Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer-Hauptfeststellung ab 01.07. - Flur-Flurstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer-Hauptfeststellung ab 01.07. - Flur-Flurstück

    Liebe Foristen,

    ich beginne gerade mit obiger Erklärung Grundsteuer 01.07. für meine Eigentumswohnung. Habe in den Unterlagen (Kaufvertrag/Grundbuchauszug) auch die Ziffern für "Flur" und "Flurstück" gefunden - kann sie aber nicht in die eigentlich gleich bezeichneten Elster-Zeilen eintragen:

    Problem 1:
    "Flur": Laut beider gen. Dokumenten umfasst meine Flur-Nummer 5 Ziffern - im vorgesehenen Feld Elster "Flur" darf man jedoch nur 3 Ziffern eintragen!

    Problem 2:
    "Flurstück": Hier nun habe ich zwar einen Wert, der aber würde in beide Felder der entspr. Elster-Zeile passen ("Zähler/Nenner") - ohne, dass die Elster-Hilfe in der Grundsteuer-Erkl. erklärt, welchen Wert man da in seinen Kauf-Unterlagen vorliegen hat (und auch im Kaufvertrag/Grundbuchauszug steht natürlich nicht, ob der in diesen Dokumenten ein Zähler- oder Nenner-Wert ist) ...

    Weiß jemand Rat?

    Lieben Dank vorab

    #2
    Bei einer Flurstücksnummer 471/8 ist 471 der Zähler und 8 der Nenner. Bei einer Flurstücksnummer 471 gibt es keinen Nenner, da bleibt das Feld leer.

    Eine Kennzahl für Flur gibt es nicht in allen Bundesländern. Dort wo es die gibt, haben die nicht mehr als 3 Stellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      "Bei einer Flurstücksnummer 471/8 ist 471 der Zähler und 8 der Nenner. Bei einer Flurstücksnummer 471 gibt es keinen Nenner, da bleibt das Feld leer."

      Vielen Dank - ich hoffe, das bedeutet nicht, dass *alle* Flurstück-Nr. *ohne* Nenner-Angabe (bei mir der Fall) immer nur dreistellig sein sollten/dürfen? Bei mir ist der (dann also ja Zähler-)Wert für die Flurstück-Nr. nämlich vierstellig ...

      "Eine Kennzahl für Flur gibt es nicht in allen Bundesländern. Dort wo es die gibt, haben die nicht mehr als 3 Stellen."

      Das steht aber wirklich im Kontrast zu dem bei mir in den einschlägigen Unterlagen genannten Wert: Ich habe den Grundbuchauszug gerade neben mir am PC legen: Dort steht, wie auch im entspr. Passus des Kaufvertrags, "Flur: (fünfstellige Zahl)" ... (und daneben eben: "Flurstück: (vierstellige Zahl ohne Bruch)" ...)

      Kommentar


        #4
        Natürlich gibt es auch vierstellige Flurstücksnummern und zwar ohne und mit Nenner. Das hängt von der Anzahl der Flurstücke in einer Gemarkung ab.

        Bei uns in Bayern gibt es die Flurkennungen nicht, insoweit kann ich dazu nichts weiter sagen. Bei uns gibt es Kennzahlen für die Gemarkung, die

        müssen aber nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft angegeben werden, wobei sie im bayer. Onlineformular automatisch eingetragen werden,

        sobald man die Gemeinde und anschließend die Gemarkung ausgewählt hat. Die Gemarkungsnummer bei uns ist zufällig 5-stellig und beginnt immer

        mit 09 für Bayern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Mein Grundstück hat 2 Flurstücke; wo trage ich die 2. Flurstücksnr. ein, bitte?
          Welches Bundesland ? Welche Objektart ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich versuche seit Tagen meine Grundsteuererklärung in Elster einzugeben (NRW). Bekomme nur Fehlermeldungen und schaffe es nicht, trotz Erklärungen, diese zu beheben. Gemarkung, Flur, Zähler, Nenner, Anteil etc. Komme im Formular nicht weiter, kann eine Erklärung somit auch nicht abschicken. Habe bereits mit dem FA telf., die Dame hat mir die Probleme bestätigt, konnte mir aber auch nicht weiter helfen. Habe 2 nebenanderliegende Grundstücke, 1x bebaut, 1x reines Gartenland, werden aber z.Zt. beide als Bauland geführt. Die Dame vom FA sagt mir, das ist Sache der Stadt/Kataster, die Dame von der Stadt sagt, wir bekommen die Vorgaben vom FA und regeln für den Bescheid nur den Hebessatz für die Kommune. M.E. nach gibt es bei der Abgabe der Grundsteuererklärung eine Katastrophe, wer soll damit klarkommen. Ich jedenfalls habe die Dame vom FA gebeten mir einen manuellen Vordruck zur Grundsteuererklärung zu schicken, damit ich die Abgabefrist einhalte, wenn auch falsch so habe ich wenigsten die Frist erfüllt, alles andere zu Fehlern kann ich ja später mit dem FA klären.

