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1 Eigentümer, 2 Grundstücke mit Häusern, 2 Aktenzeichen

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    1 Eigentümer, 2 Grundstücke mit Häusern, 2 Aktenzeichen

    Hallo,

    ich habe auf meine Frage leider keinen passenden Thread gefunden.

    Ich bin Eigentümer des Grundstückes A und bewohne dort mein selbstgenutztes Einfamilienhaus. Weiterhin besitze ich das Grundstück B mit einem darauf befindlichen Mietshaus. Ich habe zwei Informationsschreiben und somit für A und B je ein Aktenzeichen erhalten.

    FRAGE:
    a. Reicht es A und B in einer einzelnen Erklärung abzugeben und wenn ja, wo trage ich dann das zweite Aktenzeichen ein oder
    b. Muss ich zwei Erklärungen abgeben und wenn ja, wie verhindere ich dann dass die erste (zwischengespeicherte und noch nicht versandte) Erklärung nicht überschrieben wird.

    --
    Monz

    #2
    Pro Grundstück eine Steuererklärung, in Deinem Fall also zwei Erklärungen. Und wenn du in Bundesland X wohnst, Grundstück A in Bundesland Y und Grundstück B in Bundesland Z liegt, dann sind die Grundsteuererklärungen elektronisch bei den zuständigen Lagefinanzämtern in den Bundesländern Y und Z einzureichen, nicht bei Deinem Wohnsitzfinanzamt in Bundesland X.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      wenn ja, wie verhindere ich dann dass die erste (zwischengespeicherte und noch nicht versandte) Erklärung nicht überschrieben wird.
      Da überschreibt sich nichts. Ich habe inzwischen 5 Entwürfe angelegt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo ich habe das gleiche Problem wie Sie.Auf eine Anfrage vom Bundesfinanz Ministerium erhielt ich heute den Hinweis, das Elster nicht zu nutzen, sondern folgenden Link zu nehmen.
        X
        www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
        X
        Es gibt hier eine Vorababfrage die genau prüft, ob diese Erfassung passt.Bei zwei Objekten muss jedes für sich erfasst werden. Vielleicht hilft es Ihnen.

        Kommentar


          #5
          Es gibt hier eine Vorababfrage die genau prüft, ob diese Erfassung passt
          Du meinst, ob die Erfassung über diese Softwarelösung zulässig ist. Das geht nur für die Bundesländer, die das Bundesrecht anwenden.

          Nachteil: Die übermittelten Daten bleiben anders als bei Mein ELSTER wohl nicht für spätere Erklärungen gespeichert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Erstmal ein Dankeschön für die Hinweise.

            Vergaß zu erwähnen, dass A und B in Rheinland-Pfalz liegen.

            Sobald ich die Zeit dazu finde probiere ich es weiter und melde den Verlauf dann hier. Muss mal genauer schauen, wo ich in Elster-Online mehrere Entwürfe speichern kann...

            Aber irgendwie widersprechen sich die Angaben von Picard777 und Charlie24. Wenn ich zwei Erklärungen erstellen muss, brauche ich keine Entwürfe speichern. Dachte, dass ich eine Anlage für A und dann eine weitere Anlage für B erstellen und nach ausgiebiger Prüfung versenden kann.

            --
            Monz
            Zuletzt geändert von Bendermonz; 06.07.2022, 10:36.

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              #7
              Bei zwei verschiedenen Aktenzeichen ist das kein Problem.

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                #8
                Hallo Zusammen
                Vielen Dank für die Unterstützung. Auch ich habe es heute hinbekommen, zwei Objekte zu bearbeiten, ohne diese gleich abzusenden. Der Fehler war, das ich im Entwurf immer nur den letzten Eintrag gesehen habe anstatt unter meine Formulare zu gehen.Dort habe ich dann auch alle bearbeitete Vorgänge gefunden.

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                  #9
                  Hallo.
                  Ich stehe vor dem gleichen Problem. Das heißt also das ich keine 2 Objekte mit 2 Aktenzeichen gleichzeitig speichern kann??
                  Muss ich zuerst 1 Objekt abschicken um ein weiteres einzugeben??
                  Danke!!

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                    #10
                    nein, das heißt das nicht.

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                      #11
                      Nein, sie koennen erst das eine Objekt bearbeiten,dann nur speichern ohne abzusenden.Dann ein neues Objekt anfangen und genauso ohne zu senden speichern. Mittlerweile habe ich auch für Familienangehörige einige zwischengespeichert.

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                        #12
                        Muss ich zuerst 1 Objekt abschicken um ein weiteres einzugeben??
                        Abschicken hätte den Vorteil, dass dann beim Start einer neuen Erklärung eine Datenübernahme angeboten wird.

                        Das erspart aber nur dann einen Teil der Eingaben, wenn einem beide Objekte auch gehören.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke für die Antworten.
                          Kann mir denn jemand sagen wie ich ein zweites Aktenzeichen anlegen kann?? Ich finde da einfach nichts

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