Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW, Grundstücksgröße stimmt nicht?! Und welche Eigentumsverhältnisse?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW, Grundstücksgröße stimmt nicht?! Und welche Eigentumsverhältnisse?

    Hi zusammen,

    habe diese Woche die Grundsteuer für unser Haus in Hessen gemacht, super geklappt, keine Probleme.


    Jetzt hat mich mein Onkel aus BW gebraucht, er hat eine Eigentumswohnung. Also wollte ich ihm helfen, da er auch nicht mal Internet hat.

    Ich bin hin, hab alles ausgefüllt und auch geschaut, ob seine aufgeschriebenen und vorbereiteten Daten stimmen. Es passt alles. Die Daten stimmen mit den Unterlagen überein und auch mit den Daten von Boris-BW

    Das Problem aber, Elster behauptet folgendes:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens

    Bei Hauptvordruck; 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens, habe ich 2 Einträge drin stehen. Einmal für die Wohnung und einmal für den Tiefgaragenstellplatz

    Bei Beiden stimmt auf jedenfall die Grundbuchblatt-nummer
    So, Zeile 10 habe ich bei Flurnummer diese drin 41819
    zeile 10 Fläche: 1627
    Zeile 11 , Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/ Nenner 463 / 10.000
    Zeile 11, enthalten in: erste Fläche (Schlüsselwert 1), wenn ich keine Angabe auswähle akzeptiert er es nicht

    Bei der 2. Gemarkung für den Stellplatz, habe ich die gleiche Flurnumme (ne andere gibt es nicht) und auch 1627qm drin stehen. Allerdings dann nur 1 / 10.000
    Das sind die Angaben in seinen Unterlagen.


    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, bei Hauptvordruck Nr. 4, welche Eigentumsverhältnisse wähle ich aus?
    Er hat ne Eigentumswohnung, zur Auswahl stehen:

    Keine Angabe
    0 Alleineigentum einer natürlichen Person
    1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
    2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
    3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
    4 Ehegatten/Lebenspartner
    5 Erbengemeinschaft
    6 Bruchteilsgemeinschaft
    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
    9 andere Grundstücksgemeinschaft

    Wenn ich auf Bruchteilsgemeinschaft gehe,möchte Elster, dass ich von mindestens 2 Parteien die ganzen Daten eingebe, will Steuernummer, Steuer ID und alles andere auch. Das kann doch nicht sein. Kann ja schlecht zumm Nachbarn rennen und sagen, gib mal deine Steuernummer her!


    Vielen Dank!!

    #2
    Da sich die Wohnung und der Tiefgaragenstellplatz auf dem gleichen Grundstück befinden und der Nenner beim Miteigentumsanteil jeweils 10000

    ist, würde ich mal auf die doppelte Erfassung des Flurstücks verzichten und mit einem Zähler von 464 rechnen. Die Gesamtfläche des Flurstücks

    dividiert durch 10000 und dann multipliziert mit 464 ergibt dann die m², die du auf volle m² abgerundet in die Anlage Grundstück einträgst.

    Wenn dem Onkel die Eigentumswohnung allein gehört, ist 0 richtig, wenn er verheiratet ist und seine Frau Miteigentümerin ist, dann passt 4.

    Deinen Doppelpost habe ich gelöscht, das Thema verschiebe ich nach Mein ELSTER
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Da sich die Wohnung und der Tiefgaragenstellplatz auf dem gleichen Grundstück befinden und der Nenner beim Miteigentumsanteil jeweils 10000

      ist, würde ich mal auf die doppelte Erfassung des Flurstücks verzichten und mit einem Zähler von 464 rechnen. Die Gesamtfläche des Flurstücks

      dividiert durch 10000 und dann multipliziert mit 464 ergibt dann die m², die du auf volle m² abgerundet in die Anlage Grundstück einträgst.

      Wenn dem Onkel die Eigentumswohnung allein gehört, ist 0 richtig, wenn er verheiratet ist und seine Frau Miteigentümerin ist, dann passt 4.

      Deinen Doppelpost habe ich gelöscht, das Thema verschiebe ich nach Mein ELSTER

      Vielen lieben Dank.

      Hab jetzt also bei Grundstücksgröße die 75m² eingetragen und bei Eigentumsverhältniss, die 0
      Ich dachte ich muss Bruchstücke nehmen, da das Grundstück ja zum Anteil irgendwie jedem in den Häusern gehört.

      Auf jeden Fall hat er mir jetzt keine Fehler mehr angezeigt =)
      Bei Angaben zum Eigentümer musste ich nochmal die Daten vom Onkel eintragen, obwohl die auf dem Hauptvordruck ja eigentlich auch schon drin stehen

      Kommentar


        #4
        Bei Angaben zum Eigentümer musste ich nochmal die Daten vom Onkel eintragen, obwohl die auf dem Hauptvordruck ja eigentlich auch schon drin stehen
        Den Satz verstehe ich jetzt nicht wirklich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Den Satz verstehe ich jetzt nicht wirklich.

          Hauptvordruck, Punkt 4: Eigentümer/Beteiligte

          Hier wähle ich ja, wie von dir gesagt, die 0 aus für Alleineigentümer
          Weiter unten, muss ich dann auch die Eigentümer nochmal eintragen. In meinem Fall, mein Onkel.

          Ok...sehe selbst, dass ich was falsches vorhin geschrieben habe, vergiss es . Aber hier brauch ich trotzdem nochmal kurz Hilfe.
          In diesem Eigentümer Angabe, kann ich ganz unten bei Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nochmal Zähler und Nenner eingeben, was aber wohl laut der Hilfe bei elster, "Dieser Anteil am Gesamtgrundstück ist nicht zu verwechseln mit dem Anteil am Flurstück bzw. an den Flurstücken entsprechend Zeile 10 im Abschnitt "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens"



          Des Weiteren hab ich jetzt eine Ausfüllhilfe gefunden (PDF Datei) und da steht sogar drin, dass man unter Punk 3 Gemarkungen und Flurstücke nichts eintragen muss, wenn die Adresse zuvor in Punkt 2 eingegeben wurde.
          Dann müsste ich auch nicht 463/10.000 bzw. 464/10.000 eintragen.
          Oder?

          Kommentar


            #6
            Dann müsste ich auch nicht 463/10.000 bzw. 464/10.000 eintragen.
            Den Miteigentumsanteil der wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum am Flurstück der Wohnungseigentumsanlage musst du natürlich eintragen.

            Diese Ausfüllhilfen im PDF-Format wurden für die Papiervordrucke erstellt. Für die Webformulare passen die nicht in jedem Fall. Bei den Webformularen

            sind Plausibliitätskontrollen hinterlegt. Da wird z. B. geprüft, ob die m²-Angaben in der Anlage Grundstück zu den im Hauptvordruck angegebenen Werten

            Flurstücksgröße insgesamt x Miteigentumsanteil passen.

            Als Alleineigentümer hat dein Onkel einen Anteil von 1/1 am Bewertungsobjekt (Zeile 51).
            Zuletzt geändert von Charlie24; 05.07.2022, 13:58.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X