            Kommentar


              #7
              Wir besitzen ebenfalls zwei nebeneinander liegende Grundstücke, eines davon ist unbebaut. Ich habe für jedes Grundstück eine eigene Erklärung erstellt,

              nachdem es auch bisher zwei Einheitswertbescheide gibt. Daran würde ich mich orientieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Baden-Württemberg
                Unsere Eigentumswohnung (2 Reihenhäuser) liegt auf 2 Teilgrundstücken mit jeweils eigener Flurstücks-Bezeichnung.
                Die wirtschaftliche Anteils - Einheit (XX/1000) ergibt sich allerdings aus der Summe beider Teil-Flurstücke, die zusammengehören.
                Beim der Aufforderung zur Feststellungserlärung wurden beide Flurstücke explizit aufgeführt.
                Meine Frage: Müssen beide Teilgrundstücke mit der jeweiligen m² - Angabe gesondert aufgeführt werden (incl. Angabe der wirtschaftlichen Anteils - Einheit, der sich ja auf die Gesamtfläche bezieht)?

                Kommentar


                  #9
                  Unsere Eigentumswohnung (2 Reihenhäuser) liegt auf 2 Teilgrundstücken mit jeweils eigener Flurstücks-Bezeichnung.
                  Die wirtschaftliche Anteils - Einheit (XX/1000) ergibt sich allerdings aus der Summe beider Teil-Flurstücke, die zusammengehören.
                  Beim der Aufforderung zur Feststellungserlärung wurden beide Flurstücke explizit aufgeführt.
                  Ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht. Reihenhäuser die über ein eigenes Flurstück verfügen, sind für gewöhnlich Einfamilienhäuser

                  und kein Wohnungseigentum. Euch gehören 2 Reihenhäuser oder verstehe ich das falsch ? Gibt es mehr als ein Aktenzeichen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Danke, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es sind 2 Mehrfamilienhäuser, in einer davon ist unsere Wohnung. Die beiden Häuser gehören zu einer WEG und hat eine gemeinsame Grundstückfläche, die aber mit 2 unterschiedlichen Flurstücks-Bezeichnungen (XXXX/0 und XXXX/1) gekennzeichnet werden. Wie gesagt, der wirtschaftliche Einheitswert berechnet sich aus der Summe der beiden Teilflächen.
                    Es gibt nur ein Aktenzeichen.
                    Zuletzt geändert von Grandfather; 31.07.2022, 16:12.

                    Kommentar


                      #11
                      Dann müsst ihr euer Wohnungseigentum erklären. Beide Flurstücke müssen mit den Gesamtflächen im Hauptvordruck erfasst werden,

                      die Miteigentumsanteile eures Wohnungseigentums sind in Baden-Württemberg in Zeile 11 des Hauptvordrucks anzugeben,

                      in der Zeile darunter ist bei identischem Bodenrichtwert jeweils auf erste Fläche zu schlüsseln. Der m²-Anteil für die Zeile 3

                      der Anlage Grundstück muss selbst entsprechend den Miteigentumsanteilen der ETW an den Flurstücken berechnet werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Nochmals vielen Dank.
                        Zum Verständnis: Die erste Fläche wäre also in meinem Fall die Gesamtheit der beiden Teilflächen?

                        Kommentar


                          #13
                          Hier mal ein tabellarisches Beispiel für eine ETW mit 4 Flurstücken. In Baden-Württemberg ist das Ergebnis in der Anlage Grundstück

                          in die die Zeile 3 und nicht die Zeile 4 einzutragen.

                          Tabelle_ETW_aBL.JPG
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X