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Grundsteuer - Anlage GW2 - Erbbaurecht

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    Grundsteuer - Anlage GW2 - Erbbaurecht

    Hallo liebe Community,

    wir haben leider ein kleines Verständnis-Problem in der Anlage Grundstück (GW2).

    Bei Nummer 8 in Zeile 37 (Es wurde ein Erbbaurecht bestellt) sowie Zeile 38 (Es sind Gebäude auf fremden Grund und Boden errichtet worden) sind wir unsicher ob wir das Ganze anwählen sollen bzw. Ob/ Wie wir Zeile 39 bis 43 dann ausfüllen sollen.

    Unser Haus gehört uns und steht auf einem Erbbaugrundstück. Wir sind die Erbbauberechtigten. Dementsprechend müssten wir Zeile 37 und 38 anwählen. Gehe ich aber nun oben auf das Fragezeichen um mir eine Erklärung anzeigen zu lassen, kommt folgender Text:

    Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden


    Das Erbbaurecht ist das Recht der beziehungsweise des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks einer anderen Eigentümerin beziehungsweise eines anderen Eigentümers (einer beziehungsweise eines Erbbauverpflichteten), ein Bauwerk zu haben. Dieses Recht kann veräußert und vererbt werden. Das Erbbaurecht bildet zusammen mit dem durch das Erbbaurecht belasteten Grundstück eine wirtschaftliche Einheit.

    Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertsist im Falle eines Erbbaurechts von der beziehungsweise dem Erbbauberechtigten unter Einbeziehung der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten abzugeben. Tragen Sie in den Zeilen 39 bis 43 daher bitte den Namen und die Anschrift der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten ein.

    Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Bodenbilden das Gebäude und der dazugehörende Grund und Boden eine wirtschaftliche Einheit. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist in diesem Fall von der Eigentümerin beziehungsweise von dem Eigentümer des Grund und Bodens unter Einbeziehung der (wirtschaftlichen) Eigentümerin beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes abzugeben. Tragen Sie in den Zeilen 39 bis 43 daher bitte den Namen und die Anschrift der (wirtschaftlichen) Eigentümerin beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes ein.“

    Wenn ich das nun richtig verstehe, müsste ich bei Auswahl von Zeile 37 den Erbbauverpflichteten eingeben. Das können wir ja nicht sein, da wir die Erbbauberechtigten sind. Bei Auswahl von Zeile 38 müsste ich jedoch uns als Eigentümer des Gebäudes angeben.

    In unseren Augen treffen jedoch beide Zeilen zu. Es ist Erbbaurecht bestellt worden und das Gebäude steht damit auf fremden Grund und Boden.

    Ich kann in Zeile 39 bis 43 jedoch nur einen von beiden angeben.

    Da Zeile 37 sowie 38 beide zutreffen, was gebe ich dann bei Zeile 39 bis 43 ein?

    Ich hoffe Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank!

    #2
    Welches Bundesland ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ganz vergessen anzugeben: Schleswig-Holstein

      Habe aber auch gerade die Info erhalten, dass wir in unserem vorliegenden Fall nur Zeile 37 auswählen müssen und in Zeile 39 - 43 dementsprechend den Erbbauverpflichteten angeben müssen.

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        #4
        Ich habe gefragt, weil ich nicht ausschließen kann, dass in anderen Bundesländern der andere Part der Erklärungspflichtige ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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