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Mietwohnungen und landwirtschaftliche Fläche

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    Mietwohnungen und landwirtschaftliche Fläche

    Guten Morgen werte Forumteilnehmer,
    ich habe mich soeben angemeldet und habe gleich eine Frage zur Grundsteuerreform bzw, der Datenerfassung in ELSTER.
    Ich habe einen Hof mit landwirtschaftlichen Flächen (die Flächen sind verpachtet) zugleich steht ein Haus mit Mietwohnungen darauf. Ich habe auf dem Vordruck GW1 zuerst landwirtschaftlicher Betrieb angegeben, dann konnte ich die Daten für die Wohnungen (Vordruck GW2) zwar eingeben, es wurde aber gemeckert von Elster wenn ich die Daten der Grundstücke eingegeben habe. Der Vordruck GW3 ließ sich zwar ausfüllen, aber wegen der Fehler in GW2 blieb ich stecken.
    Beim Umschalten auf bebautes Grundstück wurde wiederum der Vordruck GW3 angemeckert. Ich drehe mich hier im Kreise, und die Hotline hat auch nicht helfen können, vom Bot ganz zu schweigen..
    Vielen Dank im Voraus
    Bruno

    #2
    Ich drehe mich hier im Kreise
    Meiner Meinung nach hast du zwei Bewertungsobjekte, die du getrennt erklären musst. Wie ist es denn bisher ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi,
      ich habe aber nur ein Grundstück und das besteht aus landwirtschaftlichen Flächen (etwa 2/3 der Gesamtfläche) und eben dem Wohnhaus nebst Garten (1/3 der Fläche). Auch hat mir das FA nur ein Aktenzeichen geschickt. Bisher ist es so, dass für den verpachteten Teil der landwirtschaftlichen Fläche der Pächter die Grundsteuer A bezahlt und ich für das Haus und die Hofflächen Grundsteuer B.

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        #4
        Bisher ist es so, dass für den verpachteten Teil der landwirtschaftlichen Fläche der Pächter die Grundsteuer A bezahlt und ich für das Haus und die Hofflächen Grundsteuer B.
        Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, muss man das jetzt selbst zerlegen. Siehe auch § 232 Abs.4 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__232.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Na super, dann gebe ich das gleich an den Steuerberater, da kann man ja nur Fehler machen. Vielen Dank für Deine Hilfe und einen schönen Tag

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            #6
            Hallo Charlie24,
            Dein Tipp mit der Zerlegung hat mir über die Klippen geholfen, ich habe das Grundstück einmal als Mietgrundstück und einmal als landwirtschaftlichen Betrieb erfasst und 2 Sätze Vordrucke unter demselben Aktenzeichen erfasst. Jetzt ist alles grün und an das FA geschickt.
            Danke Dir für die Unterstützung.
            Grüße
            Bruno

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              #7
              Guten Morgen alle zusammen,
              ich habe einen ähnliches Problem. Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb zu dem bisher eine Mietwohnung gehörte, die dem landwirtschaftlichen Betrieb zu geordnet war. Diese muss nun ja dem Grundvermögen zugeordnet werden. Vom Finanzamt habe ich auch ein neues Aktenzeichen bekommen. Als welche Grundstücksart und mit welcher Grundfläche muss ich diese nun in der Erklärung angeben?
              Wäre Wohnungseigentum richtig? Nur welchen Anteil vom Flurstück ich der Wohnung zuordnen soll, weiß ich nicht. Die Wohnung hat keinen Garten oder ähnliches. Sie liegt auch direkt an Zufahrtswegen, die für die Landwirtschaft genutzt werden. Auch wenn ich die Wohnfläche als Grundfläche angebe, passt das nicht, da die Wohnung im zweiten Stock über eine Treckergarage liegt.
              Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich. Vielen Dank im Vorraus.

              Gruß
              Michael

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                #8
                Die Wohnung hat keinen Garten oder ähnliches. Sie liegt auch direkt an Zufahrtswegen, die für die Landwirtschaft genutzt werden.
                Gibt es mehr als eine Wohnung auf dem Flurstück ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo Charlie24,

                  ja genau es gibt einmal das Wohnhaus und eine Wohnung, die vermietet ist.

                  Gruß
                  Michael

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                    #10
                    ja genau es gibt einmal das Wohnhaus und eine Wohnung, die vermietet ist.
                    Das kann dann die Grundstücksart Zweifamilienhaus sein, aber ob das eine Rolle spielt, hängt vom Bundesland ab

                    Die Flächen für den Wohnteil samt Umgriff musst du selbst ermitteln. Bei der Wohnung über der Schleppergarage würde ich die Hälfte

                    der überbauten Fläche dem Wohnteil zuordnen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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