Hallo,
ich habe auf meine Frage leider keinen passenden Thread gefunden.
Ich bin Eigentümer des Grundstückes A und bewohne dort mein selbstgenutztes Einfamilienhaus. Weiterhin besitze ich das Grundstück B mit einem darauf befindlichen Mietshaus. Ich habe zwei Informationsschreiben und somit für A und B je ein Aktenzeichen erhalten.
FRAGE:
a. Reicht es A und B in einer einzelnen Erklärung abzugeben und wenn ja, wo trage ich dann das zweite Aktenzeichen ein oder
b. Muss ich zwei Erklärungen abgeben und wenn ja, wie verhindere ich dann dass die erste (zwischengespeicherte und noch nicht versandte) Erklärung nicht überschrieben wird.
--
Monz
ich habe auf meine Frage leider keinen passenden Thread gefunden.
Ich bin Eigentümer des Grundstückes A und bewohne dort mein selbstgenutztes Einfamilienhaus. Weiterhin besitze ich das Grundstück B mit einem darauf befindlichen Mietshaus. Ich habe zwei Informationsschreiben und somit für A und B je ein Aktenzeichen erhalten.
FRAGE:
a. Reicht es A und B in einer einzelnen Erklärung abzugeben und wenn ja, wo trage ich dann das zweite Aktenzeichen ein oder
b. Muss ich zwei Erklärungen abgeben und wenn ja, wie verhindere ich dann dass die erste (zwischengespeicherte und noch nicht versandte) Erklärung nicht überschrieben wird.
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Monz
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