungserklärungen 1-3 gefunden habe, so daß ich drei von fünf bereits fertigstellen konnte. Ich kann definitiv sagen, daß ich das ohne dieses Forum nicht hingekriegt hätte.

    Bei Nummer 4 hakt es aber gerade, denn es handelt sich um eine WEG, die sich über zwei aneinander angrenzende Gebäude mit zwei verschiedenen Hausnummern erstreckt, noch dazu über zwei Flurstücke hinweg.

    Der Miteigentumsanteil dieser Wohnung bezieht sich auf beide Gebäude (und Flurstücke) zusammen, und ich rätsle gerade, ob es irgendeine vernünftige Methode gibt, das einzutragen. Als denkbare Lösung könnte ich mir aber bislang nur vorstellen, unter "3 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" das zweite Flurstück einzutragen. Aber die zweite Hausnummer bringe ich so natürlich nicht unter, und das macht mich stutzig. Den Miteigentumsanteil, bezogen auf jeweils eines der beiden Flurstücke, müßte ich dann außerdem wohl erst ausrechnen, und damit der Unterhaltungswert für mich noch größer wird, sind beide Flurstücke nicht mal gleich groß.

    Kann das wirklich sein, daß ich das trotzdem so machen muß? Ich bin mir fast sicher, daß ich eine praktikablere Lösung übersehen haben muß, aber ich finde sie leider nicht ...

    Schon im voraus ganz herzlichen Dank fürs Mitgrübeln und alle gute Ideen!





    #2
    Aber die zweite Hausnummer bringe ich so natürlich nicht unter, und das macht mich stutzig. Den Miteigentumsanteil, bezogen auf jeweils eines der beiden Flurstücke, müßte ich dann außerdem wohl erst ausrechnen
    Der letzte Halbsatz ist meines Erachtens ein Trugschluss. Lies mal meinen letzten Beitrag hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...896#post386896

    Was die Hausnummer angeht, hat die konkrete Wohnung doch sicher keine 2 Hausnummern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Wohnung hat natürlich nicht zwei Hausnummern, wohl aber die WEG. Und der Miteigentumsanteil der Wohnung ist bezogen auf die gesamte WEG.

      Wenn ich nur das Flurstück und die Hausnummer des Gebäudes angebe, in dem sich mein Sondereigentum befindet, stimmt der Miteigentumsanteil laut Kaufvertrag nicht, da sich dieser Miteigentumsanteil ja auf die Gesamtanlage bezieht, also auf beide Hausnummern. Bezogen nur auf eines der beiden Gebäude müßte der Miteigentumsanteil entsprechend höher sein, ist aber so im Kaufvertrag natürlich nicht ausgewiesen, weil dort die Gesamtanlage mit beiden Hausnummern und beiden Flurstücken angegeben wurde.

      Des Rätsels Lösung würde dann also lauten: 1) nur die Hausnummer des Gebäudes angeben, in dem sich die Wohnung befindet, aber 2) beide Flurstücke und bei beiden den Miteigentumsanteil gemäß Vertrag angeben, auch wenn das zweite Flurstück zu der anderen Hausnummer gehört, die ich gar nicht angeben konnte?



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        #4
        ... auch wenn das zweite Flurstück zu der anderen Hausnummer gehört, die ich gar nicht angeben konnte?
        Das macht doch überhaupt nichts. Flurstücke haben eine Flurstücksnummer und gehören zu einer Gemarkung, Das reicht doch für die Identifizierung

        vollkommen aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Also, mir hatte sich die Logik dahinter nicht erschlossen, weil halt zwei Hausnummern und zu jeder Hausnummer ein eigenes Flurstück vorhanden waren. Aber Hauptsache, das Programm schluckt die Sache auf diese Weise. Dann probiere ich es jetzt mal so. Danke für deine Hilfe!

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